Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
— 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen (Bezug zum ausgeschriebenen Bauauftrag) mit mindestens folgenden Angaben:
—— Ansprechpartner,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen,
—— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
—— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— Angaben, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.