Brückenbauarbeiten, Aufzugsbauarbeiten, Elektroarbeiten

Stadt Heilbronn – Amt für Straßenwesen

Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über das gesamte, elektrifizierte Gleisfeld des Hauptbahnhofs Heilbronn, inkl. zweier Aufzüge und Elektroarbeiten (Aufzug und Beleuchtung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-07 Auftragsbekanntmachung
2020-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußgängerbrücken
Kurze Beschreibung:
Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über das gesamte, elektrifizierte Gleisfeld des Hauptbahnhofs Heilbronn, inkl. zweier Aufzüge und Elektroarbeiten (Aufzug und Beleuchtung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerbrücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Fußgängerbrücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Amt für Straßenwesen
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131561241 📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E55948662 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E55948662 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-10 📅
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 090-214525
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
– Los 1: Gründungs- und Stahlbetonarbeiten,
– Los 2: Stahlbau- und Montagearbeiten.
Bezeichnung des Loses: Gründungs- und Stahlbetonarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Brückenbauarbeiten (Gründungs- und Stahlbetonarbeiten).
Bezeichnung des Loses: Stahlbau- und Montagearbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Brückenbauarbeiten (Stahlbau- und Montagearbeiten), Aufzugsbauarbeiten, Elektroarbeiten (Aufzug und Beleuchtung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn Hauptbahnhof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist. Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag (Ziff. 2.2.6 des Formblattes VOB 8-1) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
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— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis Mindest-Jahresumsatz im Mittel der letzten 3 Kalenderjahre (netto):
Los 1 – Gründung und Unterbauten
Bewerber Los 1 : 5 Mio. EUR
Los 2 – Stahlbau-, Aufzug- und Montagearbeiten
Bewerber Los 2 : 5 Mio. EUR
Los 1 – Gründung und Unterbauten und Los 2 – Stahlbau-, Aufzug- und Montagearbeiten
Bewerber Los 1+2 : 10 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2) Nachweise der technischen Qualifikation durch Referenzprojekte und betriebliche Anforderungen:
Los 1 – Gründung und Unterbauten;
2.1) Herstellung von Großbohrpfählen in mind. 3 Bauvorhaben mit insgesamt Mind. 50 Pfählen in den letzten 5 Jahren und jeweils:
— mit Mindestdurchmesser 90 cm,
— einer Bohrtiefe von mindestens 12 m,
— einer Einbindetiefe in Festgestein von mindestens 2,0 m.
Los 2 – Stahlbau-, Aufzug- und Montagearbeiten
2.2) Brückenbauwerk in den letzten 5 Jahren mit einer Freien Stützweite von mindestens:
— 30 m für Stahlbrücken bzw. Stahlbeton-Verbundbrücken;
2.3) Brückenbauwerk in den letzten 5 Jahren mit komplexen Anforderungen:
— Brückenbauwerke über Gleisanlagen der DB oder
— Brückenbauwerke über Flüsse oder Wasserstraßen oder
— Brücken über mehrspurige Straßen unter Betrieb.
2.4) Nachweis betriebliche Anforderungen:
— die betrieblichen Anforderungen der Ausführungsklasse EXC 3 sind zu erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (Ziff 2.2.2 Formblatt VOB 8-1), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E55948662
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E55948662 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Telefon: +49 7131561241 📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de 📧
Fax: +49 713156161241 📠
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 090-214525 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn — Amt für Straßenwesen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-066324
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 090-214525
ABl. S-Ausgabe: 29

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn — Rechtsamt
Quelle: OJS 2020/S 029-066324 (2020-02-10)