Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen gem. Vordruck 11078 II – in den Vergabeunterlagen (Dokument C02_Eigenerklärung_19-0000320.docx) enthalten.
Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gem. Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU).
Der volle Wortlaut der Erklärung gem. Vordruck 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Ergänzender Hinweis zu weiteren Unterlagen (gem. Ziffer 4, Vordruck 11078 II). Folgende Unterlagen sind beizufügen:
— allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, etc.),
— Eigenerklärungen, Nachweise, Referenzen und Konzept gemäß Eignungsmatrix (A04),
—— 3 Referenzen (konkretes Vertragsverhältnis welches mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist),
—— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Höchstpreise als Obergrenze für seine Angebote im Rahmen der Mini-Wettbewerbe anerkennt,
—— Eigenerklärung des Bieters, dass für die Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden, welche einwilligen – sofern dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist und IT-Ressourcen des Auftraggebers genutzt werden – eine entsprechende Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung zur Nutzung der IT-Ressourcen des Auftraggebers zu unterschreiben,
—— Eigenerklärung des Bieters, dass für die Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden, welche einwilligen sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), gemäß der vom Auftraggeber vorgegebenen Stufe (1 – einfache, 2 – erweiterte, 3 – erweiterte mit Sicherheitsermittlungen), zu unterziehen.
Dem Bieter ist bekannt, dass der Einsatz im Bereich der Anwendungsentwicklung und Anwendungsinfrastruktur für Java-/Web-Verfahren des Auftraggebers voraus setzt, dass den für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stellen keine Erkenntnisse über die einzusetzenden Personen vorliegen, die aus Gründen der Sicherheit einem Zutritt zu den Räumen des Auftraggebers entgegenstehen.
—— Aufzeigen der Beraterqualifikation für die Leistungen gemäß der Anlage 1 Nr. 4 und 6 zum EVB-IT Dienstvertrag anhand von 3 Profilen,
—— Aufzeigen der Höhe des Personalbestandes (mindestens 5 Mitarbeiter (m/w/d) als Entwicklungskräfte) für die Leistungen gemäß der Anlage 1 Nr. 4 und 5 zum EVB-IT Dienstvertrag,
—— Konzept Lösungs- bzw. Know-how-Sicherstellung, in dem nachvollziehbar und schlüssig dazustellen ist, wie der Bieter sicherstellt, dass im Rahmen der von Ihnen erbrachten Leistungen auch das erforderliche Wissen, die Kenntnisse und Erfahrungen sowie erforderlichen Fachkompetenzen in Bezug auf neue Technologien und Tools sichergestellt wird.