Durch den Auftragnehmer ist eine Chipkartensoftware zur Anmeldung an Endgeräten zu erstellen und zu warten. Die anzubietende Lösung ist für ca. 12 000 User bzw. ca. 7 500 PC zu konzipieren und muss flexibel dem tatsächlichen Bedarf anzupassen sein. Vorgesehen ist die Anmeldung per Smartcard mit PIN, die vollständig die klassische Anmeldung via Benutzername und Kennwort ersetzt. In Zukunft soll auf Hardwareseite (Chipkarte) eine verschlüsselte Speicherung der Anmeldedaten stattfinden.
Der Auftragnehmer soll mit einem eigenen Projektteam bestehend aus einem Projektleiter und fachlichen Mitarbeitern die Software zur Chipkartenanmeldung konzeptionieren und erstellen. Dabei muss der Auftragnehmer in der Lage sein, kurzfristig die gelieferten Sourcen bei Bedarf anzupassen. Während der Einführungsphase ist die Integration in die bestehende Systemlandschaft sicherzustellen. Zur Einweisung in die Software ist eine Schulung von mindestens einem Tag vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten-Software
DP-2019000003
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Durch den Auftragnehmer ist eine Chipkartensoftware zur Anmeldung an Endgeräten zu erstellen und zu warten. Die anzubietende Lösung ist für ca. 12 000 User...”
Kurze Beschreibung
Durch den Auftragnehmer ist eine Chipkartensoftware zur Anmeldung an Endgeräten zu erstellen und zu warten. Die anzubietende Lösung ist für ca. 12 000 User bzw. ca. 7 500 PC zu konzipieren und muss flexibel dem tatsächlichen Bedarf anzupassen sein. Vorgesehen ist die Anmeldung per Smartcard mit PIN, die vollständig die klassische Anmeldung via Benutzername und Kennwort ersetzt. In Zukunft soll auf Hardwareseite (Chipkarte) eine verschlüsselte Speicherung der Anmeldedaten stattfinden.
Der Auftragnehmer soll mit einem eigenen Projektteam bestehend aus einem Projektleiter und fachlichen Mitarbeitern die Software zur Chipkartenanmeldung konzeptionieren und erstellen. Dabei muss der Auftragnehmer in der Lage sein, kurzfristig die gelieferten Sourcen bei Bedarf anzupassen. Während der Einführungsphase ist die Integration in die bestehende Systemlandschaft sicherzustellen. Zur Einweisung in die Software ist eine Schulung von mindestens einem Tag vorzusehen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch den Auftragnehmer ist eine Chipkartensoftware zur Anmeldung an Endgeräten zu erstellen und zu warten. Die anzubietende Lösung ist für ca. 12 000 User...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch den Auftragnehmer ist eine Chipkartensoftware zur Anmeldung an Endgeräten zu erstellen und zu warten. Die anzubietende Lösung ist für ca. 12 000 User bzw. 7 500 PC zu konzipieren und muss flexibel dem tatsächlichen Bedarf anzupassen sein. Vorgesehen ist die Anmeldung per Smartcard mit PIN, die völlständig die klassische Anmeldung via Benutzername und Kennwort ersetzt. In Zukunft soll auf Hardwareseit (Chipkarte) eine verschlüsselte Speicherung der Anmeldedaten stattfinden.
Der Auftragnehmer soll mit einem eigenen Projektteam die Software zur Chipkartenanmeldung konzeptionieren und erstellen. Dabei muss der Auftragnehmer in der Lage sein, kurzfristig gelieferte Sourcen bei Bedarf anzupassen. Während der Einführung ist die Integration in die bestehende Systemlandschaft sicherzustellen. Zur Einweisung in die Software ist eine Schulung von mindestens einem Tag vorzusehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Einfache Richtwertmethode)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-19 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Wartungsauftrag gilt zunächst für ein Jahr und kann jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1.) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Unterstützungsleistungen wie Rollout-Konzepterstellung, Rollout-Begleitung, Paketierung, Installation;
2.) Option,...”
Beschreibung der Optionen
1.) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Unterstützungsleistungen wie Rollout-Konzepterstellung, Rollout-Begleitung, Paketierung, Installation;
2.) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Erstellung eines Betriebskonzeptes bzw. anderer verfahrensbegleitender Dokumentationen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt. Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt. Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.2.2016 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 1.2.2016 und 31.1.2019 erbracht wurde.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der
Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Lieferumfang, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen.
Weitere Ausführungen gemäß Teil A Allgemeiner Teil.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Eigenerklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz,
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG (siehe IT-Sicherheitsanforderungen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-04
12:00 📅
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer...”
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich.
Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung
Eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren
führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt „Nachrichten" des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“-Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teilnahmeunterlage). Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber/Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso
Mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages/Angebotes nachträglich in Frage stellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 022-047492 (2019-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“1) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Unterstützungsleistungen wie Rollout-Konzepterstellung, Rollout-Begleitung, Paketierung, Installation;
2) Option,...”
Beschreibung der Optionen
1) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Unterstützungsleistungen wie Rollout-Konzepterstellung, Rollout-Begleitung, Paketierung, Installation;
2) Option, die vom Bieter anzugeben ist: Erstellung eines Betriebskonzeptes bzw. anderer verfahrensbegleitender Dokumentationen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-047492
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Chipkarten-Software
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: digitronic computersysteme GmbH
Postanschrift: Oberfrohnaer Straße 62
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer...”
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich.
Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden.
Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt „Nachrichten" des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“-Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber/Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages/Angebotes nachträglich in Frage stellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab Satz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 094-227023 (2019-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Republik Österreich (Bund) und die Bundesbeschaffung GmbH, sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden...”
Name
Republik Österreich (Bund) und die Bundesbeschaffung GmbH, sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenliste, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH
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Nationale Registrierungsnummer: 210220y
Postanschrift: Lassallestraße 9b
Postort: Wien
Postleitzahl: 1020
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 124570-0📞
E-Mail: ausschreibung@bbg.gv.at📧
Fax: +43 124570-99 📠
Region: Österreich 🏙️
URL: www.bbg.gv.at🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Verschiedene Arten von Auftraggebern
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockensuppen, Saucen und Basisprodukte
4401.03212
Produkte/Dienstleistungen: Suppen und Brühen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Trockensuppen, Saucen und Basisprodukten in ganz Österreich.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3452872.47 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Klare Suppen ohne Einlage
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Suppen und Brühen📦
Ort der Leistung: Österreich 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Österreich
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von klaren Suppen ohne Einlage.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsbeurteilung Geschmackstest
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rabatt für Großbestellungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl palmölfreie Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl glutamatfreie Produkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergiebigkeit in Liter
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Bio Produkte in der Liste der sonstigen Bio-Produkte
Preis (Gewichtung): 59,00
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: .
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Klare Suppen mit Einlage, gebundene Suppen, Saucen und Basisprodukte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von klaren Suppen mit Einlage, gebundenen Suppen, Saucen und Basisprodukten.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Klare Suppen ohne Einlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hügli Nährmittel-Erzeugung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 072598m
Postanschrift: Schäfferhofstrasse 14
Postort: Hard
Postleitzahl: 6971
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 703837.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 703837.12 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Klare Suppen mit Einlage, gebundene Suppen, Saucen und Basisprodukte
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2749035.35 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2749035.35 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Postort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 1 / 60149-0📞
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at📧
Fax: +43 153109-153357/153364 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: §§ 354 ff BVerG. 2018
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Postort: Wien
Postleitzahl: A-1030
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 1 / 60149-0📞
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at📧
Fax: +43 153109-153357/153364 📠
Quelle: OJS 2019/S 116-284570 (2019-06-17)