Zusätzliche Angaben zu II.2.5) Ausschlaggebend ist der Preis für das Jahr 2020, kalkuliert auf der Basis der ausgeschriebenen Mengen u. Stellen, die sich am Verbrauch des Jahres 2018 orientieren u. in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben werden.
Die RLM- u. SLP Stellen werden dabei vom AG in Summe betrachtet u. nicht einzeln vergeben.
Akzeptiert wird nur ein Fixpreis.
1) Der Fixpreis für die gelieferte Energie muss bei allen Preiskomponenten pro Jahr für 12 Monate stabil sein.
2) Der abgegebene Energiepreis muss sämtliche Preisbestandteile des Lieferanten enthalten. Es kann z. B. nur ein Arbeitspreis (Ct/ kWh) od. ein Arbeitspreis u. zusätzlich ein Grundpreis (EUR/ Jahr/ Abnahmestelle), bei Abnahmestellen mit Leistungsmessung auch ein Leistungspreis od. ... angeboten werden.
3) Für alle SLP-Stellen muss ein einheitlicher Preis angegeben werden.
4) Der Preis für die RLM Stellen kann spezifisch sein, d. h. pro Abnahmestelle variieren.
5) Eine Differenzierung nach HT- und NT-Zeiten ist nicht zulässig.
6) Zusätzlich zu den Fixpreisen können die genehmigten und veröffentlichten Netznutzungsentgelte, die Kosten für Blindarbeit nach Vorgaben des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung u. Abrechnung, die an Netzbetreiber u. Messstellenbetreiber zu leisten sind in jeweils gültiger Höhe sowie Umlagen, Abgaben u. Steuern in jeweils gültiger Höhe ohne Aufschläge durchgereicht werden.
7) Der Lieferpreis für 2020 u. ggf. auch für 2012 und 2022 wird auf Grundlage einer Preisindizierung ermittelt u. über folgende Formel berechnet:
PL = PA + (BPLZ – RP) Die Preisindizierung dient der Bestimmung des Lieferpreises unter Berücksichtigung der Marktänderung zw. Angebotsabgabe bzw. Angebotskalkulation u. dem Zeitpunkt der Vergabe bzw. der Energiebeschaffung. Die Formel wird auch angewandt, falls die Wohnbau Mainz GmbH die Verlängerungsoption in Anspruch nehmen möchte. Damit soll dem Anbieter das Preisrisiko genommen werden (für Erläuterungen siehe Anlage 0).
Zusätzliche Angaben zu Punkt III.2.2)
5) .... ist eine Fälligkeitsvorschau mit dem zu erwartenden Zahlbetrag elektronisch zu übermitteln.
6) Die Lieferungen sind objektspezifisch abzurechnen. Neben Abschlagszahlungen ist eine Jahresendabrechnung für jede Abnahmestelle gesondert durchzuführen u. in Papierform zu Verfügung zu stellen. Die Endabrechnung muss bis spätestens Ende Januar des Folgejahres vorliegen u. dem entsprechendem Konto belastet od. gutgeschrieben sein.
7) Zugänge und Abgänge von Verbrauchsstellen werden im Rahmen dieses Vertrages abgewickelt u. entsprechend an- und abgemeldet u. zu den vereinbarten Preisen versorgt.
Feste ASP für deutschsprachige Kommunikation während des Vertragszeitraumes müssen gestellt werden Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen/ Vertragsbestandteile sind:
1) Leistungsverzeichnis;
2) Zusatzinformation zur Preisindizierung (Anlage 0);
3) Übersicht über SLP-Abnahmestellen (Anlage 1);
4) Lastgänge für RLM-Kunden (Anlage 2);
5) Anforderungen an die Rechnungsdaten (Anlage 3);
6) Vergabeverordnung (VgV) und GWB;
7) Die dem AN im Angebotsverfahren gegebenen schriftlichen Auskünfte;
8) Das Angebot des AN Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen können Sie diese bis zum 9.9.2019 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft über subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse
https://www.subreport.de/E24658195 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als „https“) abgefragt.
Hilfe beim Download und/ oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.