Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West – Los 22 Heizung
19-B-Ver-0119
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabemöglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, AbgabenundBeiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung indasUnternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilungder PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung Los 22” Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 ein Jahresumsatz von mindestens:
Los 22: 1 000 000,00 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen drei Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen drei Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden. -siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Desweiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden. -siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. -siehe Fomular Eignung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. -siehe Formular Eignung.
Im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. -siehe Fomrular Eignung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
12:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind...”
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlun
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West — Los 22 Heizung
19-B-Ver-0119
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 012-022890
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West, Los 22 Heizung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wärme + Wasser GMbH
Postanschrift: Platz der Jugend 28
Postort: Schlieben
Postleitzahl: 04936
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2019/S 080-191311 (2019-04-23)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-05-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West – Los 22 Heizung
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).Los 22...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).Los 22 Heizung: Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 441971.71 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß Freigabe der Entscheidungsvorlage Nr. 20 durch die Tempelhof Projekt GmbH am 3.2.2021, welche die Dämmung thematisierte, mussten die Heizkörper an der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Freigabe der Entscheidungsvorlage Nr. 20 durch die Tempelhof Projekt GmbH am 3.2.2021, welche die Dämmung thematisierte, mussten die Heizkörper an der Südfassade, abweichend zu der ursprünglichen Planung, befestigt werden. Es muss an dieser Stelle eine Dämmung als nichttragendes Element in den Fensterleibungen konstruktiv überbrückt werden. Dafür werden Spannkonsolen und Klemmhalter vorgesehen. Im Zuge dieser Planung entfallen die ursprünglich vorgesehenen Standardkonsolen und es konnten entsprechende Minderkosten dem vorliegenden Angebot gegengerechnet werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus Gewärhleistungsgründen (hier Gewährleistung Heizkörper und deren Befestigung) und mit Blick auf die Einhaltung der Termine im Rahmen der Ausführung auf der Baustelle nicht erfolgen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-315.18 MZB 132.21
Los-Identifikationsnummer: 22
Titel:
“Heizung, hier: NT06 – Sonderbefestigung für die Heizkörper an der Südfassade KBW”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wärme + Wasser GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 39
E-Mail: info@ww-schlieben.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 386089.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11957.80 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 22 Heizung - NT 07 Preisanpassung infolge gestiegener Rohstoffpreise
Kurze Beschreibung:
“Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. derdazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.”
Kurze Beschreibung
Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. derdazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 441971.71 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung: Preisanpassung infolge von gestiegenen Rohstoffpreisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Coronabedingten Produktions- und Lieferschwankungen als auch die Preissteigerungen
auf dem Rohstoff- und Produktionsmarkt, in diesem Fall verbunden mit...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Coronabedingten Produktions- und Lieferschwankungen als auch die Preissteigerungen
auf dem Rohstoff- und Produktionsmarkt, in diesem Fall verbunden mit einem rapiden Anstieg
der Stahlpreise von 60% innerhalb von 5 Monate, war nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben zu
weiteren Verzögerungen kommen würde. Allein eine erneute Ausschreibung würde einen Zeitverzug
von ca. 4 Monaten bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden diese
Summe die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten.
Gleichzeitig ist bei einer neuen Ausschreibung der Leistung keine Reduzierung der Kosten zu
erwarten, da neben einem Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen
und Übergabe, auch die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der
sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher
Form anzusetzen sind.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045-315.18 MZB 465.21
Titel:
“Los 22, Heizung, hier: NT07: Preisanpassung infolge von gestiegenen Rohstoffpreisen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 37613.97 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 240-629565 (2021-12-07)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 22 Heizung - NT08 Sonderbefestigung der Heizkörper
Kurze Beschreibung:
“Los 22 Heizung: Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.”
Kurze Beschreibung
Los 22 Heizung: Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 492457.05 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Sonderbefestigung der Heizkörper in der Ebene 6 sowie Montagemehraufwand aufgrund der Leitungsdämmung und Trägerlage.”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Wirtschaftliche Gründe:
Eine Ausschreibung der Leistung, mit der Absicht, ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten, ist nicht haltbar, weil sie auf jeden Fall zu deutlich höheren Kosten führen würde. Allein bei Ansetzen von monatlichen Verzugskosten würden die erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, welche die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist. Der AN hat alle bisherigen hierfür erforderlichen Leistungen zur Planung erbracht. Ein weiteres Unternehmen müsste sich komplett neu in die Aufgabenstellung einarbeiten. Zudem würde es zu enormen Verzögerungen im Bauablauf und zu einem erhöhten Schnittstellen- und Koordinationsaufwand kommen. Mit Anzeigen zu Bauzeitverzögerungen durch Folgegewerke wäre sehr wahrscheinlich zu rechnen, was eine Kostensteigerung im Projekt nach sich ziehen würde.
Technische Gründe:
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre projektschädlich, da es sich nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-315.18 MZB 035.22
Titel: Los 22, Heizung, hier: NT08: Sonderbefestigung der Heizkörper
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 479585.68 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 12871.37 💰
Quelle: OJS 2022/S 026-065376 (2022-02-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-03-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374000📞
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tower Los 22 Heizung - NT13(Mehrkosten Leitungsverlegung, Demontage Kernbohrungen, Spannkonsolen und Kernbohrungen und Mehrkosten Heizungsinstallation”
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und
erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und
erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 22 Heizung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst sowohl den Rückbau als auch die Neuinstallation inkl. der
dazugehörigen Technik im Gewerk Heizung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 505610.70 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mehrkosten für Leitungsverlegung und Demontage, sowie Kernbohrungen und Spannkonsolen, insbesondere Mehraufwendungen in der Steigerausfädelung Südfassade...”
Beschreibung der Beschaffung
Mehrkosten für Leitungsverlegung und Demontage, sowie Kernbohrungen und Spannkonsolen, insbesondere Mehraufwendungen in der Steigerausfädelung Südfassade und der Verrohrung in der Ebene 6, Tower und Haupttreppenhaus.
Kleinmaterial für die Kälteversorgung der Ebene 6+, Glykosol und zusätzliche E-Installation der Entgasung Heizungsanlage UG und der Hebeanlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Sie ist geeignet, fähig und bereit, die Leistungen auszuführen.
Ein Wechsel des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Sie ist geeignet, fähig und bereit, die Leistungen auszuführen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre projektschädlich, da es sich nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung bzw. Mehrmengen innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.
Eine Ausschreibung der Leistung, mit der Absicht, ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten, ist nicht haltbar, weil sie auf jeden Fall zu deutlich höheren Kosten führen würde. Allein bei Ansetzen von monatlichen Verzugskosten würden die erforderlichen Maßnahmen
eine Kostenerhöhung bedeuten, welche die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist. Der AN hat alle bisherigen hierfür erforderlichen Leistungen zur Planung erbracht. Ein weiteres Unternehmen müsste sich komplett neu in die Aufgabenstellung einarbeiten. Zudem würde es zu enormen Verzögerungen im Bauablauf und zu einem erhöhten Schnittstellen- und Koordinationsaufwand kommen.
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2023/S 052-154269 (2023-03-09)