Einrichtung und Betrieb einer Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus, Migranten und geflüchtete Menschen sowie von Arbeitsausbeutung Betroffene einschließlich der Durchführung von arbeitsrechtlichen Schulungen für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für Geflüchtete und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatoren
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an: — Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden, — ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen, — Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige), — Migrantinnen und Migranten, — geflüchtete Menschen sowie. — Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB). Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Referenznummer: 01-2019-OV-II B 11_BEMA
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an:
— Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden,
— ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen,
— Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige),
— Migrantinnen und Migranten,
— geflüchtete Menschen sowie.
— Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB).
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an:
— Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden,
— ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen,
— Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige),
— Migrantinnen und Migranten,
— geflüchtete Menschen sowie.
— Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB).
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Die Bieter haben die von der Vergabestelle vorgesehenen Vertragsbedingungen (Anlage Nr. 4) für die Auftragsdurchführung sowie die für das Verfahren geltenden Ausschreibungsbedingungen (Anlage Nr. 5) zu beachten.
Die Zuschlagskriterien sind den Anlagen Nr. 1 bis 3 zu entnehmen.
Die Bieter haben die von der Vergabestelle vorgesehenen Vertragsbedingungen (Anlage Nr. 4) für die Auftragsdurchführung sowie die für das Verfahren geltenden Ausschreibungsbedingungen (Anlage Nr. 5) zu beachten.
Die Zuschlagskriterien sind den Anlagen Nr. 1 bis 3 zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an:
— Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden,
— ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen,
— Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige),
— Migrantinnen und Migranten,
— geflüchtete Menschen sowie.
— Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB).
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte und kontinuierliche zielgruppenspezifische arbeits- und sozialrechtliche Beratung von entsandten Beschäftigten, freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürgern, Selbstständigen mit unklarem Arbeitsstatus, Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen sowie von Arbeitsausbeutung Betroffenen. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Schulungen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchzuführen. Für das gesamte Aufgabenspektrum ist ein Personaleinsatz von regelmäßig 10 Personalstellen (Vollzeitumfang entsprechend TV-L in seiner jeweils geltenden Fassung) vorzuhalten und bedarfsgerecht einzusetzen.
Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte und kontinuierliche zielgruppenspezifische arbeits- und sozialrechtliche Beratung von entsandten Beschäftigten, freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürgern, Selbstständigen mit unklarem Arbeitsstatus, Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen sowie von Arbeitsausbeutung Betroffenen. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Schulungen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchzuführen. Für das gesamte Aufgabenspektrum ist ein Personaleinsatz von regelmäßig 10 Personalstellen (Vollzeitumfang entsprechend TV-L in seiner jeweils geltenden Fassung) vorzuhalten und bedarfsgerecht einzusetzen.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter haben die von der Vergabestelle vorgesehenen Vertragsbedingungen (Anlage Nr. 4) für die Auftragsdurchführung sowie die für das Verfahren geltenden Ausschreibungsbedingungen (Anlage Nr. 5) zu beachten.
Die Zuschlagskriterien sind den Anlagen Nr. 1 bis 3 zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— 1 Unternehmensreferenz mit einer Mindestdauer v. 1 Jahr, nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab Angebotsabgabe,
— Sprachnachweis, Nachweis zu Erfahrungen Anl. 6, 7,
— Nachweis Eintragung des Unternehmens und der Befähigung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gemäß § 6 Absatz 2 Rechtsdienstleistungsgesetz,
— durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den vergangenen drei Jahren 2 500 000 EUR, im Aufgabenfeld des Auftrags in Höhe von 500 000 EUR netto,
— durchschnittliche Mindestmitarbeiteranzahl in den vergangenen drei Jahren von 25, ohne Geschäftsführer und Firmeninhaber,
— Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anl. 9 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen“ ausgefüllt und in Textform unterschrieben.
Welche der vorbenannten Kriterien von wem und in welcher Form zu erfüllen sind, ist der Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise zu entnehmen Anl. 12.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 9 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen“ ausgefüllt und in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise.
— Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 9 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen“ ausgefüllt und in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Vergabeverfahren zur Beschaffung sozialer Dienstleistungen, die lediglich eine begrenzte grenzüberschreitende Dimension aufweisen.
Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64–66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.
Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64–66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte und Fragen sind grundsätzlich bis zum 26.8.2019 – ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle – möglich. Ausnahmsweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig, sind Fragen, die einen Anlass zur Korrektur und Änderung der Vergabeunterlagen geben und zur rechtskonformen Verfahrensdurchführung in allen Phasen notwendig sind. Um derartige Fragen ermöglichen zu können, musste aus technischen Gründen das Datum für Bieterfragen auf der Vergabeplattform auf den 2.9.2019 gelegt werden.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte und Fragen sind grundsätzlich bis zum 26.8.2019 – ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle – möglich. Ausnahmsweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig, sind Fragen, die einen Anlass zur Korrektur und Änderung der Vergabeunterlagen geben und zur rechtskonformen Verfahrensdurchführung in allen Phasen notwendig sind. Um derartige Fragen ermöglichen zu können, musste aus technischen Gründen das Datum für Bieterfragen auf der Vergabeplattform auf den 2.9.2019 gelegt werden.
Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstr. 106
Postleitzahl: 10969
E-Mail: seniasvergabestelle@senias.berlin.de📧
Quelle: OJS 2019/S 150-371018 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an:
— Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden,
— ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen,
— Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige),
— Migrantinnen und Migranten,
— geflüchtete Menschen sowie,
— Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB).
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zielgruppenspezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots. Dieses wendet sich an:
— Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen zu einer Tätigkeit in Deutschland entsandt werden,
— ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die EU-Freizügigkeitsregelungen in Anspruch nehmen,
— Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus (möglicherweise scheinselbstständig Tätige),
— Migrantinnen und Migranten,
— geflüchtete Menschen sowie,
— Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (§§ 232, 232b, 233, 233a StGB).
Die Durchführung der arbeitsrechtlichen Schulungen richtet sich an Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie an geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Gesamtwert des Auftrags: 2568155.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3090281272📞
Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte und kontinuierliche zielgruppenspezifische arbeits- und sozialrechtliche Beratung von entsandten Beschäftigten, freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und-Bürgern, Selbstständigen mit unklarem Arbeitsstatus, Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen sowie von Arbeitsausbeutung Betroffenen. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Schulungen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchzuführen. Für das gesamte Aufgabenspektrum ist ein Personaleinsatz von regelmäßig 10 Personalstellen (Vollzeitumfangentsprechend TV-L in seiner jeweils geltenden Fassung) vorzuhalten und bedarfsgerecht einzusetzen.
Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte und kontinuierliche zielgruppenspezifische arbeits- und sozialrechtliche Beratung von entsandten Beschäftigten, freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und-Bürgern, Selbstständigen mit unklarem Arbeitsstatus, Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen sowie von Arbeitsausbeutung Betroffenen. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Schulungen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für geflüchtete Menschen und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchzuführen. Für das gesamte Aufgabenspektrum ist ein Personaleinsatz von regelmäßig 10 Personalstellen (Vollzeitumfangentsprechend TV-L in seiner jeweils geltenden Fassung) vorzuhalten und bedarfsgerecht einzusetzen.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64-66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.
Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64-66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-18 📅
Name: Arbeit und Leben DGB/VHS Berlin-Brandenburg e.V.
Postanschrift: Kapweg 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2568155.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090281272📞
Fax: +49 3090281586 📠
Quelle: OJS 2019/S 214-526287 (2019-11-04)