Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der Jahre 2016, 2017, 2018 (Angabe Gesamt für Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer), unterteilt in:
— Versicherungskaufleute/Versicherungsfachwirte (unterteilt nach den Sparten Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Kfz-Versicherung, Technische Versicherung),
— Volljuristen (unterteilt nach den Bereichen Haftpflichtrecht, Vergaberecht und Vermögenschaden),
— sonstige Mitarbeiter.
Als Mindestanforderung müssen insgesamt 25 Versicherungskaufleute bzw. Versicherungsfachwirte und 5 Volljuristen im Durchschnitt der Jahre 2016, 2017, 2018 beschäftigt sein. Dabei muss in jedem Bereich/jede Sparte mindestens ein Mitarbeiter vorhanden sein. Der Auftraggeber wird die Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft/dem Nachunternehmer kumulieren und im Gesamten betrachten;
2) Benennung des persönlichen Key Account-Teams für die Vertragsdurchführung. Dazu sind die für die Leistungserbringung maßgeblich verantwortlichen Key Account-Verantwortlichen (Key Account-Verantwortlicher, Vertreter Key Account-Verantwortlicher, Fachspezialist Sparte Haftpflichtversicherung, Fachspezialist Sparte Sachversicherung, Fachspezialist Sparte Kfz-Versicherung, Fachspezialist Vergabe, persönlicher Ansprechpartner der Geschäftsleitung) namentlich zu benennen und deren Befähigung und Berufsbildung (Qualifikation) zu erläutern. Als Mindestanforderung muss eine Person pro Funktion benannt werden. Mehrfachbenennungen sind nicht zulässig. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das benannte Team im Auftragsfall zur Verfügung steht;
3) Angabe und Beschreibung von Referenzprojekten über vergleichbare Versicherungsmaklerleistungen für Kunden/Mandaten aus der Industriebranche oder Versorgungswirtschaft in den letzten 3 Jahren. Bei Referenzprojekten, deren Zeitraum der Leistungserbringung vor dem 1.1.2016 begonnen hat, darf das Ende des jeweiligen Referenzprojektes nicht vor dem 31.12.2016 liegen. Noch laufende Referenzprojekte müssen zum Ende der Bewerbungsfrist bereits mindestens 12 Monate laufen.
Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Telefon und E-Mail-Adresse),
— Vertragslaufzeit (Beginn, Ende),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojekts,
— Angaben zum Leistungsumfang hinsichtlich der abgedeckten Versicherungssparten (Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Kfz-Versicherung, Sonstige),
— Angabe der Anzahl der durchschnittlichen bearbeiteten Schadensereignisse pro Jahr,
— Gesamtvolumen der Prämie für die Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung pro Jahr in Euro netto.
Als Mindestanforderung muss ein vergleichbares Referenzprojekt für ein Unternehmen der Versorgungswirtschaft vorliegen, das (i) die Sparten Haftpflichtversicherung, Sachversicherung und Kfz-Versicherung umfasst, (ii) bei dem durchschnittlich 500 Schadensereignisse pro Jahr bearbeitet worden sind und (iii) das Gesamtvolumen der Prämien für die Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung pro Jahr 500 000 EUR beträgt.
4) Angabe und Beschreibung von Referenzen der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) über die Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bei der EU-weiten Vergabe von Versicherungsleistungen.
Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Telefon und E-Mail-Adresse),
— Leistungszeit (Beginn, Ende),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojekts,
— Angaben zum Leistungsumfang.
Als Mindestanforderung muss ein vergleichbares Referenzprojekt vorliegen.
5) Angaben zum Qualitätsmanagement unter Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 in Kopie oder Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung;
6) Angaben zur Informationssicherheit unter Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 27001 in Kopie oder Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung.