Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Campus Schopfheim – Wasser- und Sanitäranlagen Schule Neubau
410a-CSN/01-004.03
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe sind Installationsarbeiten für Regen-, Trink-, Abwasseranlagen und Sanitäranlagen für einen mehrgeschossigen Schulneubau.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 211 000 💰
Das Schulgebäude entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot und neuer Sporthalle. Die Vergabe umfasst sanitäre Einlegearbeiten in Betondecken, Schmutz- und Regenwasserleitungen mit Hebeanlage, Trinkwasseranlage mit Übergabesysteme, Rohrleitungen, Verteilern, Geräte, Armaturen; Sanitärobjekte, erdverlegte Trinkwasserleitungen sowie Vor- und Folgearbeiten (Stemmarbeiten, Dämmung&Brandschutz) inkl. Wartungsarbeiten.
Gebäude:
Bruttogeschossfläche: ca. 3 270 m
Bruttorauminhalt: ca. 12 710 m
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 211721.27 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-14 📅
Datum des Endes: 2021-03-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (soweit Pflichtmitgliedschaft besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (gemäß Formblatt).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt).
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen (gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen Leistungen in den letzten 3 Jahren 2016-2018 (gemäß Formblatt).
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen Leistungen in den letzten 3 Jahren 2016-2018 (gemäß Formblatt).
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindesthöhen:
— 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— 2,5 Mio. EUR für Sachschäden.
Pro Schadensereignis (in Kopie). Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, dass der Bieter über einschlägige Erfahrungswerte und vergleichbare Referenzen, ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, dass der Bieter über einschlägige Erfahrungswerte und vergleichbare Referenzen, ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der von uns zu übernehmenden Leistungen verfügt (gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird gemäß § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen gemäß § 6 Absatz 1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Elektronische Angebotsöffnung nach Vier-Augen-Login,
Keine öffentliche Submission.”
“1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die...”
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen;
2) Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden;
3) Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich;
4) Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden;
5) Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen);
6) Die Baumaßnahmen werden nach dem Schulbauförderungsprogramm 2018 des Landes Baden-Württemberg gefördert. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Danach sind u. a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) vom 9.12.2010 und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEY1UV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Campus Schopfheim - Wasser- und Sanitäranlagen Schule Neubau
410a-CSN/01-004.03
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schulgebäude entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schulgebäude entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot und neuer Sporthalle. Die Vergabe umfasst sanitäre Einlegearbeiten in Betondecken, Schmutz - und Regenwasserleitungen mit Hebeanlage, Trinkwasseranlage mit Übergabesysteme, Rohrleitungen, Verteilern, Geräte, Armaturen; Sanitärobjekte, erdverlegte Trinkwasserleitungen sowie Vor- und Folgearbeiten (Stemmarbeiten, Dämmung&Brandschutz) inkl. Wartungsarbeiten.
Gebäude:
Bruttogeschossfläche: ca. 3 270 m²
Bruttorauminhalt: ca. 12 710 m³
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
“Die Beschaffung wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 a EU Abs. 3 Nr. 2a VOB/A fortgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDRUE”
Die Beschaffung wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 a EU Abs. 3 Nr. 2a VOB/A fortgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDRUE
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 181-440004 (2019-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Campus Schopfheim – Wasser- und Sanitäranlagen Schule Neubau
410a-CSN/01-004.03 neu”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 196332.57 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schulgebäude entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schulgebäude entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot und neuer Sporthalle. Die Vergabe umfasst sanitäre Einlegearbeiten in Betondecken, Schmutz- und Regenwasserleitungen mit Hebeanlage, Trinkwasseranlage mit Übergabesysteme, Rohrleitungen, Verteilern, Geräte, Armaturen; Sanitärobjekte, erdverlegte Trinkwasserleitungen sowie Vor- und Folgearbeiten (Stemmarbeiten, Dämmung & Brandschutz) inkl. Wartungsarbeiten.
Gebäude:
— Bruttogeschossfläche: ca. 3 270 m,
— Bruttorauminhalt: ca. 12 710 m.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dietzig Sanitärtechnik GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 101
Postort: Maulburg
Postleitzahl: 70689
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lörrach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 196332.57 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDBML
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 012-023112 (2020-01-16)