Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung TSF-W Gemeinde Eigeltingen
STO-FW-2019-001
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Tragkraftspritzenfahzeugen TSF-W für die Gemeinde Eigeltingen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Konstanz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 78253 Eigeltingen
Beschreibung der Beschaffung: 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W nach DIN 14530 Teil 17.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landratsamt Konstanz -Kommunal- u. Rechnungsprüfungsamt-
Postanschrift: Benediktinerplatz 1
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7531-8001132📞
E-Mail: roland.boehler@lrakn.de📧
Fax: +49 7531-8001118 📠
URL: www.landkreis-konstanz.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 204-495986 (2019-10-18)