Belieferung versch. Abnahmestellen (Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis Ziffer 12 aufgeführt) der TU Kaiserslautern mit Strom, Zeitraum 1.1.2020 (00.00 Uhr) – 31.12.2020 (24.00 Uhr)
Der Stromliefervertrag verlängert sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach 3 Jahren ohne Kündigungsbedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Belieferung der TU Kaiserslautern mit Strom
2019-TUK-640
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Belieferung versch. Abnahmestellen (Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis Ziffer 12 aufgeführt) der TU Kaiserslautern mit Strom, Zeitraum 1.1.2020...”
Kurze Beschreibung
Belieferung versch. Abnahmestellen (Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis Ziffer 12 aufgeführt) der TU Kaiserslautern mit Strom, Zeitraum 1.1.2020 (00.00 Uhr) – 31.12.2020 (24.00 Uhr)
Der Stromliefervertrag verlängert sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach 3 Jahren ohne Kündigungsbedarf.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 20
67663 Kaiserslautern”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom
Jahresverbrauch: durchschnittlich ca. 29,69 GWh/Jahr
Aufteilung in 1 Los mit 2 Gruppen (LV Punkt 4)
Die Stromlieferung erfolgt inklusive...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom
Jahresverbrauch: durchschnittlich ca. 29,69 GWh/Jahr
Aufteilung in 1 Los mit 2 Gruppen (LV Punkt 4)
Die Stromlieferung erfolgt inklusive der Netznutzung.
Die Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zw. dem Netz des Verteilnetzbetreibers und der jew. Kundenanlage.
Mit der Stromlieferung sind zusätzlich alle damit verbundenen Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen:
— Abschluss erforderl. Netznutzungsvertrag mit jew. Verteilernetzbetreiber,
— Bereitstellung erforderlicher elektr. Leistung an der elektr. Abnahmestelle,
— Netzmanagement,
— Abrechnung des Netzentgeltes ggü. dem Netzbetreiber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr auf Gesamtlaufzeit von 3 Jahren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Formblatt 124 – Eignung L/D
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Formblatt 124 – Eignung L/D
Mustererklärung 3 zum LTTG (Landestariftreuegesetz)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Formblatt 124- Eignung L/D
3 Referenzen – Anlage_Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technische Universität Kaiserslautern, Angebotssammelstelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Einreichung einer Rüge führt nicht zur Verlängerung der Warte-/Informationsfrist nach §134 Abs. 2 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYD3T
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Nr 1: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Nr 1: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Nr. 2: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 091-218240 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Abteilung 2.3- Vergabe und Beschaffung
URL: https://www.uni-kl.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Belieferung versch. Abnahmestellen (Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis Ziffer 12 aufgeführt) der TU Kaiserslautern mit Strom, Zeitraum 1.1.2020...”
Kurze Beschreibung
Belieferung versch. Abnahmestellen (Abnahmestellen sind im Leistungsverzeichnis Ziffer 12 aufgeführt) der TU Kaiserslautern mit Strom, Zeitraum 1.1.2020 (00.00 Uhr) - 31.12.2020 (24.00 Uhr)
Der Stromliefervertrag verlängert sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach 3 Jahren ohne Kündigungsbedarf.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 20
67663 Kaiserslautern.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom:
Jahresverbrauch: durchschnittlich ca. 29,69 GWh/Jahr
Aufteilung in 1 Los mit 2 Gruppen (LV Punkt 4)
Die Stromlieferung erfolgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom:
Jahresverbrauch: durchschnittlich ca. 29,69 GWh/Jahr
Aufteilung in 1 Los mit 2 Gruppen (LV Punkt 4)
Die Stromlieferung erfolgt inklusive der Netznutzung.
Die Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zw. dem Netz des Verteilnetzbetreibers und der jew. Kundenanlage.
Mit der Stromlieferung sind zusätzlich alle damit verbundenen Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen:
— Abschluss erforderl. Netznutzungsvertrag mit jew. Verteilernetzbetreiber,
— Bereitstellung erforderlicher elektr. Leistung an der elektr. Abnahmestelle,
— Netzmanagement,
— Abrechnung des Netzentgeltes ggü. dem Netzbetreiber.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 091-218240
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYR40
Körper überprüfen
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Nr. 1: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Nr. 1: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt
Nr. 2: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 123-300202 (2019-06-27)