Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen während der Umsetzung der Stufe 2 des Baden-Württemberg-Tarifs im Zeitraum von 2019 bis 2021
Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung der BW-Tarif GmbH bei der Entwicklung und Umsetzung der zweiten Stufe des BW-Tarifs. Bis 2021 soll im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr das Tarifsortiment auf Zeitkarten erweitert sowie der Vertrieb weiterentwickelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen während der Umsetzung der Stufe 2 des Baden-Württemberg-Tarifs im...”
Titel
Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen während der Umsetzung der Stufe 2 des Baden-Württemberg-Tarifs im Zeitraum von 2019 bis 2021
CXP4Y6JYP85
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung der BW-Tarif GmbH bei der Entwicklung und Umsetzung der zweiten Stufe des BW-Tarifs. Bis 2021 soll im...”
Kurze Beschreibung
Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung der BW-Tarif GmbH bei der Entwicklung und Umsetzung der zweiten Stufe des BW-Tarifs. Bis 2021 soll im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr das Tarifsortiment auf Zeitkarten erweitert sowie der Vertrieb weiterentwickelt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsumfang für die Beratungsdienstleistungen umfasst die Themengebiete
— Tarif und Einnahmenaufteilung (Weiterentwicklung von Einzelfahrausweisen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang für die Beratungsdienstleistungen umfasst die Themengebiete
— Tarif und Einnahmenaufteilung (Weiterentwicklung von Einzelfahrausweisen, Verbundgrenzen überschreitende Zeitkarten, landesweit gültige Netzkarten, Einnahmenaufteilung),
— Vertrieb und technische Infrastruktur (Umsetzung Vertrieb im ÖSPV, Schnittstelle Vertriebsinfrastruktur),
— Fachliche Gremienunterstützung sowie Fachforum,
— Entwicklung von Verträgen und Fachdokumenten,
— Projektmanagement,
— Konzeption eines E-Tarifs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Persönliche Lage des Bewerbers
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Persönliche Lage des Bewerbers
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— Mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— Mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
— Mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Die Referenzprojekte müssen eine adäquate Größenordnung im Bereich von Beratungsleistungen zur Entwicklung von Tarifen und Vertriebsstrukturen sowie im Umgang mit einer Vielzahl von Stakeholdern aufweisen. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragszeitraum und -umfang sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber zu benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
11:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYP85
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 071-168013 (2019-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen während der Umsetzung der Stufe 2 des Baden-Württemberg-Tarifs im...”
Titel
Baden-Württemberg-Tarif GmbH - Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen während der Umsetzung der Stufe 2 des Baden-Württemberg-Tarifs im Zeitraum von 2019 bis 2021
CXP4Y6JYTC9
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 360 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsumfang für die Beratungsdienstleistungen umfasst die Themengebiete:
— Tarif und Einnahmenaufteilung (Weiterentwicklung von Einzelfahrausweisen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang für die Beratungsdienstleistungen umfasst die Themengebiete:
— Tarif und Einnahmenaufteilung (Weiterentwicklung von Einzelfahrausweisen, Verbundgrenzen überschreitende Zeitkarten, landesweit gültige Netzkarten, Einnahmenaufteilung),
— Vertrieb und technische Infrastruktur (Umsetzung Vertrieb im ÖSPV, Schnittstelle Vertriebsinfrastruktur),
— Fachliche Gremienunterstützung sowie Fachforum,
— Entwicklung von Verträgen und Fachdokumenten,
— Projektmanagement,
— Konzeption eines E-Tarifs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 35
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 071-168013
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: civity Management Consultants
Postanschrift: Große Reichenstraße 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Intraplan Consult
Postanschrift: Dingolfinger Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 81673
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYTC9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.”
Quelle: OJS 2019/S 222-545200 (2019-11-14)