Druck u. Auslieferung d. Stimmzettel für einen evtl. Volksentscheid am 26.5.2019 in BY

Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Druck u. Auslieferung d. Stimmzettel für einen evtl. Volksentscheid am 26.5.2019 in BY

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-24 Auftragsbekanntmachung
2019-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Referenznummer: 0270.ZV-11-48-19
Kurze Beschreibung:
Druck u. Auslieferung d. Stimmzettel für einen evtl. Volksentscheid am 26.5.2019 in BY
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Spezial-Druckerzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LD6eMTr%252bjDA%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-29 📅
Datum des Endes: 2019-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 020-042459
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Volksentscheids noch unter dem Vorbehalt der Beratungen und des Beschlusses des Bayerischen Land-tags steht (vsl. spätestens am 26.2.2019). Notwendig ist eine Zweidrittelmehrheit, anderenfalls wird das Vergabeverfahren auf Grundlage von § 63 VgV aufgehoben. Termine: Nach Mitteilung des Auftraggebers (bzw. des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration), voraussichtlich frühestens ab ca. dem 27.2.2019 (sofern der Landtag die Verfassungsänderung mit der notwendigen 2/3- Mehrheit gem. Art. 75 Abs. 2 BV beschließt). Die Auslieferung der Stimmzettel an die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden (identisch mit den in den Auslieferungsplänen für die Stimmzettel zur Europawahl enthaltenen Lieferadressen für die Stadt- und Kreiswahlleiter unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten) müsste dann bis spätestens 8.4.2019 erfolgen (Die Stimmzettel müssten bis spätestens zum Ende der 15. Kalenderwoche bei den Gemeinden ausgeliefert sein; Beginn der Briefwahl ab ca. 15.4.2019 = 41 Tage vor der Wahl). Eine Anlieferung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wäre nicht möglich. Die Termine wären zwingend einzuhalten. Eine spätere Leistungserbringung würde die Durchführung der Volksabstimmung gefährden. An einer Teilleistung (nur ein Teil der Stimmzettel etc.) hat der Auftraggeber kein Interesse. Weitere Ausführungen, Termine und Details siehe Leistungsbeschreibung. Angebotswertung: Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den Nachweis der Eigenschaft als 1) Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach § 225 des Neunten Buches Sozialgesetz-buch (SGB IX); 2) Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der §§ 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes; 3) Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird. Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Schwaben
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Schwaben.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberbayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Oberbayern.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Niederbayern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Niederbayern.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberpfalz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Oberpfalz.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Mittelfranken
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Mittelfranken.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberfranken
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Oberfranken.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Unterfranken
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Druck und Auslieferung der Stimmzettel für einen evtl. möglichen Volksentscheid am Tag der kommenden Europawahl (26.5.2019) über eine Änderung der Bayerischen Verfassung. Regierungsbezirk Unterfranken.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stimmzettel: Stadt-/Wahlkreisleitungen im Regierungsbezirk
Schwaben. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Oberbayern. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Niederbayern. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Oberofalz. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Mittelfranken. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Oberfranken. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.
Unterfranken. 1 Prüfdruck: Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung im Formblatt L 124 EU (I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Ausschlussgrund):
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/ unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
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— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, wird ein Führungszeugnis oder Gleichwertiges – nicht älter als 3 Monate – für alle Geschäftsführer bzw. Unternehmensinhaber auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelleeingereicht.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
— Angabe Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle von Bietern in Textform nachgewiesen werden müssen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung im Formblatt L 124 EU (III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Ausschlussgrund):
Erklärung, dass im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen: Personenschäden (branchenüblich), Sachschäden (branchenüblich). Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
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Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen (vgl. Formblatt L 2110 EU, Nr. 3.1).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung im Formblatt L 124 EU (IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Ausschlussgrund):
Erklärung, dass in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Der Begriff „vergleichbare Leistung“ wird wie folgt definiert: „Herstellung und die Auslieferung (Frühere Aufträge mit Unterauftragnehmern o. ä. sind zulässig) von Stimmzetteln für Wahlen im Allgemeinen in den letzten max. 10 Jahren)“. Referenzen, die älter als 10 Jahre sind, werden nicht akzeptiert. Anzugeben sind ferner: Angaben zur Leistung, Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und zum Auftraggeber.
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Die 3 im Formblatt L 124 EU angegebenen Referenzen sind jeweils durch die Vorlage einer Referenzbescheinigung (Formblatt 444, siehe Vergabeunterlagen. U. a. auch vom damaligen Auftraggeber auszufüllen und zu unterzeichnen) nachzuweisen. Vgl. Formblatt L 2110 EU, Nr. 3.1. Die Referenzbescheinigungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
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Der Auftragnehmer darf sich selbst nicht als Referenz angeben. Ein Wechsel der im Formblatt L 124 EU benannten Referenzgeber ist nicht möglich.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LD6eMTr%252bjDA%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Volksentscheids noch unter dem Vorbehalt der Beratungen und des Beschlusses des Bayerischen Land-tags steht (vsl. spätestens am 26.2.2019). Notwendig ist eine Zweidrittelmehrheit, anderenfalls wird das Vergabeverfahren auf Grundlage von § 63 VgV aufgehoben.
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Termine:
Nach Mitteilung des Auftraggebers (bzw. des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration), voraussichtlich frühestens ab ca. dem 27.2.2019 (sofern der Landtag die Verfassungsänderung mit der notwendigen 2/3- Mehrheit gem. Art. 75 Abs. 2 BV beschließt).
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Die Auslieferung der Stimmzettel an die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden (identisch mit den in den Auslieferungsplänen für die Stimmzettel zur Europawahl enthaltenen Lieferadressen für die Stadt- und Kreiswahlleiter unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten) müsste dann bis spätestens 8.4.2019 erfolgen (Die Stimmzettel müssten bis spätestens zum Ende der 15. Kalenderwoche bei den Gemeinden ausgeliefert sein; Beginn der Briefwahl ab ca. 15.4.2019 = 41 Tage vor der Wahl). Eine Anlieferung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wäre nicht möglich.
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Die Termine wären zwingend einzuhalten. Eine spätere Leistungserbringung würde die Durchführung der Volksabstimmung gefährden. An einer Teilleistung (nur ein Teil der Stimmzettel etc.) hat der Auftraggeber kein Interesse.
Weitere Ausführungen, Termine und Details siehe Leistungsbeschreibung.
Angebotswertung:
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
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Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den Nachweis der Eigenschaft als
1) Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach § 225 des Neunten Buches Sozialgesetz-buch (SGB IX);
2) Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der §§ 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes;
3) Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 020-042459 (2019-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-097942
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 020-042459
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Vergabeverfahren wird hiermit auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben. Die für den Volksentscheid notwendige Zweidrittelmehrheit im Bayerischen Landtag kam am 26.2.2019 leider nicht zu Stande. Ein entsprechender Hinweis war in der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis sowie in der Auftragsbekanntmachung enthalten: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Volksentscheids noch unter dem Vorbehalt der Beratungen und des Beschlusses des Bayerischen Landtags steht (vsl. spätestens am 26.2.2019). Notwendig ist eine Zweidrittelmehrheit, anderenfalls wird das Vergabeverfahren auf Grundlage von § 63 VgV aufgehoben.“ Wir danken Ihnen für Ihre Angebote und Ihr Interesse an unserem Vergabeverfahren und würden uns über Ihr Interesse auch an zukünftigen Vergabeverfahren freuen. Mit freundlichen Grüßen, Zentrale Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vergabeverfahren wird hiermit auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben. Die für den Volksentscheid notwendige Zweidrittelmehrheit im Bayerischen Landtag kam am 26.2.2019 leider nicht zu Stande.
Ein entsprechender Hinweis war in der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis sowie in der Auftragsbekanntmachung enthalten:
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Volksentscheids noch unter dem Vorbehalt der Beratungen und des Beschlusses des Bayerischen Landtags steht (vsl. spätestens am 26.2.2019). Notwendig ist eine Zweidrittelmehrheit, anderenfalls wird das Vergabeverfahren auf Grundlage von § 63 VgV aufgehoben.“
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Wir danken Ihnen für Ihre Angebote und Ihr Interesse an unserem Vergabeverfahren und würden uns über Ihr Interesse auch an zukünftigen Vergabeverfahren freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Zentrale Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nach-prüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 043-097942 (2019-02-27)