Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstr. 64
Postort: Essen
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211/20056224📞
E-Mail: team.bitmarck_epa@twobirds.com📧
Fax: +49 211/20056011 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.bitmarck.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85142734🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Patientenakte
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von branchenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen und Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Dauer der Systemserviceleistungen verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn der Auftraggeber die Systemserviceleistungen nicht...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Dauer der Systemserviceleistungen verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn der Auftraggeber die Systemserviceleistungen nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Systemserviceleistungen schriftlich kündigt.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Nr. 1: Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) über die Entwicklung einer Software...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nr. 1: Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) über die Entwicklung einer Software zum Einsatz im ehealth-Bereich. Das Referenzprojekt muss eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist).
Nr. 2: Darstellung der Mitarbeiterprofile des Projektleiters sowie seines Stellvertreters, die für dieses Projekt eingesetzt werden sollen.
Für die Details wird auf die Vordrucke V14 und V15 der Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionaler Gegenstand der Beschaffung ist ein gematik-zugelassener KTR-Consumer gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und HSM...”
Beschreibung der Optionen
Optionaler Gegenstand der Beschaffung ist ein gematik-zugelassener KTR-Consumer gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und HSM Wiederherstellungskomponente Typ 2 inkl. erforderlicher Firmware gem. den Anforderungen aus Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nr. 1: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nr. 1: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 3 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr.
Nr. 2: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 20 Millionen EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) Umsatz für denTätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Softwareentwicklung im Telematikumfeld), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern verfügbar.
“III.1.2) Nr. 1 und 2. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nr. 1: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nr. 1: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Nr. 2: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“III.1.3) Nr. 1 und 2. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderungen führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3) Nr. 1 und 2. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderungen führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-29
00:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-25 📅
“1) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als...”
1) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt;
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 054-124762 (2019-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DEA13
Postanschrift: Kruppstraße 64
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, LL.M.
Fax: +49 21120056011 📠
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Anwendersoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus 3 Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und nur sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. aktuell und künftig gesellschaftsrechtlich verbundenen Krankenkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen (Nordrhein-Westfalen) und Hamburg (Hamburg)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus 3 Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.11) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und nur sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. aktuell und künftig gesellschaftsrechtlich verbundenen Krankenkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der ausgeschriebene Auftrag wurde einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97...”
Zusätzliche Informationen
Der ausgeschriebene Auftrag wurde einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen einheitlichen Einsetzbarkeit und Pflege sowie die bedarfsgerechte Erweiterung und Anpassung um optimale Funktionalitäten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 054-124762
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH”
Nationale Registrierungsnummer: AT127
Postanschrift: Concorde Business Park F
Postort: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wiener Umland/Südteil 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.”
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 143-353002 (2019-07-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Dr. Jan Byok, LL.M.; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224📞
URL: https://www.bitmarck.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Patientenakte
124762-2019-DE
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus 3 Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und...”
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist berücksichtigt. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 109-265377 (2020-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten,einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-27 📅
Datum des Endes: 2024-12-15 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und...”
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 161-459822 (2022-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 022-061641 (2023-01-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 126-399592 (2023-06-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend
dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend
dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem
Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware
Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und
sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und
Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
URL: https://www.rise-world.com/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und...”
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die
Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
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Quelle: OJS 2023/S 183-568987 (2023-09-19)