C Chemnitzer Veranstaltungszentren – Rahmenvereinbarung für die gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der C Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH
Die C GmbH beabsichtigt für ihre Veranstaltungen Cateringleistungen auszuschreiben. Ziel der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Pool aus ca. 3-5 Caterern, aus dem optional jeweils ein Veranstaltungscatering abgerufen wird. Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten. Der Erfüllungsort für diese Cateringleistungen liegt in den vom Auftraggeber betriebenen Location, siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kantinen- und Verpflegungsdienste
Referenznummer: VB 114/18
Kurze Beschreibung:
Die C
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Der Erfüllungsort für diese Cateringleistungen liegt in den vom Auftraggeber betriebenen Location, siehe Leistungsbeschreibung.
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Der Erfüllungsort für diese Cateringleistungen liegt in den vom Auftraggeber betriebenen Location, siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 228-559662
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die C
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Der Erfüllungsort für diese Cateringleistungen liegt in den vom Auftraggeber betriebenen Location, siehe Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter hat einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister/Gewerbezentralregister nach Maßgabe des Landes einzureichen, in welchem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
Der Bieter hat einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister/Gewerbezentralregister nach Maßgabe des Landes einzureichen, in welchem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A1) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Später vor Vertragsschluss nachzureichen wären
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes*
(* soweit diese Bescheinigung ausgestellt wird)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Unfallversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, dem spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bezogen auf vergleichbare Cateringleistungen wird ein über die letzten 3 Jahre gemittelter Jahresumsatz von mindestens 150 000 EUR/Jahr erwartet und in die Bewertung mit einbezogen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, dem spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bezogen auf vergleichbare Cateringleistungen wird ein über die letzten 3 Jahre gemittelter Jahresumsatz von mindestens 150 000 EUR/Jahr erwartet und in die Bewertung mit einbezogen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen für vergleichbare Caterings zu den von C
Mit den Referenzen ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit für das Catering im Speisenbereich im Rahmen von Veranstaltungen zu erbringen. Für die Bewertung ist die Angabe von mindestens 6 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren notwendig. Wobei 3 Referenzen in den letzten 12 Monaten und in dem Bereich von Tagungen und Kongressen und/oder Galas und Firmenveranstaltungen etc. innerhalb folgender Größenklassen liegen müssen:
Mit den Referenzen ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit für das Catering im Speisenbereich im Rahmen von Veranstaltungen zu erbringen. Für die Bewertung ist die Angabe von mindestens 6 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren notwendig. Wobei 3 Referenzen in den letzten 12 Monaten und in dem Bereich von Tagungen und Kongressen und/oder Galas und Firmenveranstaltungen etc. innerhalb folgender Größenklassen liegen müssen:
Mindestens 1 Referenz von 100 – 500 Teilnehmer
Und/oder 1 Referenz ab über 500 Teilnehmer
Im Detail sollen die Referenzen folgende Informationen beinhalten:
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Anlass der Bewirtung, Veranstaltungsart,
— Datum und Location/Veranstaltungsort,
— wurde die Leistung allein erbracht oder gab es auch andere Gastronomiedienstleister?
— konkrete Beschreibung der allein erbrachten gastronomischen Leistung im Speisenbereich,
— Umsatz netto im Speisenbereich bei dieser Veranstaltung,
— Anzahl der zu bewirtenden Teilnehmer an der Veranstaltung,
— ggf. Benennung von Sub-/Nachunternehmern bei der Veranstaltung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 228-559662 (2019-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die C
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Geschlossen werden soll ein Einzelvertrag mit dem Caterer über das Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung im Speisenbereich für Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung definiert, die Durchführung und zu beachtenden Vorschriften sind in den Service-Level-Agreements enthalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.c3-chemnitz.de🌏
Die Ausschreibung war gemäß § 63 Absatz 1 Nummer 4 VgV aus anderen schwerwiegenden Gründen aufzuheben. Das Ziel der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung, Schaffung eines Pools von mehreren Caterern, wurde nicht erreicht.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.