Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— LV im Format DA 84, GAEB 90,
— EFB-Preis Formblatt 1 und 2,
— Namen der Nachunternehmen im HVA B-StB „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“,
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. Merkblatt MVAS 99,
— Vorlage der Präqualifikation bzw. des ausgefüllten Fordruckes HVA B-StB „EU- Eigenerklärung zur Eignung“ (Bieter und Nachunternehmen),
— Bauablaufplan unter Berücksichtigung der Bauphasen und Bauzeiten aus dem Übersichtslageplan Bauphasen und Bauzeiten (Unterlage 30.1 Blatt Nr. 1),
— Erklärung zur Tariftreue, Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, Ergänzende Vertragsbedingungen gemäß LVG LSA.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Offene Urkalkulation.