Im Auftrag des Rates der Stadt Erftstadt soll eine Organisationsstrukturanalyse aller Aufgabenbereiche der gesamten Stadtverwaltung (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung einer Organisationsuntersuchung
ZV-76/2019
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Auftrag des Rates der Stadt Erftstadt soll eine Organisationsstrukturanalyse aller Aufgabenbereiche der gesamten Stadtverwaltung (Kernverwaltung und...”
Kurze Beschreibung
Im Auftrag des Rates der Stadt Erftstadt soll eine Organisationsstrukturanalyse aller Aufgabenbereiche der gesamten Stadtverwaltung (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) durchgeführt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ziel der Organisationsstrukturanalyse der Stadtverwaltung soll es sein, die beschriebenen Aufgabenfelder auf etwaige Einsparpotenziale und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ziel der Organisationsstrukturanalyse der Stadtverwaltung soll es sein, die beschriebenen Aufgabenfelder auf etwaige Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten vertieft zu untersuchen, um einen Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Erftstadt zu generieren bzw. einen weiteren Anstieg der Personalaufwendungen zu vermeiden.
Es wird eine Organisationsuntersuchung erwartet, die eine konkrete Grundlage zur Beurteilung der Angemessenheit der Personalbemessung und den daraus erwachsenen Kosten im Verwaltungsbereich ermöglicht und Auffälligkeiten in der derzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben aufzeigt.
Auf der Grundlage der Untersuchung sollen die Zuständigkeiten und Prozesse sowie die erforderliche Quantität und Qualifikation des beteiligten Personals eindeutig definiert werden, um zukünftig leistungsfähige, wirtschaftliche Einheiten für die Personalarbeit zu etablieren.
Die Handlungsempfehlungen sollen so konkret sein, dass sie in ein Umsetzprojekt einfließen können (Maßnahmenplan). Dieses gilt für alle Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung. Die Leistungen des Auftragnehmenden werden daher durch Dritte weiter verwendet. Somit sind durch den Auftragnehmenden die ermittelten und verwendeten Daten in einer für die Weitergabe und -verwendung geeigneten Dateiform an die Auftraggebende zu überlassen.
Es wird eine Bearbeitungsweise erwartet, die über eine reine Dokumentenanalyse hinausgeht und Interviews mit Führungskräften und ggf. betroffenen Mitarbeitenden einschließt. Die Darlegung der geplanten methodischen Vorgehensweise (Erhebungs- und Analysetechniken, z. B. Selbstaufschreibung, Fragebogen, Interviews sowie die angewandten Verfahren) sowie die Reihenfolge der nach Effektivitätsgesichtspunkten beabsichtigten amtsbezogenen Prüfungen, beginnend mit dem Amt für Jugend, Familie und Soziales sowie anschließender Priorisierung des Technischen Dezernates einschließlich der jeweiligen Schnittstellen, soll Bestandteil des Angebotes werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei Punktgleichheit wird die Anzahl der teilnehmenden Bewerbenden auf 4 Bewerbende erhöht. Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbenden entscheidet das Los.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister des Unternehmens bzw. Wohnsitzes” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-11
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5YQ68
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld@bezreg-koeln.nrwde📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld@bezreg-koeln.nrwde📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld@bezreg-koeln.nrwde📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 138-339977 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 399126.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 470704.00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Aufgund der momentanen Pandemie erfolgt der Auftragsbeginn ab 1.9.2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 138-339977
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Organisationsuntersuchung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IMAKA Institut für Management GmbH
Postort: Leonberg
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 420 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 399 126 💰
“Aufgrund der momentanen Pandemie erfolgt die Ausführung des Auftrages ab dem 1.9.2020
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5YVNZ” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 092-220476 (2020-05-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 2235409611 /614📞
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ziel der Organisationsstrukturanalyse der Stadtverwaltung soll es sein, die beschriebenen Aufgabenfelder auf etwaige Einsparpotenziale und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ziel der Organisationsstrukturanalyse der Stadtverwaltung soll es sein, die beschriebenen Aufgabenfelder auf etwaige Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten vertieft zu untersuchen, um einen Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Erftstadt zu generieren bzw. einen weiteren Anstieg der Personalaufwendungen zu vermeiden.
Es wird eine Organisationsuntersuchung erwartet, die eine konkrete Grundlage zur Beurteilung der Angemessenheit der Personalbemessung und den daraus erwachsenen Kosten im Verwaltungsbereich ermöglicht und Auffälligkeiten in der derzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben aufzeigt.
Auf der Grundlage der Untersuchung sollen die Zuständigkeiten und Prozesse sowie die erforderliche Quantität und Qualifikation des beteiligten Personals eindeutig definiert werden, um zukünftig leistungsfähige, wirtschaftliche Einheiten für die Personalarbeit zu etablieren.
Die Handlungsempfehlungen sollen so konkret sein, dass sie in ein Umsetzprojekt einfließen können (Maßnahmenplan). Dieses gilt für alle Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung. Die Leistungen des Auftragnehmenden werden daher durch Dritte weiter verwendet. Somit sind durch den Auftragnehmenden die ermittelten und verwendeten Daten in einer für die Weitergabe und -verwendung geeigneten Dateiform an die Auftraggebende zu überlassen.
Es wird eine Bearbeitungsweise erwartet, die über eine reine Dokumentenanalyse hinausgeht und Interviews mit Führungskräften und ggf. betroffenen Mitarbeitenden einschließt. Die Darlegung der geplanten methodischen Vorgehensweise (Erhebungs- und Analysetechniken, z.B. Selbstaufschreibung, Fragebogen, Interviews sowie die angewandten Verfahren) sowie die Reihenfolge der nach Effektivitätsgesichtspunkten beabsichtigten amtsbezogenen Prüfungen, beginnend mit dem Amt für Jugend, Familie und Soziales sowie anschließender Priorisierung des Technischen Dezernates einschließlich der jeweiligen Schnittstellen, soll Bestandteil des Angebotes werden.
“Aufgrund der momentanen Pandemie erfolgt die Ausführung des Auftrages ab dem 01.09.2020
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5YVNZ” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 072-193376 (2022-04-07)