Die Grund- und Stadtteilschule Stübenhofer Weg befindet sich im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Das Bauvorhaben ist in 3 Bauschnitte unterteilt, beginnend mit Abriss- und Schadstoffsanierungsarbeiten, den Neubau der Grundschule mit einer Turnhalle und den Anbau an die Stadtteilschule. Im zweiten Bauabschnitt wird ein Werkstattgebäude errichtet, incl. Umbau und Sanierung von Fachklassen und im dritten Bauabschnitt erfolgt der Neubau einer zweiten Sporthalle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung, Stübenhofer Weg 20
GMH VgV OV 001-19 DK
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Grund- und Stadtteilschule Stübenhofer Weg befindet sich im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Das Bauvorhaben ist in 3 Bauschnitte unterteilt, beginnend...”
Kurze Beschreibung
Die Grund- und Stadtteilschule Stübenhofer Weg befindet sich im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Das Bauvorhaben ist in 3 Bauschnitte unterteilt, beginnend mit Abriss- und Schadstoffsanierungsarbeiten, den Neubau der Grundschule mit einer Turnhalle und den Anbau an die Stadtteilschule. Im zweiten Bauabschnitt wird ein Werkstattgebäude errichtet, incl. Umbau und Sanierung von Fachklassen und im dritten Bauabschnitt erfolgt der Neubau einer zweiten Sporthalle.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stübenhofer Weg 20 in 21109 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung: — Bauzaun,
— Bürocontainer,
— Besprechungscontainer,
— Sanitärcontainer.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 17
Zusätzliche Informationen: Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2019 bis Dezember 2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohn,
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohn,
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens 3 Referenzen über ausgeführte Arbeiten, die nicht älter sind als 3 Jahre sind, über vergleichbare Leistungen im öffentlichen Raum, mit Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens 3 Referenzen über ausgeführte Arbeiten, die nicht älter sind als 3 Jahre sind, über vergleichbare Leistungen im öffentlichen Raum, mit Angabe der jeweils zuständigen AG, sowie deren vollständigen Kontaktdaten (siehe Eignungskriterien).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-14
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): An der Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
“Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:...”
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: http://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@gmh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2019/S 074-175582 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 59822.62 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stübenhofer Weg 20
21109 Hamburg
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 074-175582
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Baustelleneinrichtung, Stübenhofer Weg 20
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B+P Gerüstbau GmbH
Postanschrift: Industriestraße 4
Postort: Wandlitz
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 59822.62 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 187-455431 (2019-09-25)