Rahmenvertrag bzgl. des Betriebes von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen zur Unterbringung von Asylbewerbern, welche von der Regierung von Oberbayern unterhalten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreiberdienstleistungen GU/ÜWH Oberbayern
0270.ZV-12-145-19
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag bzgl. des Betriebes von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen zur Unterbringung von Asylbewerbern, welche von der Regierung von...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag bzgl. des Betriebes von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen zur Unterbringung von Asylbewerbern, welche von der Regierung von Oberbayern unterhalten werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Unterkünften📦
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Ort der Leistung: Freising🏙️
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwaltung der im Gebiet gelegenen Unterkünfte des AG (Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime) und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate, wenn er nicht gemäß Ziffer 33 gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate, wenn er nicht gemäß Ziffer 33 gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.1.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Erding🏙️
Ort der Leistung: Altötting🏙️
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet 6
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung im Formblatt L 124:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung im Formblatt L 124:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
Variante 1: Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen
Variante 2: Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. 5 000 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. 5 000 000 EUR
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Eigenerklärung zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Sachschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Umweltschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Abhandenkommen verwahrter Sachen bzw. von Schlüsseln, etc. je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden in Höhe von je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen:
— Kopie Handelsregisterauszug,
— Kopie Gewerbeerlaubnis,
— Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Bezeichnung der Leistung, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers) der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. (L124 Seite 6 von 12)
Für die oben genannten Leistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistungen gem. Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n): (L124 Seite 10 von 12)
Angabe, welche Teile des Auftrages ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.(L124 Seite 10 von 12)
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet werden und
— mindestens die geforderte Anzahl vergleichbarer Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte/vorgelegten Referenzbescheinigungen keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer selbst darf nicht als Referenz angegeben wer-den) und
— keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen,
— ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich,
— für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (z. B. Mindestumsätze, Personal) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden,
— für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat, seine Eignung nachweisen kann, so erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Anzahl von Losen, für deren Summe der nachgewiesene Mindestumsatz des Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt dann nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-18
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß...”
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Quelle: OJS 2019/S 182-443379 (2019-09-17)
Ergänzende Angaben (2019-09-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 182-443379
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers) der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. (L124 Seite 6 von 12)
Für die oben genannten Leistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistungen gem. Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n): (L124 Seite 10 von 12)
Angabe, welche Teile des Auftrages ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.(L124 Seite 10 von 12)
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet werden und
— mindestens die geforderte Anzahl vergleichbarer Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte/vorgelegten Referenzbescheinigungen keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer selbst darf nicht als Referenz angegeben wer-den) und
— keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen.
— ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
— für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (z. B. Mindestumsätze, Personal) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden.
— für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat, seine Eignung nachweisen kann, so erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Anzahl von Losen, für deren Summe der nachgewiesene Mindestumsatz des Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt dann nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers) der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. (L124 Seite 6 von 12)
Für die oben genannten Leistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistungen gem. Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n): (L124 Seite 10 von 12)
Angabe, welche Teile des Auftrages ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.(L124 Seite 10 von 12)
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet werden und
— mindestens die geforderte Anzahl vergleichbarer Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer selbst darf nicht als Referenz angegeben wer-den) und
— keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen.
— ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
— für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (z. B. Mindestumsätze, Personal) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden.
— für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat, seine Eignung nachweisen kann, so erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Anzahl von Losen, für deren Summe der nachgewiesene Mindestumsatz des Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt dann nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Korrekturzyklus:
Der Korrekturzyklus wurde eingeleitet, da bei der ursprünglichen Veröffentlichung vergessen wurde, das Formblatt L 2150 den Vergabeunterlagen anzuhängen.
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Quelle: OJS 2019/S 189-460595 (2019-09-26)
Ergänzende Angaben (2019-10-17)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. 5 000 000 EUR
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Eigenerklärung zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Sachschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Umweltschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Abhandenkommen verwahrter Sachen bzw. von Schlüsseln, etc. je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden in Höhe von je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen:
— Kopie Handelsregisterauszug,
— Kopie Gewerbeerlaubnis,
— Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. 5 000 000 EUR
Korrekturzyklus 2:
Die geforderten Mindestjahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags wurden wie folgt geändert:
Lose 1, 4 und 6: Mindestjahresumsatz 3 Mio. EUR
Los 2, 3, 5 und 7: Mindestjahresumsatz 2,2 Mio. EUR
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Eigenerklärung zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Sachschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Umweltschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Abhandenkommen verwahrter Sachen bzw. von Schlüsseln, etc. je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden in Höhe von je 100 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen:
— Kopie Handelsregisterauszug,
— Kopie Gewerbeerlaubnis,
— Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-18 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-28 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-18 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-28 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Alter Wert
Text: Aufträge werden elektronisch erteilt.
Neuer Wert
Text:
“Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.
Die Zahlung erfolgt elektronisch.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Korrekturzyklus:
Der Korrekturzyklus wurde eingeleitet, da bei der ursprünglichen Veröffentlichung vergessen wurde, das Formblatt L 2150 den Vergabeunterlagen anzuhängen.
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Korrekturzyklus:
Der Korrekturzyklus wurde eingeleitet, da bei der ursprünglichen Veröffentlichung vergessen wurde, das Formblatt L 2150 den Vergabeunterlagen anzuhängen.
Korrekturzyklus 2:
Der Korrekturzyklus 2 beinhaltet folgende Änderungen.
1) Unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung wurde folgender Absatz eingefügt:
„Als Mindestabrufmenge wird die Anzahl der zu Vertragsbeginn für das jeweilige Los abgerufenen Bestandsunterkünfte abzüglich der 2 Unterkünfte mit der höchsten Kapazität (bezogen auf das jeweilige Los) festgelegt. Im Falle des Wegfalls von Bestandsunterkünften muss es sich indes nicht zwingend um die Unterkünfte mit den höchsten Kapazitäten innerhalb des jeweiligen Loses handeln; obige Regelung dient lediglich der Definition einer Mindestabnahmemenge.“
2) Die geforderten Mindestjahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags wurden wie folgt geändert:
Lose 1, 4 und 6: Mindestjahresumsatz 3 Mio. EUR
Los 2, 3, 5 und 7: Mindestjahresumsatz 2,2 Mio. EUR
— ein eigenes Formblatt L124 für jedes Los
3) Die „Hausordnung“ wurde als Anlage neu beigefügt;
4) Die Angebotsfrist wurde bis zum 28.10.2019 verlängert.
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Quelle: OJS 2019/S 204-497607 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern — Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 182-443379
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebiet 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PulsM GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gebiet 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: European Homecare GmbH
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Gebiet 3
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Gebiet 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Gebiet 5
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Gebiet 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Gebiet 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 💰
“Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß...”
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
KeineFreiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anford
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelleeinreichen.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Quelle: OJS 2020/S 013-026650 (2020-01-16)