Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen. — Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis), — LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis), — sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5). Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 10.70.11-18-01
Kurze Beschreibung:
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12.00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 30.9.2019.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Geschätzter Gesamtwert: 19 300 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Los 1 (Tiefbauleistungen Nordkreis), Los 2 (Tiefbauleistungen Südkreis), Los 3 (LWL-Kabelmontage Nordkreis), Los 4 (LWL-Kabelmontage Südkreis), Los 5 (Bohrleistungen – landkreisweit). Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bis zu 3 Lose an einen AN zu vergeben. Das Gesamtergebnis muss für den AG das günstigste/wirtschaftlichste sein (niedrigster Preis).
Los 1 (Tiefbauleistungen Nordkreis), Los 2 (Tiefbauleistungen Südkreis), Los 3 (LWL-Kabelmontage Nordkreis), Los 4 (LWL-Kabelmontage Südkreis), Los 5 (Bohrleistungen – landkreisweit). Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bis zu 3 Lose an einen AN zu vergeben. Das Gesamtergebnis muss für den AG das günstigste/wirtschaftlichste sein (niedrigster Preis).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Tiefbauleistungen Nordkreis
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen. (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
— 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für Hausanschlüsse,
— 80 bis 100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen.
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf).
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf).
Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insg. für Los 1):
— bituminös: rund 26 % (rd. 11,0 km),
— gepflastert: rund 38 % (rd. 16,0 km),
— unbefestigt: rund 36 % (rd. 15,0 km).
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
— Tiefbau: ca. 46 km, davon rund 15 km HA,
— HA: ca. 1 000,
— Technikpunkte (MFG): ca. 12,
— Schächte: ca. 160,
— oberirdische Verteiler ca. 75.
Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben reduzieren können.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung der Tiefbauleistungen im Projektgebiet des Loses
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche oder geänderte Leistungen bei Änderung der Förderung des AG (z. B. zusätzliche Gebiete/Bereiche/Trassen, z. B. Gewerbegebiete; technische Änderungen)
Zusätzliche Informationen:
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12.00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 30.9.2019.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Tiefbauleistungen Südkreis
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
— 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für HA,
— 80-100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen.
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
— bituminös: rund 21 % (rd. 10,8 km),
— gepflastert: rund 26 % (rd. 13,5 km),
— unbefestigt: rund 53 % (rd. 27,0 km).
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
— Tiefbau (inkl. HA): ca. 64 km, davon rund 13 km HA,
— HA: ca. 810,
— Technikpunkte (MFG): ca. 24,
— Schächte: ca. 210,
— oberirdische Verteiler ca. 60.
Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 100 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Nordkreis
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen.
Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen.
Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— fachgerechtes Einbringen (einblasen) von LWL-Kabeln der Größen 12 und 144 Fasern in Multirohre,
— fachgerechte Installation von Muffen in Kabelschächten und Bestückung der Muffen gem. Planung des AG,
— fachgerechtes Spleißen der Hauptkabel (144 Fasern) an Muffen und Technikpunkten sowie zugehörige Faserablage,
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12 Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken auf mind. 2 Wellenlängen,
— Dokumentation der Messungen.
Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN.
Parameter der Leistung:
— Hausanschlüsse: ca. 1 000,
— Muffen: ca. 60,
— Spleiße: ca. 11 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 270 km.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung der LWL-Kabelmontage im Projektgebiet des Loses
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche oder geänderte Leistungen bei Änderung der Förderung des AG (z.B. zusätzliche Gebiete/Bereiche/Trassen, z.B. Gewerbegebiete; technische Änderungen)
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Südkreis
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s.u. Ziff. II.2.14).
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s.u. Ziff. II.2.14).
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken nach Vorgabe des AG auf mind. 2 Wellenlängen,
— Hausanschlüsse: ca. 810,
— Technikpunkte (MFG): ca 24,
— Muffen: ca. 75,
— Spleiße: ca. 10 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 390 km.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Bohrleistungen (landkreisweit)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland.
Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten.
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten.
Vorzusehen ist ein Rohrvortrieb nach den einschlägigen Normen für Erdarbeiten, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Horizontalspülbohrarbeiten und das Arbeitsblatt DWA-A 125, nach Norm Vorhalten und Betreiben der Vortriebsanlagen und -einrichtungen.
Die Herstellung der Start- und Zielgruben, sowie deren Rückbau und Wiederherstellung der Oberfläche ist mit einzukalkulieren, ebenso das Umsetzen der Anlage.
Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz.
Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz.
In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr.
In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr.
Im Landkreis sind Strecken von rund 40 km horizontale Länge im Spülbohrverfahren vorgesehen.
Der AG ist förderrechtlich verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung aller Bohrleistungen (landkreisweit)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Angabe, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 6a Nr. 2 a VOB/A EU);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 6a Nr. 2 a VOB/A EU);
2) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a Nr. 2 c VOB/A EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a Nr. 2 c VOB/A EU).
Mindeststandards:
Zu 1) Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a Abs. 3 a VOB/A EU);
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a Abs. 3 b VOB/A EU);
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a Abs. 3 b VOB/A EU);
3) Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 6a Abs. 3 h VOB/A EU);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a Abs. 3 i VOB/A EU).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft: 3 % der Abrechnungssumme
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Landkreis Friesland
Lindenallee 1
26441 Jever
Raum: 266/267.
Zusätzliche Informationen: Gem. Vergaberecht
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft mit Gemeinwohlaufgaben
Kontakt
Internetadresse: www.friesland.de🌏
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D434602069🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Friesland
Kontaktperson: – Zentrale Vergabestelle
Land: Friesland (DE)
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Der gesamte Breitbandausbau im Landkreis Friesland ist fördermittelgebunden. Sämtliche Beauftragungen und die Durchführung des Projekts erfolgen unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01 – nachstehend „EU-Leitlinie Breitbandausbau“) bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (im Folgenden „NGA-Rahmenregelung“), der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Bundesförderrichtlinie“), der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen), Richtlinie Digitale Dividende II (im Folgenden „Landesförderrichtlinie“), der beantragten und erteilten Fördermittelbescheide für Bundesfördermittel sowie Fördermittel des Landes Niedersachsen. Der Ausbau hat gemäß den „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus v3“ vom 1.8.2018 sowie den „GIS-Nebenbestimmungen v4“ z.Zt. vom 1.8.2018 (in der jeweils einschlägigen Fassung) im Rahmen der Bundesförderrichtlinie zu erfolgen, um bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen. Die Unterlagen gelten in den jew. einschlägigen Fassungen und können unter https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/downloads/ eingesehen werden.
Der gesamte Breitbandausbau im Landkreis Friesland ist fördermittelgebunden. Sämtliche Beauftragungen und die Durchführung des Projekts erfolgen unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01 – nachstehend „EU-Leitlinie Breitbandausbau“) bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (im Folgenden „NGA-Rahmenregelung“), der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Bundesförderrichtlinie“), der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen), Richtlinie Digitale Dividende II (im Folgenden „Landesförderrichtlinie“), der beantragten und erteilten Fördermittelbescheide für Bundesfördermittel sowie Fördermittel des Landes Niedersachsen. Der Ausbau hat gemäß den „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus v3“ vom 1.8.2018 sowie den „GIS-Nebenbestimmungen v4“ z.Zt. vom 1.8.2018 (in der jeweils einschlägigen Fassung) im Rahmen der Bundesförderrichtlinie zu erfolgen, um bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen. Die Unterlagen gelten in den jew. einschlägigen Fassungen und können unter https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/downloads/ eingesehen werden.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Die angegebenen Mengen und Massen stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch auf vollständigen Abruf der ausgeschriebenen Massen nicht garantiert ist. Die veröffentlichten Mengen- und Massenangaben beziehen sich auf die jeweiligen Höchstmengen. Zur Koordination hat der AG ein Ingenieurbüro beauftragt, dem auch die Koordination mit dem Pächter des Breitbandnetzes obliegt.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Die angegebenen Mengen und Massen stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch auf vollständigen Abruf der ausgeschriebenen Massen nicht garantiert ist. Die veröffentlichten Mengen- und Massenangaben beziehen sich auf die jeweiligen Höchstmengen. Zur Koordination hat der AG ein Ingenieurbüro beauftragt, dem auch die Koordination mit dem Pächter des Breitbandnetzes obliegt.
— Hinweis
Die mit der Vorinformation (ABl.: 2019/S 025-054248) zunächst vorgesehen gewesene Verkürzung der Angebotsfrist erfolgt nicht. Es gilt die unter Ziffer IV.2.2 angegebene Angebotsfrist. Diese Vergabebekanntmachung enthält Abweichungen gegenüber der Vorinformation. Maßgeblich ist diese Vergabebekanntmachung. Dasselbe gilt für die parallele Materialausschreibung (Vorinformation, Bekanntmachungs-Nr. 2019/S 027-059375 geändert aufgrund Vergabebekanntmachung Material, siehe Vergabeunterlagen Material: https://abruf.bi-medien.de/D435022634). Maßgeblich sind die aktuellen Vergabeunterlagen Material.
Die mit der Vorinformation (ABl.: 2019/S 025-054248) zunächst vorgesehen gewesene Verkürzung der Angebotsfrist erfolgt nicht. Es gilt die unter Ziffer IV.2.2 angegebene Angebotsfrist. Diese Vergabebekanntmachung enthält Abweichungen gegenüber der Vorinformation. Maßgeblich ist diese Vergabebekanntmachung. Dasselbe gilt für die parallele Materialausschreibung (Vorinformation, Bekanntmachungs-Nr. 2019/S 027-059375 geändert aufgrund Vergabebekanntmachung Material, siehe Vergabeunterlagen Material: https://abruf.bi-medien.de/D435022634). Maßgeblich sind die aktuellen Vergabeunterlagen Material.
Bindefrist: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.9.2019.
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D434602069 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 063-145446 (2019-03-25)
Ergänzende Angaben (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
Quelle: OJS 2019/S 067-156363 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 13676227.1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 30.9.2019
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 30.9.2019
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen. (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen: – 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für Hausanschlüsse, – 80 bis 100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insg. für Los 1): – bituminös: rund 26 % (rd. 11,0 km), – gepflastert: rund 38 % (rd. 16,0 km), – unbefestigt: rund 36 % (rd. 15,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen. – Tiefbau: ca. 46 km, davon rund 15 km HA, – HA: ca. 1 000, – Technikpunkte (MFG): ca. 12, – Schächte: ca. 160, – oberirdische Verteiler ca. 75. Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben reduzieren können. Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen. (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen: – 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für Hausanschlüsse, – 80 bis 100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insg. für Los 1): – bituminös: rund 26 % (rd. 11,0 km), – gepflastert: rund 38 % (rd. 16,0 km), – unbefestigt: rund 36 % (rd. 15,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen. – Tiefbau: ca. 46 km, davon rund 15 km HA, – HA: ca. 1 000, – Technikpunkte (MFG): ca. 12, – Schächte: ca. 160, – oberirdische Verteiler ca. 75. Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben reduzieren können. Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Zusätzliche Informationen:
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 30.9.2019
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
– 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für HA,
– 80-100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
– 80-100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
– bituminös: rund 21 % (rd. 10,8 km),
– gepflastert: rund 26 % (rd. 13,5 km),
– unbefestigt: rund 53 % (rd. 27,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
– unbefestigt: rund 53 % (rd. 27,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
– Tiefbau (inkl. HA): ca. 64 km, davon rund 13 km HA,
– HA: ca. 810,
– Technikpunkte (MFG): ca. 24,
– Schächte: ca. 210,
– oberirdische Verteiler ca. 60. Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Nordkreis
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— Dokumentation der Messungen. Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Parameter der Leistung:
— Dokumentation der Messungen. Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Parameter der Leistung:
Technikpunkte (MFG): ca. 12,
— LWL-Kabel einblasen: ca. 270 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
— LWL-Kabel einblasen: ca. 270 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Südkreis
Kurze Beschreibung:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— LWL-Kabel einblasen: ca. 390 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
— LWL-Kabel einblasen: ca. 390 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten. Vorzusehen ist ein Rohrvortrieb nach den einschlägigen Normen für Erdarbeiten, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Horizontalspülbohrarbeiten und das Arbeitsblatt DWA-A 125, nach Norm Vorhalten und Betreiben der Vortriebsanlagen und -einrichtungen. Die Herstellung der Start- und Zielgruben, sowie deren Rückbau und Wiederherstellung der Oberfläche ist mit einzukalkulieren, ebenso das Umsetzen der Anlage. Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz. In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr. Im Landkreis sind Strecken von rund 40 km horizontale Länge im Spülbohrverfahren vorgesehen. Der AG ist förderrechtlich verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten. Vorzusehen ist ein Rohrvortrieb nach den einschlägigen Normen für Erdarbeiten, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Horizontalspülbohrarbeiten und das Arbeitsblatt DWA-A 125, nach Norm Vorhalten und Betreiben der Vortriebsanlagen und -einrichtungen. Die Herstellung der Start- und Zielgruben, sowie deren Rückbau und Wiederherstellung der Oberfläche ist mit einzukalkulieren, ebenso das Umsetzen der Anlage. Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz. In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr. Im Landkreis sind Strecken von rund 40 km horizontale Länge im Spülbohrverfahren vorgesehen. Der AG ist förderrechtlich verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Friesland
Deutschland
Friesland (DE)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: Bietergemeinschaft Aytac Bau GmbH/NERMO BAU GmbH
Postanschrift: Otto-Hesse-Str. 19 T5
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61515003801📞
E-Mail: info@aytacbau.de📧
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4912592.59 EUR 💰
Name: Bietergemeinschaft IBU Tief- und Hochbau GmbH/Aytac Bau GmbH
Telefon: +49 61515003805📞
E-Mail: kucukdumlu@outlook.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 4987150.11 EUR 💰
Name: Knoll GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eichenallee 88
Postort: Haren
Postleitzahl: 49733
Telefon: +49 593493040📞
E-Mail: info@knoll-haren.de📧
Land: Emsland
🏙️
Internetadresse: www.knoll-haren.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 651493.6 EUR 💰
722040.8 EUR 💰
Name: Knaak Rohrvortrieb GmbH
Postanschrift: Volkenrodaer Weg 16
Postort: Schlotheim
Postleitzahl: 99994
Telefon: +49 360219770📞
E-Mail: zentrale@knaak-rohrvortrieb.de📧
Land: Unstrut-Hainich-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 402 950 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
8
2
4
7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nds. beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.