Beihilfe-App LfF

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Krankenversicherungsleistungen für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen. Vergleichbar zu einer privaten Krankenversicherung werden den Beihilfeberechtigten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegen Vorlage der Belege und Stellung eines Antrages die Aufwendungen für medizinische Leistungen im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit erstattet.
Künftig soll zusätzlich eine Beihilfe-App vom Landesamt für Finanzen (LfF) angeboten werden, mit der einfach und schnell Beihilfeanträge sowie Belege eingereicht werden können.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer App, welche die mobile Einreichung von Beihilfeanträgen mittels Aufnahme von Beleg-Fotos und Übermittlung an das LfF realisiert. Zur Auswahl stehen der Betrieb als On-Premises-Lösung (mit dem Hosting beim Freistaat Bayern, im IT-DLZ) oder der Betrieb als Software-as-a-Service (SaaS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-09 Auftragsbekanntmachung
2019-05-02 Ergänzende Angaben
2019-05-08 Ergänzende Angaben
2019-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019AHE000002
Kurze Beschreibung:
Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Krankenversicherungsleistungen für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen. Vergleichbar zu einer privaten Krankenversicherung werden den Beihilfeberechtigten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegen Vorlage der Belege und Stellung eines Antrages die Aufwendungen für medizinische Leistungen im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit erstattet. Künftig soll zusätzlich eine Beihilfe-App vom Landesamt für Finanzen (LfF) angeboten werden, mit der einfach und schnell Beihilfeanträge sowie Belege eingereicht werden können. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer App, welche die mobile Einreichung von Beihilfeanträgen mittels Aufnahme von Beleg-Fotos und Übermittlung an das LfF realisiert. Zur Auswahl stehen der Betrieb als On-Premises-Lösung (mit dem Hosting beim Freistaat Bayern, im IT-DLZ) oder der Betrieb als Software-as-a-Service (SaaS).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von branchenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Gu0W62EXtd0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-11 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 072-170547
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Krankenversicherungsleistungen für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen. Vergleichbar zu einer privaten Krankenversicherung werden den Beihilfeberechtigten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegen Vorlage der Belege und Stellung eines Antrages die Aufwendungen für medizinische Leistungen im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit erstattet.
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Künftig soll zusätzlich eine Beihilfe-App vom Landesamt für Finanzen (LfF) angeboten werden, mit der einfach und schnell Beihilfeanträge sowie Belege eingereicht werden können.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer App, welche die mobile Einreichung von Beihilfeanträgen mittels Aufnahme von Beleg-Fotos und Übermittlung an das LfF realisiert. Zur Auswahl stehen der Betrieb als On-Premises-Lösung (mit dem Hosting beim Freistaat Bayern, im IT-DLZ) oder der Betrieb als Software-as-a-Service (SaaS).
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Beschreibung der Verlängerungen: Option der Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate
Beschreibung der Optionen: Vertragliche Optionen (ohne Verlängerungsoptionen, da bereits unter II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regensburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Scientology Schutzerklärung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: von Helmersen, Alexander
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Gu0W62EXtd0%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 072-170547 (2019-04-09)
Ergänzende Angaben (2019-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Help-Desk und Unterstützungsdienste 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 087-209621
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 072-170547
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2019/S 087-209621 (2019-05-02)
Ergänzende Angaben (2019-05-08)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-220376
ABl. S-Ausgabe: 91
Quelle: OJS 2019/S 091-220376 (2019-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 604 268 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-598034
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Vertragliche Optionen (ohne Verlängerungsoptionen, da bereits unter II.2.7).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Name: IBM Deutschland GmbH
Postort: Ehningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Böblingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 604 268 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2019/S 243-598034 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Beihilfe-App
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer weiteren Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen. Die bereitgestellte Beihilfe-App für den Freistaat Sachsen basiert auf der gleichen IBM Gesundheits-App, die auch durch das Landesamt für Finanzen in Bayern verwendet wird und hat somit den identischen Funktionsumfang.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software 📦
Beschreibung
Interne Kennung: O 1080/2019.34-1-1 Beihilfe-App SaaS
Postleitzahl: 93047
Stadt: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: DE1906044534160
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 624788.84 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: DE1906044534160
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBM Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE145178813
Postanschrift: Schönaicher Straße 220
Postleitzahl: 71032
Postort: Böblingen
Region: Böblingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Nationale Registrierungsnummer: 09-0615500-75
Abteilung: 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@lff.bayern.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: http://www.lff.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-30+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist zuständig für die Automatisierung bzw. Digitalisierung der Beihilfebearbeitung im Freistaat Bayern. Ein Teil dieser Digitalisierung ist auch die Einführung einer Beihilfe-App zur elektronischen Einreichung von Beihilfeanträgen. Es wurde 2019 ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgte am 13.12.2019 an die Firma IBM Deutschland GmbH. Der mit Zuschlagserteilung geschlossene EVB-IT Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 18.11.2027. Mit dem Freistaat Sachsen wurde 2020 eine Kooperationsrahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb des Beihilfeverfahrens für den Freistaat Sachsen sowie die Digitalisierung in der Beihilfe (Einführung der papierlosen Sachbearbeitung, Einführung einer computergestützten Rechnungsprüfung, Einführung einer Beihilfe-App) geschlossen. Die Einführung der papierlosen Sachbearbeitung (PSB) ist für November 2025 geplant. Die Beihilfe-App soll Ende 2026 im Freistaat Sachsen produktiv eingeführt werden, analog zu der bereits im Produktivbetrieb befindlichen Beihilfe-App für den Freistaat Bayern. Somit sind zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig, die vorab nicht vorhergesehen werden konnten, da die Kooperationsrahmenvereinbarung erst 2020 geschlossen wurde und die Entscheidung für die Einführung einer Beihilfe-App für das Bundesland Sachsen nochmals zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Somit wird eine weitere Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen benötigt. Die bereitgestellte Beihilfe-App für den Freistaat Sachsen basiert auf der gleichen IBM Gesundheits-App, die auch durch das LfF in Bayern verwendet wird und hat somit den identischen Funktionsumfang. Mit dem derzeitigen Anbieter könnte somit das Customizing/Anpassung auf ein Minimum reduziert werden. Ein Wechsel des bisherigen Anbieters (IBM Deutschland GmbH) wäre aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht sinnvoll da mit erheblichen zusätzlichen Aufwänden zu rechnen ist. Aus technischer Sicht müsste mit einem anderen/neuen Anbieter das Customizing/Anpassung von Grund auf neu erfolgen, da eine andere App eingesetzt wird. Da das LfF eine „SaaS“ Variante nutzt ist auch eine Anbindung an die Infrastruktur (Rechenzentrum) des anderen/neuen Anbieters notwendig. Auf Grund der IT-Sicherheitsbestimmungen des Behördennetz ist hier mit einem entsprechendem Aufwand zu rechnen. Je nachdem welche Technologie der andere/neue Anbieter verwendet, muss im IT-DLZ bzw. beim LfF entsprechende Infrastruktur für die Verarbeitung der Einreichungen per App eingerichtet werden. Ferner muss eine neue Schnittstelle zum Verfahren PSB entwickelt werden, sollte der andere/neue Anbieter die bereits bestehende Schnittstelle zum Verfahren PSB nicht abbilden können. Das Personal in der Technik (Hotline, Administration) müssten sich auf einen weiteren Anbieter und dessen Beihilfe-App einstellen was mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine weitere Beihilfe-App des derzeitigen Anbieters basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern wesentlich günstiger als die ursprüngliche Beihilfe-App des Freistaates Bayern. Auf Grund des vorliegenden Angebots kostet eine weitere Beihilfe-App inkl. Customizing/Anpassung 415.776,- EUR netto. Die ursprüngliche Beihilfe-App des Freistaats Bayern hat mit 855.408,- EUR netto zu Buche geschlagen. Dies ist eine Ersparnis von 439.632,- EUR netto. Transaktionskosten und Wartung wurden nicht berücksichtigt, da diese Kosten bei beiden Varianten identisch sind. Da bei einem neuen Anbieter das Customizing/Anpassung von Grund auf neu erfolgen wird da eine neue App zum Einsatz kommt, ist hier von den ursprünglichen Kosten auszugehen, die wesentlich höher sind. Ferner bekommt das LfF bei der Auftragserweiterung von dem bisherigen Anbieter (IBM Deutschland GmbH) dieselben Konditionen wie bei Vertragsschluss im Jahr 2019.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bereitstellung einer weiteren Beihilfe-App, basierend auf dem Funktionsumfang der Beihilfe-App des Freistaats Bayern, für den Freistaat Sachsen.
Quelle: OJS 2025/S 210-720830 (2025-10-30)