Cloud-Dienste

Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag – Landtagsamt

Sichere Cloud-Dienste für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-12 Auftragsbekanntmachung
2020-01-20 Ergänzende Angaben
2020-01-23 Ergänzende Angaben
2020-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 2019ASE000047
Kurze Beschreibung: Sichere Cloud-Dienste für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag – Landtagsamt
Postanschrift: Max-Planck-Str. 1
Postleitzahl: 81675
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bayern.landtag.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@bayern.landtag.de 📧
Telefon: +49 8941260 📞
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=90%252bTLNqxNFk%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597631
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Bayerische Landtag beauftragt einen IT-Dienstleister, der den Abgeordneten und ihren Mitarbeitern sichere Cloud-Dienste bereitstellt. Die angebotene Lösung, in deren Zentrum die sichere und gleichzeitig praktikable Dateiablage steht, beinhaltet neben der Bereitstellung auch den Betrieb inklusive Support.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen.
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Der Auftragnehmer bietet hinreichende Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
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Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Es ist eine Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft und des Leistungsportfolios als Anlage beizufügen (max. 1 Seite). Dabei ist besonders auf den Gegenstand der Ausschreibung einzugehen.
Gefordert ist die Darstellung von Referenzen im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, die mit der in der Ausschreibung geforderten Leistung vergleichbar sind.
Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden mit Kontaktdaten verlangt. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen in die Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Regionalparlament
Kontakt
Kontaktperson: Seiler, Andrea
Internetadresse: www.bayern.landtag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=90%252bTLNqxNFk%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 243-597631 (2019-12-12)
Ergänzende Angaben (2020-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034710
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 243-597631
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2020/S 016-034710 (2020-01-20)
Ergänzende Angaben (2020-01-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042889
ABl. S-Ausgabe: 19
Quelle: OJS 2020/S 019-042889 (2020-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 038-090302
ABl. S-Ausgabe: 38

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren muss aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das allen Bedingungen entsprochen hätte, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Der Bayerische Landtag wird zeitnah ein neues Vergabeverfahren einleiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 038-090302 (2020-02-19)