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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß nachfolgenden Bewertungsregeln.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er erfolgreich abgeschlossen hat (hinsichtlich Vergleichbarkeit und der Definition "erfolgreich abgeschlossen" gelten die Anforderungen wie nachfolgend unter Mindeststandards beschrieben).
Hinsichtlich der Wertung gelten darüber hinaus folgende zeitliche Vorgaben:
— Für die Wertung hinsichtlich der aufgeführten Anforderungsblöcke werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen wurden.
— Für die beiden weiteren Unterkriterien „Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses / Beginn produktiver Echtbetrieb“ und „Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte“ bestehen keine zeitlichen Beschränkungen.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ werden die Referenzen zunächst anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Anforderungsblöcke“ bewertet. Die Bewertung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu bewertende Anforderungsblock in der eingereichten Referenz abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Punktwerte für jedes eingereichte Referenzprojekt gewertet und aufaddiert, so dass maximal 6 Punkte je Referenz erzielt werden können. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Bei der Wertung des Kriteriums werden maximal 5 Referenzprojekte berücksichtigt, so dass insgesamt bis zu 30 Punkte erreicht werden können.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Sofern mehr als 5 Referenzen eingereicht werden, berücksichtigt der Auftraggeber diejenigen mit den höchsten Punktwerten.
Bei der Bewertung kann nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Anforderungsblöcke: Öffentlicher Auftraggeber 1 Punkt, Referenzprojekt im Bereich der inneren Sicherheit 1 Punkt, mind. 50 aktive Nutzer 1 Punkt, Indoor-Use-Case 1 Punkt, Outdoor-Use-Case 1 Punkt, Spracherkennung in deutscher Sprache 1 Punkt (Details s. Teilnahmeunterlage).
Darüber hinaus bewertet der Auftraggeber sämtliche eingereichte und vergleichbare Referenzprojekte in einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich des Zeitpunkts des erfolgreichen Abschlusses des Referenzprojektes, d. h. Beginn des produktiven Echtbetriebs sowie der Anzahl der Referenzprojekte. Die nach folgenden Regeln erzielten Punkte werden den im Bereich der Anforderungsblöcke erzielten Punkten hinzuaddiert.
Es können für das Referenzprojekt mit dem zeitlich entferntesten Beginn des produktiven Echtbetriebs bis zu 5 Punkte erzielt werden (Beginn 2019 0 Punkte, Beginn 2018 1 Punkt, Beginn 2017 2 Punkte, Beginn 2016 3 Punkte, Beginn 2015 4 Punkte, Beginn vor 2015 5 Punkte).
Hinsichtlich der Anzahl eingereichter vergleichbarer Referenzprojekte können ebenfalls bis zu 5 Punkte erzielt werden (bis zu 3 Referenzprojekte 0 Punkte, 4-5 Referenzprojekte 1 Punkt, 6-7 Referenzprojekte 2 Punkte, 8-9 Referenzprojekte 3 Punkte, 10 oder mehr Referenzprojekte 5 Punkte).
Die Summe der in den Anforderungsblöcken sowie den beiden vorstehenden Kriterien erzielten Punkte (0 bis 40) wird durch den Wert 8 dividiert und auf 2 Nachkommastellen gerundet. Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“.
b) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
Für das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 1 bis 5. Eine detaillierte Beschreibung der Bewertung kann Abschnitt VI. 3) "Zusätzliche Angaben" sowie der Teilnahmeunterlage entnommen werden.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzbeschreibung (für jedes Referenzprojekt ist eine Anlage einzureichen) mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt, sofern es in dem genannten Zeitraum in den produktiven Echtbetrieb gegangen ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3.1. der Teilnahmeunterlage) ergebenden Rahmenbedingungen (Service zur automatischen Spracherkennung und Sprachausgabe) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es ausreichend, wenn in einem Referenzprojekt ein Service zur automatischen Spracherkennung und Sprachausgabe beschrieben wird. Die weiteren Referenzprojekte sind mit dem Beschaffungsgegenstand vergleichbar, sofern Services zur Spracherkennung beschrieben werden. Dies ist auch zur Berücksichtigung eines Referenzprojektes im Bewertungskriterium "Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand" ausreichend.
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte ein vergleichbares Auftragsvolumen beschreiben. Als vergleichbar gilt ein Auftragsvolumen von mindestens 250 000 EUR je Referenzprojekt.
Sofern vom Bewerber nicht mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachgewiesen werden können, von denen ein Referenzprojekt einen Service zur Spracherkennung und Sprachausgabe beschreiben muss, wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
b) Qualifikation des Personals:
Das Kriterium „Qualifikation des Personals“ gilt als erfüllt, wenn der Bewerber mindestens 10 qualifizierte Personen nachweisen kann. Als qualifiziert im Sinne der Bewerbungsbedingungen gelten Personen, die
— über ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie
— mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Entwicklung und Betrieb von Software zu „Spracherkennung / Machine Learning / Künstliche Intelligenz“ verfügen.
Dazu ist vom Bewerber im Teilnahmeantrag die Anzahl entsprechend qualifizierter Personen im Unternehmen anzugeben. Der Bewerber erklärt sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereit, nach Aufforderung durch den Auftraggeber die angebene Personenzahl durch Einreichung entsprechender Personalprofile zu belegen.
Sofern vom Bewerber nicht mindestens 10 qualifizierte Personen nachgewiesen werden können, wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Die Angaben zum Kriterium „Qualifikation des Personals“ sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen.
c) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
Das Kriterium Qualitätsmanagement wird vom Bewerber erfüllt, wenn das Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat. Dazu wertet der Auftraggeber die Erklärung zum Qualitätsmanagement aus. Bewerber müssen die Erklärung auf Anforderung mit entsprechenden Nachweisen bzw. Unterlagen belegen können.
Sofern vom Bewerber kein Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden kann, wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.