Lieferung eines Fahrzeuges für die Kanalreinigung bestehend aus Fahrgestell und Aufbau von einem kombinierten Saug-Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Fahrzeuges für die Kanalreinigung
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Fahrzeuges für die Kanalreinigung bestehend aus Fahrgestell und Aufbau von einem kombinierten Saug-Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: — Los 1: Fahrgestell,
— Los 2: Fahrgestell Aufbau.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Neuwied🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Servicebetriebe Neuwied AöR
Hafenstraße 90
56564 Neuwied
Halle Kfz-Werkstatt
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrgestell für die Kanalreinigung wie nachfolgend beschrieben:
4-Achs-LKW- Fahrgestell mit einer gelenkten Vorderachse, mit 2 Antriebsachsen und einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Fahrgestell für die Kanalreinigung wie nachfolgend beschrieben:
4-Achs-LKW- Fahrgestell mit einer gelenkten Vorderachse, mit 2 Antriebsachsen und einer Nachlauflenkliftachse.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrgestellaufbau:
Kombinierten Saug- Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
— Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
— Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht des Bieters zur Beitragszahlung existiert.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ angegebenen Erklärungen und Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die vorstehenden Nachweise für jedes Mitglied zu erbringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder die Erklärungen und Bescheinigungen der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt124_LD) ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ angegebenen Erklärungen und Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die vorstehenden Nachweise für jedes Mitglied zu erbringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder die Erklärungen und Bescheinigungen der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt124_LD) ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— der Bieter hat eine Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgelieferten Fahrzeuge min. 10 Stück, von vergleichbar ausgestatteten Saug-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— der Bieter hat eine Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgelieferten Fahrzeuge min. 10 Stück, von vergleichbar ausgestatteten Saug- Druckspülaufbauten inkl. Ausleger und Haspelkonzept mit berührungsloser Schlauchlängenmessung, konstanter und variabel einstellbarer Spülschlauchgeschwindigkeitsregelanlage mit Angabe m/min, automatischer Spüldatenerfassung, Datenspeicherung und Übertragung in ein GIS im XLM-Format vom fest verbauten Bedienstand am Fahrzeug,
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ angegebenen Erklärungen und Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die vorstehenden Nachweise für jedes Mitglied zu erbringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124_LD) oder die Erklärungen und Bescheinigungen der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE-unter https://uea.publicprocurement.be/)“ auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt124_LD) ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistungsleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen findet...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistungsleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen findet Anwendung.
Siehe hierzu: Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung und/oder Mindestentgelterklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl., S. 426), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8.3.2016 (GVBl. S. 178), dass in den Vergabeunterlagen enthalten ist.
Die dazu benötigte Mustererklärung 1 nach § 4 Abs. 1 LTTG alternativ Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 LTTG sind in den Vergabeunterlagen enthalten und entsprechend mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-20
11:00 📅
“1) Ab dem 18.10.2018 findet die elektronische Vergabe (E-Vergabe) im Oberschwellenbereich umfassend Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle...”
1) Ab dem 18.10.2018 findet die elektronische Vergabe (E-Vergabe) im Oberschwellenbereich umfassend Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle EU-Vergabeverfahren die Pflicht zur durchgängigen elektronischen Kommunikation – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Das heißt, öffentliche Auftraggeber dürfen – von wenigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – Angebote und Teilnahmeanträge nur noch in elektronischer Form annehmen.
Für sämtliche Aktivitäten, wie das Stellen einer Frage zum Verfahren, die fortwährende Kenntnisnahmemöglichkeit von Bewerber-/Bieterfragen-/antworten, Informationen zu den Vergabeunterlagen, die Einreichung eines Angebots und die Nachforderung von Unterlagen, ist die Nutzung der Vergabeplattform subreport ELViS erforderlich.
Bei allen Ausschreibungen, deren Auftragswerte die EU-Schwellenwerte überschreiten, sind nur noch elektronische Angebote zulässig.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen! Das gleiche gilt für Angebote, die per E-Mail eingereicht werden! Für die Abgabe elektronischer Angebote sieht das Vergaberecht grundsätzlich die Textform nach § 126 BGB vor. Nur bei erhöhten Anforderungen an die Sicherheit darf der Auftraggeber ein Angebot mit elektronischer Signatur fordern. Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebotes gestartet wurde. Elektronische Angebote sind verschlüsselt einzureichen. Bei unverschlüsselten Angeboten ist die Vertraulichkeit des Angebots nicht gewährleistet. Deshalb werden unverschlüsselt eingereichte elektronische Angebot zwingend ausgeschlossen.
Elektronische Angebote in Textform müssen über die Vergabeplattform subreport ELViS (https://www.subreport.de/E94343985) hochgeladen werden.
Dafür ist eine kostenlose Registrierung notwendig;
2) Änderungen an den Vertragsunterlagen, insbesondere das Beifügen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige bietereigene Bedingungen, sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus der Wertung;
3) Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS unter dem Link: https://www.subreport.de/E94343985 zu stellen.
Verfahrensablauf für den Eingang von Bewerberfragen 8.8.2019, 12.00 Uhr Ablauf der Frist für den Eingang von Bewerberfragen 14.8.2019 Übersendung des letzten Fragen-Antworten-Katalogs Bewerberfragen sollen über die Vergabeplattform subreport ELViS unter dem Link: https://www.subreport.de/E94343985 gestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 5
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 20 / 20 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Quelle: OJS 2019/S 139-341887 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 534409.35 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Servicebetriebe Neuwied AöR
Hafenstraße 90
56564 Neuwied – Halle Kfz-Werkstatt
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Servicebetriebe Neuwied AöR, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied Halle Kfz-Werkstatt
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 139-341887
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: auftragsabhängig
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck und Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: August-Horch-Straße 5-7
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 261899564📞
E-Mail: thomas.sayn@man.eu📧
Fax: +49 261899598 📠
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.truck.man.eu🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 158409.35 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Fahrgestell Aufbau
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Julius-Müller-Straße 3
Postort: Schieder-Schwalenberg
Postleitzahl: 32816
Telefon: +49 5284709123📞
E-Mail: pp@mueller-umwelt.de📧
Fax: +49 5284709128 📠
Region: Detmold🏙️
URL: https://www.mueller-umwelt.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 376 000 💰
“1) Ab dem 18.10.2018 findet die elektronische Vergabe (E-Vergabe) im Oberschwellenbereich umfassend Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle...”
1) Ab dem 18.10.2018 findet die elektronische Vergabe (E-Vergabe) im Oberschwellenbereich umfassend Anwendung. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle EU-Vergabeverfahren die Pflicht zur durchgängigen elektronischen Kommunikation
— von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Das heißt, öffentliche Auftraggeber dürfen,
— von wenigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen,
— Angebote und Teilnahmeanträge nur noch in elektronischer Form annehmen.
Für sämtliche Aktivitäten, wie das Stellen einer Frage zum Verfahren, die fortwährende Kenntnisnahmemöglichkeit von Bewerber-/Bieterfragen-/antworten, Informationen zu den Vergabeunterlagen, die Einreichung eines Angebots und die Nachforderung von Unterlagen, ist die Nutzung der Vergabeplattform subreport ELViS erforderlich.
Bei allen Ausschreibungen, deren Auftragswerte die EU-Schwellenwerte überschreiten, sind nur noch elektronische Angebote zulässig.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen! Das gleiche gilt für Angebote, die per E-Mail eingereicht werden! Für die Abgabe elektronischer Angebote sieht das Vergaberecht grundsätzlich die Textform nach § 126 BGB vor. Nur bei erhöhten Anforderungen an die Sicherheit darf der Auftraggeber ein Angebot mit elektronischer Signatur fordern. Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebotes gestartet wurde. Elektronische Angebote sind verschlüsselt einzureichen. Bei unverschlüsselten Angeboten ist die Vertraulichkeit des Angebots nicht gewährleistet. Deshalb werden unverschlüsselt eingereichte elektronische Angebot zwingend ausgeschlossen.
Elektronische Angebote in Textform müssen über die Vergabeplattform subreport ELViS (https://www.subreport.de/E94343985) hochgeladen werden.
Dafür ist eine kostenlose Registrierung notwendig.
2) Änderungen an den Vertragsunterlagen, insbesondere das Beifügen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige bietereigene Bedingungen, sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus der Wertung.
3) Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS unter dem Link: https://www.subreport.de/E94343985 zu stellen.
Verfahrensablauf für den Eingang von Bewerberfragen 8.8.2019, 12:00 Uhr Ablauf der Frist für den Eingang von Bewerberfragen 14.8.2019 Übersendung des letzten Fragen-Antworten-Katalogs Bewerberfragen sollen über die Vergabeplattform subreport ELViS unter dem Link:
https://www.subreport.de/E94343985 gestellt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 20/20 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 200-485645 (2019-10-11)