Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen
2019-06”
Produkte/Dienstleistungen: Datenarchivierung📦
Kurze Beschreibung: Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 851 000 💰
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll über einen externen Dienstleister die externe Archivierung von Patientenunterlagen des UKHD nebst Tochtergesellschaften (aktuell: Thoraxklinik Heidelberg und Kreis-krankenhaus Heppenheim) bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist weiter betrieben werden. Das aktuell ausgelagerte Volumen beträgt ca. 35 km und betrifft überwiegend Patientenunterlagen, abgeschlossene Studien, Röntgenbilder, Verwaltungsakten. Am UKHD gibt es seit 2014 keine zentralen Altarchive mehr. Zur Auflösung/Auslagerung stehen am UKHD noch 4 Archive der Orthopädie mit ca. 4,7 km in Heidelberg-Schlierbach perspektivisch an. Auch könnten weitere Auslagerungen von den beiden o. g. Tochtergesellschaften oder neue Töchtergesellschaften in die Auslagerung/Einlagerung aufgenommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 851 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmaliger Verlängerungsoption für 2 Jahren
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß Ausschreibungsunterlagen: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-29
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 247-609468 (2019-12-18)
Ergänzende Angaben (2020-01-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 247-609468
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7892a78a-4f0b-46a9-a223-f9b4a9121786” Neuer Wert
Text:
“https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd705eae-6eba-4a13-a489-f52a43190728” Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur zu I.3)
Link zu Auftragsunterlagen sowie Teilnahmeantrag
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd705eae-6eba-4a13-a489-f52a43190728”
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Quelle: OJS 2020/S 007-012365 (2020-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-24) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll über einen externen Dienstleister die externe Archivierung von Patientenunterlagen des UKHD nebst...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll über einen externen Dienstleister die externe Archivierung von Patientenunterlagen des UKHD nebst Tochtergesellschaften(aktuell: Thoraxklinik Heidelberg und Kreiskrankenhaus Heppenheim) bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist weiter betrieben werden. Das aktuell ausgelagerte Volumen beträgt ca. 35 km und betrifft überwiegend Patientenunterlagen, abgeschlossene Studien, Röntgenbilder, Verwaltungsakten. Am UKHD gibt es seit 2014 keine zentralen Altarchive mehr. Zur Auflösung/Auslagerung stehen am UKHD noch 4 Archive der Orthopädie mit ca. 4,7 km in Heidelberg-Schlierbach perspektivisch an. Auch könnten weitere Auslagerungen von den beiden o. g. Tochtergesellschaften oder neue Töchtergesellschaften in die Auslagerung/Einlagerung aufgenommen werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 247-609468
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Auf Grund von Intransparenz bei der Vergabeart und den damit verbundenen Unterschieden zwischen Ausschreibungsunterlagen und EU-Bekanntmachung wird diese...”
Auf Grund von Intransparenz bei der Vergabeart und den damit verbundenen Unterschieden zwischen Ausschreibungsunterlagen und EU-Bekanntmachung wird diese Ausschreibung aufgehoben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit :
1) Der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit :
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 019-042489 (2020-01-24)