Digitalisierung – Beratungsleistungen

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL)

Beratungsleistungen zur Einführung digitalisierter Prozesse beim EWL.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-12 Auftragsbekanntmachung
2019-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Referenznummer: VgV 19 EWL/2019
Kurze Beschreibung: Beratungsleistungen zur Einführung digitalisierter Prozesse beim EWL.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL)
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Str. 1
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landau.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Fax: +49 6341-13-88-1609 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16a01fb3230-4918733838a7c0b4 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 075-178454
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Achtung, Abweichend zu Punkt II.2.7 Gelten Folgende Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn: spätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragssschreibens Ausführungsende: innerhalb der im Projektplan vorgegebenen Fristen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Analyse aller Geschäftsprozesse des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Prüfung auf Automatisierungs- bzw. Digitalisierungspotential, Begleitung der Umstellung auf digitalen Workflow.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, ein kommunaler öffentlicher Betrieb der Daseinsvorsorge (Abwasser, Abfall, Straßenreinigung und Bauhof) der kreisfreien Stadt Landau in der Pfalz, will seine Geschäftsprozesse digitalisieren. Es wird ein Beratungsunternehmen gesucht mit Erfahrung bei der Umstellung auf digitale bzw. automatisierte Prozesse. Der EWL hat ca. 100 Beschäftigte, davon rund 60 handwerklich Beschäftigte. Er entsorgt ca. 48 000 Einwohner verteilt auf 13 000 Adressen. Zusammen mit Beschäftigten sollen die Prozesse auf ihr Digitalisierungspotential untersucht und Vorschläge zur Umstellung erarbeitet werden. Anschließend soll die Umstellung begleitet werden.
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Dauer: 1 Tage
Zusätzliche Informationen:
Achtung, Abweichend zu Punkt II.2.7 Gelten Folgende Ausführungsfristen:
Ausführungsbeginn: spätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragssschreibens
Ausführungsende: innerhalb der im Projektplan vorgegebenen Fristen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76829 Landau in der Pfalz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 122ff GWB.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: s. Auflistung Katalog Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung (sowie Gesetzestext §§ 122 und 123 GWB).
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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass (s. Ausführungen § 123 GWB):
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist;
c) über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist;
d) sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
e) kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
f) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
g) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
h) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat;
i) mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ich/Wir erkläre(n) außerdem, dass weitere Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister.
Kommt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* (Bescheinigung in Steuersachen)
Gültige Gewerbeanmeldung
Gültiger Berufs-/Handelsregisterauszug
Gültige Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
*)die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Angabe zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (hier 1 Mio. Euro jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
Kommt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
Versicherungsnachweis
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 3 vergleichbare Referenzerklärungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Der Autraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 2. Halbsatz VgV).
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Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Auftragsbezogene Eigenerklärung: Ich/Wir erklären, zu keinem Unternehmen aus dem Bereich der Hard- und Software in abhängiger Geschäftsbeziehung zu stehen und verpflichte(n) mich/uns zur Neutralität bei notwendigen Beratungsleistungen zur Beschaffung von Hard- und Software.
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Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landau.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.auftragsboerse.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16a01fb3230-4918733838a7c0b4 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Langstraße 9a
Land: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
Projektskizze zur Einführung digitalisierter Prozesse beim EWL
Mustererklärung 3 LTTG
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Die Vorlage von Eigenerklärungen als Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen ist grundsätzlich ausreichend. Liegen dem Auftraggeber jedoch Anhaltspunkte für unzutreffende, etc. Eigenerklärungen vor, ist er berechtigt und verpflichtet, entsprechende Nachweise nachzufordern.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Langstraße 9a
Postort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Telefon: +49 651-9494-0 📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Fax: +49 6341-13-88-3029 📠
Internetadresse: www.landau.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 075-178454 (2019-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau in der Pfalz AöR
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
Kontakt
Telefon: +49 6341/133020 📞
Fax: +49 6341/13883029 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-589549
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 075-178454
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, ein kommunaler öffentlicher Betrieb der Daseinsvorsorge (Abwasser, Abfall, Straßenreinigung und Bauhof) der kreisfreien Stadt Landau in der Pfalz, will seine Geschäftsprozesse digitalisieren. Es wird ein Beratungsunternehmen gesucht mit Erfahrung beider Umstellung auf digitale bzw. automatisierte Prozesse. Der EWL hat ca. 100 Beschäftigte, davon rund 60 handwerklich Beschäftigte. Er entsorgt ca. 48 000 Einwohner verteilt auf 13 000 Adressen. Zusammen mit Beschäftigten sollen die Prozesse auf ihr Digitalisierungspotential untersucht und Vorschläge zur Umstellung erarbeitet werden. Anschließend soll die Umstellung begleitet werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Name: INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Postort: Ahlen
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Quelle: OJS 2019/S 240-589549 (2019-12-10)