Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzanlage
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— 500 m V4a Edelstahldraht,
— 400 m Fundamenterder,
— 500 m Auffang und Ableitungen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦
Ort der Leistung: Lörrach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schliengen
Beschreibung der Beschaffung:
“— 500 m V4a Edelstahldraht,
— 400 m Fundamenterder,
— 500 m Auffang und Ableitungen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-03 📅
Datum des Endes: 2021-09-10 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-27
09:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-27
09:45 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 248-611439 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 500 m V4a Edelstahldraht;
— 400 m Fundamenterder;
— 500 m Auffang und Ableitungen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 14026.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 500 m V4a Edelstahldraht;
— 400 m Fundamenterder;
— 500 m Auffang und Ableitungen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 248-611439
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 446 - 100
Titel: Blitzschutzanlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Walter Blitzschutz GmbH
Postanschrift: Im Bahnwörtel 5
Postort: Rheinau-Freistett
Postleitzahl: 77866
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14026.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2020/S 063-150187 (2020-03-27)