Beschreibung der Optionen
Option 1:
Besteht ein Bedarf über den 30.6.2020 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 30.9.2020 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 30.9.2020 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 9.12.2020 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Option 3:
Besteht ein Bedarf über den 9.12.2020 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 17.3.2021 zu den gleichen Konditionen möglich – vorbehaltlich eines weiteren Standort-/Finanzierungsbeschlusses für den weiteren Betrieb der genannten Einrichtung.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Verlängerungsoption.
Option 4:
Besteht ein Bedarf über den 17.3.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 16.6.2021 zu den gleichen Konditionen möglich – vorbehaltlich eines weiteren Standort-/Finanzierungsbeschlusses für den weiteren Betrieb der genannten Einrichtung.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Verlängerungsoption.
Option 5:
Besteht ein Bedarf über den 16.6.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 15.9.2021 zu den gleichen Konditionen möglich – vorbehaltlich eines weiteren Standort-/Finanzierungsbeschlusses für den weiteren Betrieb der genannten Einrichtung.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Verlängerungsoption.
Option 6:
Besteht ein Bedarf über den 15.9.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 8.12.2021 zu den gleichen Konditionen möglich – vorbehaltlich eines weiteren Standort-/Finanzierungsbeschlusses für den weiteren Betrieb der genannten Einrichtung.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Verlängerungsoption.