Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen Vergabeverfahren zur Einbindung von privaten Dritten und des damit erfolgten Übergangs in die Phase der Errichtung und Implementierung des Infrastrukturabgabesystems ist eine technische, wirtschaftliche und rechtliche Beratung des BMVI, KBA und BAG in den Bereichen Systemerrichtung und Wirkbetrieb der ISA erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich der Infrastrukturabgabe (ISA)
1907/StV11”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Kurze Beschreibung:
“Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen Vergabeverfahren zur Einbindung von privaten Dritten und des damit erfolgten Übergangs in die Phase der Errichtung...”
Kurze Beschreibung
Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen Vergabeverfahren zur Einbindung von privaten Dritten und des damit erfolgten Übergangs in die Phase der Errichtung und Implementierung des Infrastrukturabgabesystems ist eine technische, wirtschaftliche und rechtliche Beratung des BMVI, KBA und BAG in den Bereichen Systemerrichtung und Wirkbetrieb der ISA erforderlich.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Technische und wirtschaftliche Beratung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Flensburg, Köln, Hamburg;”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN berät das BMVI, das KBA und das BAG in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs technisch und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN berät das BMVI, das KBA und das BAG in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs technisch und wirtschaftlich. In diesem Zusammengang hat der AN dem AG Handlungsalternativen aufzuzeigen und Empfehlungen für eine Entscheidungsfindung des AGs auszusprechen.
Insbesondere ist der AG bei der Feinplanung seiner IT-Prozesse, auch im Zusammenspiel mit den Systemen der privaten Dritten, zu unterstützen. Um die Funktionsfähigkeit der Systeme feststellen zu können, sind ebenfalls Teststrategien und Testverfahren in Abstimmung mit dem AG zu entwickeln. Darüber hinaus sind Prozesse zur Errichtung und Durchführung der von KBA und BAG wahrzunehmenden Aufsicht über die privaten Dritten aufzubauen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zur technischen und wirtschaftlichen Beratung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Personalkonzept)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional besteht die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht optional die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Zudem behält sich der AG in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht optional die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Zudem behält sich der AG in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Laufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und ist bis zum Erlangen eines eingeschwungenen Zustandes des Infrastrukturabgabesystems (sechs Monaten nach...”
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und ist bis zum Erlangen eines eingeschwungenen Zustandes des Infrastrukturabgabesystems (sechs Monaten nach Erklärung der technischen Einsatzbereitschaft gemäß § 16 InfrAG) vorgesehen (voraussichtlich 31.12.2020, ausgehend von Erhebungsstart der ISA im Oktober 2020).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtliche Beratung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN berät den AG in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs rechtlich. In diesem Zusammenhang hat der AN dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN berät den AG in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs rechtlich. In diesem Zusammenhang hat der AN dem AG Handlungsalternativen aufzuzeigen und Empfehlungen für eine Entscheidungsfindung des AG auszusprechen.
Insbesondere hat der AN den AG bei allen vertragsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit den abgeschlossen Verträgen zwischen dem KBA und BAG mit den privaten Dritten ergeben, zu unterstützen. Darüber hinaus benötigt der AG eine rechtliche Expertise im Zusammenhang mit der Errichtung eines Nacherhebungs- und Vollstreckungsprozesses für säumige Infrastrukturabgabenschuldner.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F-EK1)
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angabenzur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis derbenannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK2: Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
—...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsjahr
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind jeweils folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK3.1-Los 1:
— Geeignete Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind jeweils folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK3.1-Los 1:
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2014) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Bereich/ Themenschwerpunkt: Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder Abgabenerhebungs-, Abgabenbezahl- und -Abgabenkontrollsystemen (Infrastrukturabgabesystem)
EK3.1-Los 2:
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2014) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Bereich/ Themenschwerpunkt: Beratung im Zusammenhang mit der Vergabe und/oder Konzeption und/oder Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder Infrastrukturabgabesystemen.
EK3.2 (betrifft Los 1 und 2):
— Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu EK3.1-Los 1:
— Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK3.1-Los 1:
— Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen,
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrung belegt/nachweist im Bereich Errichtung und/oder Betrieb von Mautsystemen und/oder Errichtung und/oder Betrieb von Abgabenerhebungs-, Abgabenbezahl- und Abgabenkontrollsystemen (Infrastrukturabgabesystem)
Zu EK3.1-Los 2:
— Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen,
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt zu belegen/nachzuweisen im Zusammenhang mit der Vergabe und/oder der Konzeption und/oder dem Vollzugvon komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder Infrastrukturabgabesystemen mit einem jeweiligen Gesamtprojektvolumen in Höhe von EUR 75 Mio.
Zu EK3.2 (betrifft Los 1 und 2):
— Aufgrund der Leistungspflichten des AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber dem Betreiber der Erhebung der Infrastrukturabgabe und/oder dem Auftragnehmer für die Kontrolle der Infrastrukturabgabe erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen,
— Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird,
— Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen,
— Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Anforderungen wie EK3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Anforderungen wie EK3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebeneErklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den AG zuinformieren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-26
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-26
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) dieBieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationauf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossenwerden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 041-093289 (2019-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17857253.05 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Flensburg, Köln, Hamburg”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Flensburg, Köln, Hamburg.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 041-093289
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1907/StV11
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Technische und wirtschaftliche Beratung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 184 258 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rechtliche Beratung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7672995.05 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 108-263554 (2019-06-04)