Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen

Universtitätsklinikum Heidelberg Zentrum für Informations- und Medizintechnik

Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-18 Auftragsbekanntmachung
2020-01-08 Ergänzende Angaben
2020-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenarchivierung
Referenznummer: 2019-06
Kurze Beschreibung: Dienstleistungsvertrag für die externe Archivierung von Patientenunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenarchivierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datendienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universtitätsklinikum Heidelberg Zentrum für Informations- und Medizintechnik
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.3
Postleitzahl: 69120
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de 🌏
E-Mail: vergabeteaminvestitionen.zim@med.uni-heidelberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7892a78a-4f0b-46a9-a223-f9b4a9121786 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7892a78a-4f0b-46a9-a223-f9b4a9121786 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-609468
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 851 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll über einen externen Dienstleister die externe Archivierung von Patientenunterlagen des UKHD nebst Tochtergesellschaften (aktuell: Thoraxklinik Heidelberg und Kreis-krankenhaus Heppenheim) bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist weiter betrieben werden. Das aktuell ausgelagerte Volumen beträgt ca. 35 km und betrifft überwiegend Patientenunterlagen, abgeschlossene Studien, Röntgenbilder, Verwaltungsakten. Am UKHD gibt es seit 2014 keine zentralen Altarchive mehr. Zur Auflösung/Auslagerung stehen am UKHD noch 4 Archive der Orthopädie mit ca. 4,7 km in Heidelberg-Schlierbach perspektivisch an. Auch könnten weitere Auslagerungen von den beiden o. g. Tochtergesellschaften oder neue Töchtergesellschaften in die Auslagerung/Einlagerung aufgenommen werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 851 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmaliger Verlängerungsoption für 2 Jahren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Ausschreibungsunterlagen: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeteam Investitionen
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7892a78a-4f0b-46a9-a223-f9b4a9121786 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 247-609468 (2019-12-18)
Ergänzende Angaben (2020-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 007-012365
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 247-609468
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Korrektur zu I.3) Link zu Auftragsunterlagen sowie Teilnahmeantrag https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd705eae-6eba-4a13-a489-f52a43190728
Quelle: OJS 2020/S 007-012365 (2020-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042489
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Auf Grund von Intransparenz bei der Vergabeart und den damit verbundenen Unterschieden zwischen Ausschreibungsunterlagen und EU-Bekanntmachung wird diese Ausschreibung aufgehoben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll über einen externen Dienstleister die externe Archivierung von Patientenunterlagen des UKHD nebst Tochtergesellschaften(aktuell: Thoraxklinik Heidelberg und Kreiskrankenhaus Heppenheim) bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist weiter betrieben werden. Das aktuell ausgelagerte Volumen beträgt ca. 35 km und betrifft überwiegend Patientenunterlagen, abgeschlossene Studien, Röntgenbilder, Verwaltungsakten. Am UKHD gibt es seit 2014 keine zentralen Altarchive mehr. Zur Auflösung/Auslagerung stehen am UKHD noch 4 Archive der Orthopädie mit ca. 4,7 km in Heidelberg-Schlierbach perspektivisch an. Auch könnten weitere Auslagerungen von den beiden o. g. Tochtergesellschaften oder neue Töchtergesellschaften in die Auslagerung/Einlagerung aufgenommen werden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 50:50

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit :
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 019-042489 (2020-01-24)