Energiewirtschaftliche Beratung mit Fokus Fernwärme Hamburg, Unternehmenskonzept Wärme Hamburg unter städtischer Führung und Überleistung der Gesellschaft in die Konzernstruktur der FHH
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine freiberufliche energiewirtschaftliche Unternehmensberatungsleistung im Rahmen der Rekommunalisierung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Energiewirtschaftliche Beratung mit Fokus Fernwärme Hamburg, Unternehmenskonzept Wärme Hamburg unter städtischer Führung und Überleistung der Gesellschaft...”
Titel
Energiewirtschaftliche Beratung mit Fokus Fernwärme Hamburg, Unternehmenskonzept Wärme Hamburg unter städtischer Führung und Überleistung der Gesellschaft in die Konzernstruktur der FHH
BUE VV-NGE2-220-19
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Bei dem Auftrag handelt es sich um eine freiberufliche energiewirtschaftliche Unternehmensberatungsleistung im Rahmen der Rekommunalisierung der Vattenfall...”
Kurze Beschreibung
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine freiberufliche energiewirtschaftliche Unternehmensberatungsleistung im Rahmen der Rekommunalisierung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 440 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 9.10.2018 entschied der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Call-Option bis zur vertraglich vereinbarten Frist vom 21. bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 9.10.2018 entschied der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Call-Option bis zur vertraglich vereinbarten Frist vom 21. bis zum 30.11.2018 zu ziehen. In Ihrer Sitzung am 16.11.2018 stimmte auch die Hamburger Bürgerschaft dem Rückerwerb zu.
Damit werden die restlichen Anteile in Höhe von 74, 9 Prozent der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erworben.
Ein vollständiger Erwerb der VWH heißt für die FHH auch ein neues Unternehmen zukünftig zu leiten und zu gestalten. Die Entwicklung eines neuen Unternehmenskonzepts für das neue Tochterunternehmen der FHH obliegt der Behörde für Umwelt und Energie (BUE).
Für die Übernahme des Unternehmens bedarf es einer (externen) energiewirtschaftlichen Beratung. Maßstab bei der energiewirtschaftlichen Beratung ist dabei ein hohes technisches, kaufmännisches, rechtliches und unternehmerisches Spezialwissen von fachkundigen bzw. spezialisierten einer Unternehmensberatung. Die Beratung soll unter anderem zu den Themen „Carve Out“, (neues) Unternehmenskonzept und (neues) Erzeugungskonzept erfolgen.
Der exakte Bedarf steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird sich während des Rekommunalisierungprozesses ergeben. Gleichwohl ist zu erwarten, dass sich im Rahmen der energiewirtschaftlichen Beratung Bedarfe ergeben wie:
— die Erstellung von schriftlichen gutachtlicher Stellungnahmen (Gutachten) mit technischer, kaufmännischer, rechtlicher und unternehmerischer bzw. betriebswirtschaftlicher Schwerpunktsetzung;
— die Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans);
— aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess und das Vorantreiben von energiewirtschaftlichen Themen;
— und die Lieferung bzw. Bereitstellung von Fachinformationen (Recherchen; Dokumentation) zu einzelnen Sachverhalten / Themen.
Es wird erwartet, dass die konkreten Bedarfe erst im Rahmen des Rekommunalierungsprozesses sichtbar werden und es erforderlich wird die Einzelleistungen kurzfristig (ad hoc) abzurufen. Ziel der Ausschreibung ist daher die Vergabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, welches ist in der Lage ist den Bedarf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung .zu decken. Die jeweiligen Einzelleistungen werden jeweils auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Einzelleistungen sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen. Ein Anspruch auf einen Mindestabruf von Leistungen besteht dabei nicht.
Der Rahmenvereinbarung soll für 12 Monate geschlossen werden und beinhaltet eine Verlängerungsoption um 6 Monate. Der Vertrag soll schnellstmöglich geschlossen und, voraussichtlich am 1.4.2019 beginnen. Ein Anspruch des Anbieters auf Verlängerung besteht nicht.
Das Auftragsvolumen beträgt circa 440 000 EUR (netto). Ein Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung des Auftragsvolumens besteht nicht. Einzelaufträge werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung und entsprechende ihrer Bedingung innerhalb der Laufzeit vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 440 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann bis maximal zum 30.10.2020 bzw. je nach Laufzeitbeginn um 6 Monate verlängert werden. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann bis maximal zum 30.10.2020 bzw. je nach Laufzeitbeginn um 6 Monate verlängert werden. Die Verlängerung liegt im Ermessen der Auftraggeberin; sie soll im Falle der Verlängerung möglichst einem Monat vor Ablauf der Laufzeit schriftlich vereinbart werden. Ein Anspruch der Auftragsnehmerin auf die Laufzeitverlängerung besteht nicht.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden 3 Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen nach Punkten. Insgesamt können max. 80 Punkte erreicht...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden 3 Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen nach Punkten. Insgesamt können max. 80 Punkte erreicht werden.
1) Einschlägigkeit der Referenzen (max. 40 Punkte)
Bewertung der detaillierten Referenzbeschreibungen (siehe III.1.3, Nr. 10) im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit dem ausgeschriebenen Auftrag. Die Bewertung erfolgt getrennt für die Bereiche:
a) Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans (2 Referenzen, max. 10 Punkte je Referenz);
b) aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess (2 Referenzen, max. 10 Punkte je Referenz).
2) Qualifikation und Erfahrungen des im Falle eines Vertragsschlusses mit der Ausführung betrauten Personals (max. 40 Punkte)
Bewertung der Angaben zum eingesetzten Personal (siehe III.1.3, Nr. 11) im Hinblick auf die Anforderungen des Auftrags. Die Bewertung erfolgt getrennt für die Bereiche:
a) Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans), max. 20 Punkte)
b) aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess, max. 20 Punkte)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 2., 3. und 4. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) Ausgefüllter Fragenkatalog,
2) Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
3) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4) Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
5) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Fragenkatalog ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen.
6) Falls zutreffend: Bei Juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ist ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7) Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
Bewerber, die ein Angebot abgeben wollen, geben ihren Gesamtumsatz für die Bereiche Erbringung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7) Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
Bewerber, die ein Angebot abgeben wollen, geben ihren Gesamtumsatz für die Bereiche Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans) sowie aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess an. Die Umsatzzahlen beziehen sich auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Jahren).
“Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis abzufordern.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die geforderten Unterlagen sind jeweils mit der hier vorgegebenen Nummerierung zu kennzeichnen, sodass eindeutig erkennbar ist, welche Informationen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die geforderten Unterlagen sind jeweils mit der hier vorgegebenen Nummerierung zu kennzeichnen, sodass eindeutig erkennbar ist, welche Informationen zu welcher Anforderung gehören. Nicht eindeutig zuzuordnende sowie über das angegebene zulässige Maß hinausgehende Unterlagen werden nicht bei der Wertung des Teilnahmewettbewerbs berücksichtigt.
8) Allgemeine Unternehmensinformationen (Anzahl der Mitarbeiter/-innen, inhaltliches Profil des Unternehmens etc.).
9) Referenzliste: Es ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und möglichst ähnlichen Umfangs vorzulegen. Die Referenzliste ist thematisch zu trennen. Der Schwerpunkt der Liste bildet dabei Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans und die aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess (Rekommunalisierung). Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils die Aufgabenstellung, der Auftragswert, der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber (inkl. Ansprechperson und Kontaktdaten) der erbrachten Dienstleistungen und ggf. Konsortialpartner oder Unterauftragnehmer zu nennen.
10) Detaillierte Referenzbeschreibungen: Aus den Referenzlisten (siehe Nr. 9) sind jeweils die 2 wichtigsten Referenzen jedes Bereichs detailliert zu beschreiben. Diese Referenzbeispiele sind jeweils auf max. 2 Seiten DIN A4 (Schriftgröße 11) vorzustellen. Dabei sollte insbesondere auf die Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der hier ausgeschriebenen Leistung, die wesentlichen Handlungsfelder sowie auf besondere Schwierigkeiten und Erfolge eingegangen werden.
11) Betrautes Personal: Vorstellung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen, verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, berufliche Qualifikationen und Erfahrung, Dauer der Berufstätigkeit und Unternehmenszugehörigkeit, Stellvertretungsregelung, Arbeitsteilung, Mitwirkung an Referenzprojekten, Vertretungsbefugnisse gegenüber der Auftragnehmerin).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Arbeitssprache ist Deutsch auf muttersprachlichem Niveau.
Die mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Arbeitssprache ist Deutsch auf muttersprachlichem Niveau.
Die mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers müssen über Deutschkenntnisse möglichst auf muttersprachlichem Niveau mindestens gemäß C2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sollten im Rahmen des Auftragsverhältnisses urheberechtliche Werke (Gutachten u. a.) durch den Anbieter geschaffen werden, so überträgt der Anbieter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sollten im Rahmen des Auftragsverhältnisses urheberechtliche Werke (Gutachten u. a.) durch den Anbieter geschaffen werden, so überträgt der Anbieter sämtliche Urheberrechte und sonstige Verwertungsrecht an die Auftraggeberin.
Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme einer Mindestmenge an Aufträgen auf Basis der Rahmenvereinbarung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“— es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
— es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt,
— die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Beschaffungsstelle behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 022-048214 (2019-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 440 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 9.10.2018 entschied der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Call-Option bis zur vertraglich vereinbarten Frist vom 21. bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 9.10.2018 entschied der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Call-Option bis zur vertraglich vereinbarten Frist vom 21. bis zum 30.11.2018 zu ziehen. In Ihrer Sitzung am 16.11.2018 stimmte auch die Hamburger Bürgerschaft dem Rückerwerb zu.
Damit werden die restlichen Anteile in Höhe von 74, 9 Prozent der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erworben.
Ein vollständiger Erwerb der VWH heißt für die FHH auch ein neues Unternehmen zukünftig zu leiten und zu gestalten. Die Entwicklung eines neuen Unternehmenskonzepts für das neue Tochterunternehmen der FHH obliegt der Behörde für Umwelt und Energie (BUE).
Für die Übernahme des Unternehmens bedarf es einer (externen) energiewirtschaftlichen Beratung. Maßstab bei der energiewirtschaftlichen Beratung ist dabei ein hohes technisches, kaufmännisches, rechtliches und unternehmerisches Spezialwissen von fachkundigen bzw. spezialisierten einer Unternehmensberatung. Die Beratung soll unter anderem zu den Themen „Carve Out“, (neues) Unternehmenskonzept und (neues) Erzeugungskonzept erfolgen.
Der exakte Bedarf steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird sich während des Rekommunalisierungprozesses ergeben. Gleichwohl ist zu erwarten, dass sich im Rahmen der energiewirtschaftlichen Beratung Bedarfe ergeben wie:
— die Erstellung von schriftlichen gutachtlicher Stellungnahmen (Gutachten) mit technischer, kaufmännischer, rechtlicher und unternehmerischer bzw. betriebswirtschaftlicher Schwerpunktsetzung,
— die Erbringung von Beratungsleistungen (z. B. Vorbereitung zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Businessplans, Umrüstung von bestehenden Erzeugungsanlagen/Errichtung von neuen innovativen Erzeugungsanlagen),
— aktive Prozessbegleitung (Impulsgebung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer) für den Übernahme- und Eingliederungsprozess und das Vorantreiben von energiewirtschaftlichen Themen,
— und die Lieferung bzw. Bereitstellung von Fachinformationen (Recherchen; Dokumentation) zu einzelnen Sachverhalten/Themen.
Es wird erwartet, dass die konkreten Bedarfe erst im Rahmen des Rekommunalierungsprozesses sichtbar werden und es erforderlich wird die Einzelleistungen kurzfristig (ad hoc) abzurufen. Ziel der Ausschreibung ist daher die Vergabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, welches ist in der Lage ist den Bedarf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung .zu decken. Die jeweiligen Einzelleistungen werden jeweils auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Einzelleistungen sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen. Ein Anspruch auf einen Mindestabruf von Leistungen besteht dabei nicht.
Der Rahmenvereinbarung soll für 12 Monate geschlossen werden und beinhaltet eine Verlängerungsoption um 6 Monate. Der Vertrag soll schnellstmöglich geschlossen und, voraussichtlich am 01.04.2019 beginnen. Ein Anspruch des Anbieters auf Verlängerung besteht nicht.
Das Auftragsvolumen beträgt circa 440 000 EUR (netto). Ein Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung des Auftragsvolumens besteht nicht. Einzelaufträge werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung und entsprechende ihrer Bedingung innerhalb der Laufzeit vergeben.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-048214
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Energiewirtschaftliche Beratung mit Fokus Fernwärme Hamburg, Unternehmenskonzept Wärme Hamburg unter städtischer Führung und Überleistung der Gesellschaft...”
Titel
Energiewirtschaftliche Beratung mit Fokus Fernwärme Hamburg, Unternehmenskonzept Wärme Hamburg unter städtischer Führung und Überleistung der Gesellschaft in die Konzernstruktur der FHH
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LBD Beratungsgesellschaft mbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 141-347865 (2019-07-19)