Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 3 Jahren für Software- und Hardware-Maintenance, zusätzliche Lizenzen sowie Dienstleistungen mit einem für Citrix Government Entity License Agreement (GELA) autorisierten Reseller abgeschlossen werden. Darüber hinaus gehören optionale Leistungen wie der Erwerb von weiteren Lizenzen, Maintenance und Dienstleistungen nach Bedarf zum Vertragsinhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Citrix GELA Reseller-Vereinbarung
DP-2019000002
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 3 Jahren für Software- und Hardware-Maintenance, zusätzliche Lizenzen sowie...”
Kurze Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 3 Jahren für Software- und Hardware-Maintenance, zusätzliche Lizenzen sowie Dienstleistungen mit einem für Citrix Government Entity License Agreement (GELA) autorisierten Reseller abgeschlossen werden. Darüber hinaus gehören optionale Leistungen wie der Erwerb von weiteren Lizenzen, Maintenance und Dienstleistungen nach Bedarf zum Vertragsinhalt.
In den aktuell sieben Rechenzentrumsstandorten von Dataport werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung (RZ) bis zum Endgerätebetrieb. Aktuell werden 30 000 Endgeräte der Microsoft Windows Familie und über 6 000 Serversysteme durch Dataport betreut.
Dataport hat in 2012 mit Citrix einen Rahmenvertrag (GELA) abgeschlossen, der den Bezug des Produktes Citrix Virtual Apps and Desktops Premium Lizenzen (ehemals Citrix XenApp/XenDesktop Platinum) ermöglicht. Es sind named User/Devices (U/D) und concurrent User (ccu) im Einsatz.
2019 wird das GELA mit Citrix um 3 Jahre bis 31.3.2022 verlängert. Zukünftig ist ein gestaffelter zusätzlicher Lizenzbedarf für Citrix Citrix Virtual Apps and Desk-tops Premium named User/Devices (U/D) mit 13 000 Stück bis 2020 geplant.
In den Dataport Rechenzentren wird als Enterprise-Terminalserverlösung die von Citrix entwickelte Softwareproduktreihe Citrix Virtual Apps and Desktops sowie diverse Erweiterungen und Managementprodukte für den zentralen Betrieb eingesetzt. Daneben werden für unsere Rechenzentren die Hardwareappliances Citrix ADC SDX (ehemals NetScaler) sowie virtualisierte ADC VPXen eingesetzt. Weiterhin wird das Management & Analytics Tool Citrix Application Delivery Management (ADM) (ehemals MAS) genutzt.
Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Rahmenvereinbarung über Maintenance-Leistungen für die beim Auftraggeber eingesetzte Hard- und Software von Citrix, zusätzliche Lizenzen und Dienstleistungen sowie optionale Leistungen (z. B. Erwerb von Lizenzen und Beauftragung von Dienstleistungen) im Rahmen eines mit dem Unternehmen Citrix bestehenden GELA für den Zeitraum von 3 Jahren an einen autorisierten Reseller vergeben werden. Zu den weitere Einzelheiten und konkreten Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-31 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Fachkunde: als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Fachkunde: als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen (Eigenerklärung Unternehmensbeschreibung).
“Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Partnerstatus des Bieters bezogen auf das Unternehmen Citrix (Eigenerklärung „Partnerstatus“).” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Partnerstatus Citrix „Platinum Solution Advisor“ oder „System Integrator“
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-22
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 01/2022
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (15.2.2019) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen über den Bieterassistenten oder an die unter I.1) angegebene Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
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Quelle: OJS 2019/S 018-038450 (2019-01-22)
Ergänzende Angaben (2019-02-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 018-038450
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 026-058608 (2019-02-01)
Ergänzende Angaben (2019-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Citrix Gela Reseller-Vereinbarung
DP-2019000002
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)
Alter Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
DE
+49 4319884640
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884702” Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
DE
+49 4319884640
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49...”
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Quelle: OJS 2019/S 039-088772 (2019-02-20)
Ergänzende Angaben (2019-02-25)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-27 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-04 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-27 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-04 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 042-096240 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Altenholz/Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“In den aktuell sieben Rechenzentrumsstandorten von Dataport werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht...”
Beschreibung der Beschaffung
In den aktuell sieben Rechenzentrumsstandorten von Dataport werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung (RZ) bis zum Endgerätebetrieb. Aktuell werden 30 000 Endgeräte der Microsoft Windows Familie und über 6000 Serversysteme durch Dataport betreut.
Dataport hat in 2012 mit Citrix einen Rahmenvertrag (GELA) abgeschlossen, der den Bezug des Produktes Citrix Virtual Apps and Desktops Premium Lizenzen (ehemals Citrix XenApp/XenDesktop Platinum) ermöglicht. Es sind named User/Devices (U/D) und concurrent User (ccu) im Einsatz.
2019 wird das GELA mit Citrix um 3 Jahre bis 31.03.2022 verlängert. Zukünftig ist ein gestaffelter zusätzlicher Lizenzbedarf für Citrix Citrix Virtual Apps and Desk-tops Premium named User/Devices (U/D) mit 13.000 Stück bis 2020 geplant.
In den Dataport Rechenzentren wird als Enterprise-Terminalserverlösung die von Citrix entwickelte Softwareproduktreihe Citrix Virtual Apps and Desktops sowie diverse Erweiterungen und Managementprodukte für den zentralen Betrieb eingesetzt. Daneben werden für unsere Rechenzentren die Hardwareappliances Citrix ADC SDX (ehemals NetScaler) sowie virtualisierte ADC VPXen eingesetzt. Weiterhin wird das Management & Analytics Tool Citrix Application Delivery Management (ADM) (ehemals MAS) genutzt.
Mit diesem Vergabeverfahren soll eine Rahmenvereinbarung über Maintenance-Leistungen für die beim Auftraggeber eingesetzte Hard- und Software von Citrix, zusätzliche Lizenzen und Dienstleistungen sowie optionale Leistungen (z. B. Erwerb von Lizenzen und Beauftragung von Dienstleistungen) im Rahmen eines mit dem Unternehmen Citrix bestehenden GELA für den Zeitraum von drei Jahren an einen autorisierten Reseller vergeben werden. Zu den weitere Einzelheiten und konkreten Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 018-038450
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Citrix GELA Reseller-Vereinbarung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (15.02.2019) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen über den Bieterassistenten oder an die unter I.1) angegebene Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 062-144479 (2019-03-25)