Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von branchenspezifischer Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstr. 64
Postleitzahl: 45145
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bitmarck.de🌏
E-Mail: team.bitmarck_epa@twobirds.com📧
Telefon: +49 211/20056224📞
Fax: +49 211/20056011 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85142734🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-18 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 054-124762
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
“1) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als...”
Zusätzliche Informationen
1) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt;
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 054-124762 (2019-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Anwendersoftware
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus 3 Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen bestehen. Zur Angabe von optionalen Bestandteilen unter Abschnitt II.2.13) dieser Auftragsbekanntmachung.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und nur sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. aktuell und künftig gesellschaftsrechtlich verbundenen Krankenkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Anwendersoftware📦
“Der ausgeschriebene Auftrag wurde einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97...”
Zusätzliche Informationen
Der ausgeschriebene Auftrag wurde einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen einheitlichen Einsetzbarkeit und Pflege sowie die bedarfsgerechte Erweiterung und Anpassung um optimale Funktionalitäten.
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Quelle: OJS 2019/S 143-353002 (2019-07-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 124762-2019-DE
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags-...”
Zusätzliche Informationen
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist berücksichtigt. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
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Quelle: OJS 2020/S 109-265377 (2020-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-06-27 📅
Datum des Endes: 2024-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 161-459822
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags-...”
Zusätzliche Informationen
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
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Quelle: OJS 2022/S 161-459822 (2022-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
“Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags-...”
Zusätzliche Informationen
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die
Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
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Quelle: OJS 2023/S 183-568987 (2023-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezifikationsupdate ePA 3.0.1
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") zugelassene elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA")...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") zugelassene elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA") entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m §§ 341 ff. SGB V.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem besteht aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt (gesamt: "ursprüngliches Beschaffungsvorhaben"). Dieses ursprüngliche Beschaffungsvorhaben, in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik angepasst und weiterentwickelt. Aus dem am 26.03.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich wesentliche Änderungen für die Anforderungen an die ePA ergeben. Insbesondere ist eine Umstellung auf eine Widerspruchslösung (sog. „Opt-Out“) bei der Nutzung der ePA vorgesehen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 342 Abs.1 S.2 SGB V n.F. spätestens zum 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Einwilligungslösung (sog. „Opt-in“) dar. Ziel der neuen Reglung ist es, einer breiteren Nutzergruppe Zugriff auf die ePA zu gewähren, um eine besser informierte und umfassendere Versorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die diesem Vertrag zugrundliegenden Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die gematik im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer (gemProdT_Basis-Consumer_PTV_1.7.1-1_V1.0.0” vom 04.03.2024) sowie im Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst ("gemProdT_SigD_PTV_1.3.2-0_V1.0.0“ vom 19.07.2024). Beschafft werden Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen. Überdies ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet und eine Umstellung auf das App Bundle Format notwendig. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von branchenspezifischer Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik zugelassene ePA entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik zugelassene ePA entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m §§ 341 ff. SGB V.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem besteht aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt (gesamt: "ursprüngliches Beschaffungsvorhaben"). Dieses ursprüngliche Beschaffungsvorhaben, in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik angepasst und weiterentwickelt. Aus dem am 26.03.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich wesentliche Änderungen für die Anforderungen an die ePA ergeben. Insbesondere ist eine Umstellung auf eine Widerspruchslösung (sog. „Opt-Out“) bei der Nutzung der ePA vorgesehen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 342 Abs.1 S.2 SGB V n.F. spätestens zum 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Einwilligungslösung (sog. „Opt-in“) dar. Ziel der neuen Regelung ist es, einer breiteren Nutzergruppe Zugriff auf die ePA zu gewähren, um eine besser informierte und umfassendere Versorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die diesem Vertrag zugrundliegenden Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die gematik im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer (gemProdT_Basis-Consumer_PTV_1.7.1-1_V1.0.0” vom 04.03.2024) sowie im Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst ("gemProdT_SigD_PTV_1.3.2-0_V1.0.0“ vom 19.07.2024). Beschafft werden Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen. Überdies ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet und eine Umstellung auf das App Bundle Format notwendig. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten.
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Zusätzliche Informationen:
“Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6...”
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-25 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: CON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bitmarck Service GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Research Industrial Systems Engineering Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: t: +43 1 9049007
Postleitzahl: 2320
Postort: Schwechat
Region: Wiener Umland/Südteil 🏙️
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: www.welcome@rise-world.com📧
Telefon: +43 190490070📞
Fax: +43 1 5057473 📠
URL: www.rise-world.com🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BITMARCK Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 16863
Postanschrift: Kruppstraße 64
Postleitzahl: 45145
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Jan Byok, LL.M; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
E-Mail: team.bitmarck_epa@twobirds.com📧
Telefon: +49 21120056224📞
URL: https://www.bitmarck.de/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 94 99-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die gematik hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend einzuhaltenden...”
Andere zusätzliche Informationen
Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die gematik hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben fortgeschrieben und im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen neue Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer veröffentlicht; im Juli 2024 hat die gematik den neue Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst veröffentlicht. Diese Anpassungsnotwendigkeiten erfordern weitere Dienstleistungen des systemverantwortlichen Auftragnehmers. Daher sind Anpassungen notwendig geworden. Die Änderungen der Spezifikationen liegen ausschließlich in der Sphäre der gematik und konnten vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Daneben ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten. Neue Features könnten dann nicht mehr integriert werden, was wiederum der Einhaltung der gematik Spezifikationen entgegenstünde. Die Notwendigkeit der Umstellung ist somit auf Erweiterungen des ePA-Systems zurückzuführen, die wiederum mittelbar durch die Anpassungen der gematik Spezifikationen als äußeren Umstand bedingt sind. Diese Umstände machen die mit dieser Auftragsänderung vereinbarten Leistungen in Bezug auf die Umstellung des App-Formats auch erforderlich. Denn nur bei einer Umstellung des Formats der Android-App von APK auf App Bundle Format kann die fortdauernde Anpassung der App an die Vorgaben der gematik gewährleistet werden. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprgl. Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50% erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
“Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik...”
Text
Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen sowie Dienstleistungen zur Umstellung des Formats der Android-App von APK auf das App Bundle Format.
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Quelle: OJS 2024/S 190-585372 (2024-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpassung des ePA-Gesamtsystem zur Umsetzung von Spezifikationsupdates
Kurze Beschreibung:
“Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat am 28. Juni 2019 mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs-...”
Kurze Beschreibung
Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat am 28. Juni 2019 mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einer von der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") zugelassenen elektronischen Patientenakte (nachfolgend: "ePA") entsprechend dem gesetzlichen Leitbild gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB i.V.m. §§ 341 ff. SGB V als Gesamtsystem ausgeschrieben.
Die gematik hat im März, Oktober und November 2024 neue, das ePA-Gesamtsystem betreffende und zulassungsrelevante Spezifikationen veröffentlicht.
Das aktuelle ePA-Gesamtsystem muss daher an die neuen Spezifikationen angepasst werden. BITMARCK hat die RISE mit konkreten Anpassungsleistungen beauftragt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 221 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BITMARCK hat am 28. Juni 2019 mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BITMARCK hat am 28. Juni 2019 mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einer von der gematik zugelassenen elektronischen Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB i.V.m. §§ 341 ff. SGB V als Gesamtsystem ausgeschrieben.
Die gematik hat im März, Oktober und November 2024 neue, das ePA-Gesamtsystem betreffende Spezifikationen veröffentlicht.
Das aktuelle ePA-Gesamtsystem muss daher an die neuen Spezifikationen angepasst werden. BITMARCK hat die RISE mit konkreten Anpassungsleistungen beauftragt.
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Zusätzliche Informationen:
“Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die...”
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 221 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: BITMARCK Service GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt, Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Fax: +49 21120056011 📠
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 94 99-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Das ePA-Gesamtsystem muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und daher an die neuen Spezifikationen angepasst werden. Die Herrschaft für die...”
Andere zusätzliche Informationen
Das ePA-Gesamtsystem muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und daher an die neuen Spezifikationen angepasst werden. Die Herrschaft für die Aktualisierung und Fortschreibung der Spezifikationsunterlagen lag und liegt durchgängig von Gesetzes wegen allein bei der gematik. Wie die konkreten Anforderungen der gematik an die ePA weiterentwickelt werden, war aber weder zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung (18. März 2019) noch zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung ersichtlich. Die gematik hat im Einzelnen folgende Spezifikationen erlassen, aufgrund dessen das ePA-Gesamtsystem angepasst werden muss:
Am 20.03.2024 den Produkttypsteckbrief zum eRezept (gemProdT_eRp_FdV_PTV_1.6.3-0_V1.0.0); am 24.10.2024 den Produkttypsteckbrief zum ePA FdV (gemProdT_ePA_FdV_PTV_3.0.3-0_V1.0.0) sowie den Produkttypsteckbrief zum ePA Aktensystem (gemProdT_Aktensystem_ePA_PTV_ 3.0.3-0_V1.0.0); am 13.11.2024 den Produkttypsteckbrief zum TI-Messenger_24_3 (gemProdT_TI-M_Client_ePA_PTV_1.1.0-0).
BITMARCK ist als Betreiber der ePA verpflichtet, die Spezifikationen der gematik einzuhalten. BITMARCK verpflichtet mit dieser Auftragsänderung RISE zu konkreten Anpassungen des ePA-Gesamtsystems an die zuvor aufgelisteten und zulassungsreleavnten Spezifikationen.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50% erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
“Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, um das ePA-Gesamtsystem an die aktuell geltenden zulassungsrelevanten...”
Text
Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, um das ePA-Gesamtsystem an die aktuell geltenden zulassungsrelevanten Spezifikationsvorgaben der gematik, die das ePA-Gesamtsystem betreffen, anzupassen.
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Quelle: OJS 2025/S 029-092146 (2025-02-10)