Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen (Kabel- und Muffenschächte, Schachtabdeckungen) für Bedarfe von Dataport sowie des „Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz" der Freien und Hansestadt Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betonfertigteile
DP-2019000004
Produkte/Dienstleistungen: Schächte📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen (Kabel- und Muffenschächte, Schachtabdeckungen) für Bedarfe von Dataport sowie des „Sondervermögen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen (Kabel- und Muffenschächte, Schachtabdeckungen) für Bedarfe von Dataport sowie des „Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz" der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schachtabdeckungen und Zubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schächte📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Schachtabdeckungen und Zubehör (nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abzweigkästen AzK 83
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Abzweigkästen AzK 83 (nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kleinkabelschächte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Kleinkabelschächen (nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelschächte 82 L
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Kabelschächten 82 L (nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Muffenschächte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Muffenschächten (nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen): Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung jeweils vergleichbare...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen): Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung jeweils vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gilt auch ein laufendes Projekt, sofern die Leistungserbringung bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgt. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer etc.) im Wesentlichen entspricht.
Kontinuität der Personalentwicklung: Für dieses Kriterium wertet der Auftraggeber die Angaben zur Pos. 3.2.3.2 (Beschäftigtenzahlen) im Abschnitt Eignungskriterien aus. Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Maßnahmen zum Qualitätsmanagement: Für das Kriterium Maßnahmen zum Qualitätsmanagement wertet der Auftraggeber die Angaben zur Pos. 3.2.4.1 (Maßnahmen zum Qualitätsmanagement) im Abschnitt Eignungskriterien aus. Der Bieter gilt als leistungsfähig im Sinne dieses Kriteriums, sofern ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 bzw. ISO 9001:2015 oder ein gültiges Zertifikat, das einem Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 bzw. ISO 9001:2015 gleichwertig ist, nachweisen kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“– deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
– keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
– Erklärungen zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
– deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
– keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
– Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
– Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: März 2021
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung und -verzeichnis).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (23.4.2019) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
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Quelle: OJS 2019/S 066-154043 (2019-03-29)