Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (kurz BGE) sucht deutschlandweit nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben.
Es wird externe Beratungs- und Unterstützungsleistung für verschiedene strategische IT Initiativen in den Jahren 2020 und 2021 benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2019-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1263📞
E-Mail: klaus.waschkewitz@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69829341🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungsvertrag:Beratung, Unterstützung und Konzipierung von IT-Initiativen”
Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (kurz BGE) sucht deutschlandweit nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle und betreibt die Endlager...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (kurz BGE) sucht deutschlandweit nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben.
Es wird externe Beratungs- und Unterstützungsleistung für verschiedene strategische IT Initiativen in den Jahren 2020 und 2021 benötigt.
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31224 Peine
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (kurz BGE) sucht deutschlandweit nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle und betreibt die Endlager...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (kurz BGE) sucht deutschlandweit nach einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben.
Es wird externe Beratungs- und Unterstützungsleistung für verschiedene strategische IT Initiativen in den Jahren 2020 und 2021 benötigt.
Durch den Auftragnehmer sind verschiedene Leistungen und unterstützende Leistungen zu erbringen. Dazu soll ein Abrufkontingent ausgeschrieben werden.
Der in Aussicht genommene Unterstützungsaufwand für dieses Kontingent über einen Zeitraum bis Ende des Jahres 2021, beträgt ca. 1 130 Personentage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u. Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmens- u. Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind u. zur Angebotsabgabe auf gefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstrukur, die fachliche Eignung und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz im Bereich Firmenumsatz von mindestens 10 Mio. EUR und im Bereich IT-Beratung mind. 5 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht jeweils zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei der Mitarbeiterstruktur sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresmittel mind. 50 eigene Vollzeitkräfte im IT-Beratung haben und geht zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Partnerschaften mit hohem Status bei führenden IT-Herstellern (SAP, Microsoft, ORACLE, HPE etc.) geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre zu erbringen. Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal einer DIN A4 Seite vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Anzahl der Personentage, Ansprechpartner der Auftraggeber, und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt Erfahrungen mit BGE branchenspezifischen Referenzen voraus. Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewertet. Die Referenzen gehen zu 50 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Wenn mehr als 5 Referenzen genannt werden, gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulares zu erfolgen. Das Bewerbungsformular wird über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulares zu erfolgen. Das Bewerbungsformular wird über das Subreport-Ausschreibungs-Portal zur Verfügung. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden. Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Leistungen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 199-483794 (2019-10-11)