Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Firmenprofil aus dem die Arbeitsschwerpunkte, die Unternehmensgröße und die Entwicklung in den letzten 3 Jahren hervorgehen.
Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in den Fachgebieten Förder-, Haushalts- und Finanzwesen in der deutschen öffentlichen Verwaltung im staatlichen Bereich (mindestens ein, maximal 3 Projekte mit Ansprechpartner aufführen). Es sind Projekte zu benennen, bei denen auch Mitarbeiter mitgewirkt haben, die im Rahmen dieser Ausschreibung für eine Leistungserbringung vorgesehen sind.
Mitarbeiterprofile über berufliche Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter in Bezug auf folgende Bereiche:
1) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Programmierung von komplexen und sicheren Software-Anwendungen auf Basis der Java Enterprise -Technologie und relationaler Datenbanken;
2) umfassende Kenntnisse über gängige Java-Frameworks und Tools;
3) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Betrieb von Java Enterprise – Applikationen mit den Applicationservern JBOSS und Tomcat;
4) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von .NET-Applikationen;
5) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz der Datenbanksprache Structured Query Language (SQL);
6) fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich LINUX-Betriebssysteme (insbesondere Ubuntu Linux).
Unter „umfassenden Kenntnissen“ verstehen wir, dass der Mitarbeiter das gesamte Spektrum eines Produktes, einer Produktpalette oder eines Aufgabenbereichs abdeckt. Unter „fundierten Kenntnissen“ verstehen wir absolute Kenntnisse aller wesentlichen Details eines Produkts.
Die uneingeschränkte Erfüllung aller Kriterien ist erforderlich.
Neben den oben aufgeführten Kriterien sind noch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen erforderlich:
7) Programmierung in der Scriptsprache Tool Command Language (Tcl);
8) Microsoft Word ab Version 2010;
9) Rich Text Format (RTF).
Im Rahmen der Angebotsabgabe wird abgefragt, ob Kenntnisse in diesen Bereichen vorhanden sind. Falls in diesen 3 Bereichen keine Kenntnisse vorhanden sind, sichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes zu, dass sich Mitarbeiter die entsprechenden Kenntnisse umgehend nach Vertragsabschluss aneignen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der AN.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Benennung der Fachkräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV verbindlich gefordert wird, unabhängig davon, ob Sie die Leistung selbst oder durch Unterauftragnehmer durchführen.