Die tatsächlichen Auftragswerte / Gesamtauftragswert werden aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht, da diese Daten den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen würden. Weil im Formular das Feld „Gesamtauftragswert“ und „Auftragswert“ jeweils Pflichtfelder sind, wurde hier je 0,01 EUR eingetragen, damit die Bekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlicht werden kann.