Zusätzliche Erklärungen zu II.2.5 Ausschlaggebend ist der Preis für das Jahr 2020, kalkuliert auf der Basis der ausgeschriebenen Mengen und Stellen, die sich am Verbrauch des Jahres 2018 orientieren und in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben werden.
Die RLM- und SLP Stellen werden dabei vom Auftraggeber in Summe betrachtet und nicht einzeln vergeben.
Akzeptiert wird nur ein Fixpreis.
1) Der Fixpreis für die gelieferte Energie muss bei allen Preiskomponenten pro Jahr für 12 Monate stabil sein;
2) Der abgegebene Energiepreis muss sämtliche Preisbestandteile des Lieferanten enthalten. Es kann beispielsweise nur ein Arbeitspreis (Ct/kWh) oder ein Arbeitspreis und zusätzlich ein Grundpreis (Euto/Jahr/Abnahmestelle), bei Abnahmestellen mit Leistungsmessung auch ein Leistungspreis oder … angeboten werden.
3) Für alle SLP-Stellen muss ein einheitlicher Preis angegeben werden.
4) Der Preis für die RLM Stellen kann spezifisch sein, d.h. pro Abnahmestelle variieren.
5) Zusätzlich zu den Fixpreisen können die genehmigten und veröffentlichten Netznutzungsentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu leisten sind in jeweils gültiger Höhe sowie Umlagen, Abgaben und Steuern in jeweils gültiger Höhe ohne Aufschläge durchgereicht werden.
6) Der Lieferpreis für 2020 und ggf. auch für 2012 und 2022 wird auf Grundlage einer Preisindizierung ermittelt und über folgende Formel berechnet:
PL = PA + (BPLZ – RP) Die Preisindizierung dient der Bestimmung des Lieferpreises unter Berücksichtigung der Marktänderung zwischen Angebotsabgabe bzw. Angebotskalkulation und dem Zeitpunkt der Vergabe bzw. der Energiebeschaffung (für Erläuterungen siehe Anlage 0).
Weitere Erklärungen zu III.2.2 5. Vor jeder Abbuchung ist eine Fälligkeitsvorschau mit dem zu erwartenden Zahlbetrag elektronisch zu übermitteln.
6) Die Lieferungen sind objektspezifisch abzurechnen. Neben Abschlagszahlungen ist eine Jahresendabrechnung für jede Abnahmestelle gesondert durchzuführen und in Papierform zu Verfügung zu stellen. Die Endabrechnung muss bis spätestens Ende Januar des Folgejahres vorliegen und dem entsprechendem Konto belastet oder gutgeschrieben sein.
7) Zugänge und Abgänge von Verbrauchsstellen werden im Rahmen dieses Vertrages abgewickelt und entsprechend an- und abgemeldet und zu den vereinbarten Preisen versorgt.
Feste Ansprechpartner für deutschsprachige Kommunikation während des gesamten Vertragszeitraumes müssen gestellt werden.
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen/Vertragsbestandteile sind:
1) Leistungsverzeichnis;
2) Zusatzinformation zur Preisindizierung (Anlage 0);
3) Übersicht über SLP-Abnahmestellen (Anlage 1);
4) Lastgänge für RLM-Kunden (Anlage 2);
5) Anforderungen an die Rechnungsdaten (Anlage 3);
6) Vergabeverordnung (VgV) und GWB;
7) Die dem AN im Angebotsverfahren gegebenen schriftlichen Auskünfte;
8) Das Angebot des AN.
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen können Sie diese bis zum 9.9.2019 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft über subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse
https://www.subreport.de/E45862147 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als „https“) abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.