Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung von 421 in den weißen Flecken befindlichen Teilnehmern (siehe Anlage_1_Sebnitz_Layer_weißeFlecken_18-10-25) sowie ??? zusätzlichen Teilnehmern (siehe Anlage_2_Sebnitz_zusätzlicheTeilnehmer) im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Sebnitz hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Breitband) einen Förderantrag eingereicht und diesen in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt hat weiterhin einen Antrag auf Kofinanzierung nach der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1) der Förderrichtlinie des Bundes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: BB-2019-1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung von 421 in den weißen Flecken befindlichen Teilnehmern (siehe Anlage_1_Sebnitz_Layer_weißeFlecken_18-10-25) sowie ??? zusätzlichen Teilnehmern (siehe Anlage_2_Sebnitz_zusätzlicheTeilnehmer) im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Sebnitz hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Breitband) einen Förderantrag eingereicht und diesen in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt hat weiterhin einen Antrag auf Kofinanzierung nach der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1) der Förderrichtlinie des Bundes.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung von 421 in den weißen Flecken befindlichen Teilnehmern (siehe Anlage_1_Sebnitz_Layer_weißeFlecken_18-10-25) sowie ??? zusätzlichen Teilnehmern (siehe Anlage_2_Sebnitz_zusätzlicheTeilnehmer) im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Sebnitz hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Breitband) einen Förderantrag eingereicht und diesen in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt hat weiterhin einen Antrag auf Kofinanzierung nach der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1) der Förderrichtlinie des Bundes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internet📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb nach der (Konzessions-)Vergabeverordnung.
Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/ Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Siehe dazu IV.2.2) ) auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Anschließend werden für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Der Zuwendungsempfänger beabsichtigt, mit allen Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, veränderte Angebote einzureichen, die dann erneut auf der Basis der Zuschlagskriterien bewertet werden.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb nach der (Konzessions-)Vergabeverordnung.
Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/ Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Siehe dazu IV.2.2) ) auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Anschließend werden für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Der Zuwendungsempfänger beabsichtigt, mit allen Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, veränderte Angebote einzureichen, die dann erneut auf der Basis der Zuschlagskriterien bewertet werden.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1) der Förderrichtlinie des Bundes. Es soll die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s (vorzugsweise symmetrisch) für alle Anschlussnehmer im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit den geforderten Bandbreiten versorgt werden.
Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1) der Förderrichtlinie des Bundes. Es soll die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s (vorzugsweise symmetrisch) für alle Anschlussnehmer im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit den geforderten Bandbreiten versorgt werden.
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sebnitz
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1) Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
1) Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
2) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
3) Meldebestätigung nach § 6 TKG;
4) Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
5) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular);
6) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1) Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3) Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
2) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Mindeststandards:
— im Rahmen der auszufüllenden Eigenerklärung sind mindestens 3 Referenzen zu benennen,
— Der Bieter muss mindestens 250 versorgte Endkunden nachweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus dem im Begleitdokument, den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Kriterien Teilnahmewettbewerb
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb nach der (Konzessions-)Vergabeverordnung.
Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/ Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/ Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Siehe dazu IV.2.2) ) auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Siehe dazu IV.2.2) ) auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Anschließend werden für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Anschließend werden für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Der Zuwendungsempfänger beabsichtigt, mit allen Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, veränderte Angebote einzureichen, die dann erneut auf der Basis der Zuschlagskriterien bewertet werden.
Der Zuwendungsempfänger beabsichtigt, mit allen Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, veränderte Angebote einzureichen, die dann erneut auf der Basis der Zuschlagskriterien bewertet werden.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 130-319480 (2019-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Sebnitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Gesamtwert des Auftrags: 32 657 764 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Tiefbau, Verlegung von Leerrohren, Einziehen von Glasfaser, Anschluss und Inbetriebnahme des Netzes.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: ENSO Energie Sachsen Ost AG
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3514680📞
E-Mail: service@enso.de📧
Land: Dresden🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32 657 764 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 14 6 28 0360 360
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 35015151199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. Achtung: Der Teilnahmewettbewerb ist bereits abgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. Achtung: Der Teilnahmewettbewerb ist bereits abgeschlossen.