Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Los 2 – Externe Unterstützungsleistungen beim Einsatz der Individualsoftware BayIFS

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Los 2 – Externe Unterstützungsleistungen beim Einsatz der Individualsoftware BayIFS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-13 Auftragsbekanntmachung
2019-09-25 Ergänzende Angaben
2019-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 2019000425
Kurze Beschreibung:
Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Los 2 – Externe Unterstützungsleistungen beim Einsatz der Individualsoftware BayIFS.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=q6qiu2zqS6Y%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-17 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 179-436254
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird aus technischen Gründen als eigenständiges Vergabeverfahren abgebildet, stellt jedoch ein Los einer Gesamtausschreibung dar. Los 1 „Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware BayIFS“ wurde zeitgleich als eigenes Verfahren bekanntgemacht. Es besteht eine Loslimitierung dergestalt, dass für die Bieter die Möglichkeit besteht, ein Angebot für beide Lose (Verfahren) abzugeben. Der Zuschlag wird jedoch – da es zu den Obliegenheiten des Auftragnehmers von Los 2 gehört, die Aufgabenerfüllung des Auftragnehmers von Los 1 zu überprüfen – pro Bieter nur auf ein Los erteilt. Bei der Angebotsabgabe müssen die Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgeben wollen, entscheiden, welches der beiden Lose sie für eine Beauftragung bevorzugen, für den Fall dass sie nach dem Ergebnis der Wertung bei beiden Losen (Verfahren) an Rang 1stehen. Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten. Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Fragen, die bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Termin gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Los 2 – Externe Unterstützungsleistungen beim Einsatz der Individualsoftware BayIFS.
Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz;
Los 2 – Externe Unterstützungsleistung beim Einsatz der Individualsoftware.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages um 1 weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragsdauer von insgesamt 4 Jahren zu verlängern, indem er dem AN dies in schriftlicher Form spätestens 90 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Firmenprofil aus dem die Arbeitsschwerpunkte, die Unternehmensgröße und die Entwicklung in den letzten 3 Jahren hervorgehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Firmenprofil aus dem die Arbeitsschwerpunkte, die Unternehmensgröße und die Entwicklung in den letzten 3 Jahren hervorgehen;
b) Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in den Fachgebieten Förder-, Haushalts- und Finanzwesen in der deutschen öffentlichen Verwaltung im staatlichen Bereich (mindestens ein, maximal 3 Projekte mit Ansprechpartner aufführen). Es sind Projekte zu benennen, bei denen auch Mitarbeiter mitgewirkt haben, die im Rahmen dieser Ausschreibung für eine Leistungserbringung vorgesehen sind;
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c) Mitarbeiterprofile.
Das vom Bieter vorgesehene Personal muss über folgende Qualifikationen verfügen, die mittels Eigenerklärungen (vom Bieter zu erstellende Dokumente Mitarbeiterprofil) nachzuweisen sind und für die mindestens ein bis maximal 3 überprüfbare Referenzprojekte benannt werden:
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1) umfassende Kenntnisse der Scriptsprache Tool Command Language (TCL), damit diese für die Erstellung von Dokumentenvorlagen genutzt werden können;
2) umfassende Kenntnisse der Datenbanksprache Structured Query Language (SQL) und mindestens einjährige Projekterfahrung mit großen und komplexen Datenbanken;
3) umfassende Kenntnisse des Textformats Rich Text Format (RTF);
4) fundierte Kenntnisse in der Anwendung Microsoft Word ab Version 2010;
5) nachweisbare Referenzprojekte in den Fachgebieten Förder-, Haushalt- und Finanzwesens in der deutschen öffentlichen Verwaltung im staatlichen Bereich (maximal 3 konkrete Projekte mit Ansprechpartner aufführen);
6) umfassende Kenntnisse über die Erstellung und Durchführung von automatisierten Tests auf Basis von SilkTest. Falls entsprechende Kenntnisse nicht vorhanden sind, sichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes zu, dass sich für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehene Mitarbeiter entsprechende Kenntnisse umgehend nach Vertragsabschluss aneignen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der AN. Für das Produkt Micro Focus SilkTest besitzt das StMUV eine an einem Arbeitsplatz gebundene Software-Lizenz. Dieser Arbeitsplatz wird dem AN für die Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit SilkTest zur Verfügung gestellt.
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Der AN kann auch ein entsprechend gleichwertiges Produkt für die Erstellung und Durchführung von automatisierten Tests einsetzen. In diesem Falle sichert der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes zu, dass er die beim StMUV bereits für das Produkt SilkTest vorhanden Testskripte auf eigene Kosten entweder neu erstellt oder umschreibt. Die Lizenzkosten sowie alle weiteren anfallenden Kosten für das zu SilkTest gleichwertigen Produkt sind ebenfalls vom AN zu tragen;
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7) Der sichere Umgang mit den entsprechenden Begriffen des Haushaltswesens und den dahinterstehenden Prozessen ist unerlässlich.
Unter „umfassenden Kenntnisse“ verstehen wir, dass der Mitarbeiter das gesamte Spektrum eines Produkts, einer Produktpalette oder eines Aufgabengebietes abdeckt. „Fundierte Kenntnisse“ sind absolute Kenntnisse aller wesentlichen Details eines Produkts.
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Benennung der Fachkräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV verbindlich gefordert wird, unabhängig davon, ob Sie die Leistung selbst oder durch Unterauftragnehmer durchführen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Lienke, Elke
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=q6qiu2zqS6Y%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird aus technischen Gründen als eigenständiges Vergabeverfahren abgebildet, stellt jedoch ein Los einer Gesamtausschreibung dar. Los 1 „Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware BayIFS“ wurde zeitgleich als eigenes Verfahren bekanntgemacht. Es besteht eine Loslimitierung dergestalt, dass für die Bieter die Möglichkeit besteht, ein Angebot für beide Lose (Verfahren) abzugeben. Der Zuschlag wird jedoch – da es zu den Obliegenheiten des Auftragnehmers von Los 2 gehört, die Aufgabenerfüllung des Auftragnehmers von Los 1 zu überprüfen – pro Bieter nur auf ein Los erteilt. Bei der Angebotsabgabe müssen die Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgeben wollen, entscheiden, welches der beiden Lose sie für eine Beauftragung bevorzugen, für den Fall dass sie nach dem Ergebnis der Wertung bei beiden Losen (Verfahren) an Rang 1stehen.
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
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Fragen, die bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Termin gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 179-436254 (2019-09-13)
Ergänzende Angaben (2019-09-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 186-452992
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 179-436254
ABl. S-Ausgabe: 186
Quelle: OJS 2019/S 186-452992 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bayerisches Integriertes Fördersystem (BayIFS) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Los 2 – Externe Unterstützungsleistungen beim Einsatz der Individualsoftware BayIFS.
Gesamtwert des Auftrags: 93 572 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 231-567387
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird aus technischen Gründen als eigenständiges Vergabeverfahren abgebildet, stellt jedoch ein Los einer Gesamtausschreibung dar. Los 1 „Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware BayIFS" wurde zeitgleich als eigenes Verfahren bekanntgemacht. Es besteht eine Loslimitierung dergestalt, dass für die Bieter die Möglichkeit besteht, ein Angebot für beide Lose (Verfahren) abzugeben. Der Zuschlag wird jedoch – da es zu den Obliegenheiten des Auftragnehmers von Los 2 gehört, die Aufgabenerfüllung des Auftragnehmers von Los 1 zu überprüfen – pro Bieter nur auf ein Los erteilt. Bei der Angebotsabgabe müssen die Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgeben wollen, entscheiden, welches der beiden Lose sie für eine Beauftragung bevorzugen, für den Fall dass sie nach dem Ergebnis der Wertung bei beiden Losen (Verfahren) an Rang 1 stehen. Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten. Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Fragen, die bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Termin gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-28 📅
Name: Planware Beratung & Software GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 93 572 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird aus technischen Gründen als eigenständiges Vergabeverfahren abgebildet, stellt jedoch ein Los einer Gesamtausschreibung dar. Los 1 „Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware BayIFS" wurde zeitgleich als eigenes Verfahren bekanntgemacht. Es besteht eine Loslimitierung dergestalt, dass für die Bieter die Möglichkeit besteht, ein Angebot für beide Lose (Verfahren) abzugeben. Der Zuschlag wird jedoch – da es zu den Obliegenheiten des Auftragnehmers von Los 2 gehört, die Aufgabenerfüllung des Auftragnehmers von Los 1 zu überprüfen – pro Bieter nur auf ein Los erteilt. Bei der Angebotsabgabe müssen die Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgeben wollen, entscheiden, welches der beiden Lose sie für eine Beauftragung bevorzugen, für den Fall dass sie nach dem Ergebnis der Wertung bei beiden Losen (Verfahren) an Rang 1 stehen.
Mehr anzeigen
Fragen, die bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Termin gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Quelle: OJS 2019/S 231-567387 (2019-11-28)