Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen sind von allen Bewerbern (auch präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen (gleiche Größe und Komplexität der Sanierung von Asbest und KMF eines denkmalgeschützten Gebäudes mindestens 5 Objekte) der letzten 5 Jahre mit Angabe des Objektes, Ausführungsort, Ausführungszeit, Umfang der Arbeiten, Anforderungen an die Sanierungsaufgabe, Auftragswert, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon,
— gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Asbest mit einer Deckungssumme > 1,0 Mio. EUR,
— Nachweis allgemeine Haftpflichtversicherung > 5,0 Mio. EUR,
— Gewebezentralregisterauszug nicht älter als 3 Monate,
— Zulassung nach Gefahrstoffverordnung Asbest,
— Nachweis von mindesten 20 fest angestellten gewerblich Beschäftigten im Umgang mit Asbest im letzten Geschäftsjahr,
— Nachweis von mindestens 3 Sachkundigen nach TRGS Anlage 3,
— Nachweis von mindestens 3 Sachkundigen nach BGR 128 / TRGS 524,
— Nachweis von Ersthelfern,
— Nachweise des Gerätebestandes für die Sanierung von bis zu 5 Sanierungsbereichen gleichzeitig (Schleusen, Unterdruck, Sauger usw.) mit Anlagendokumentation,
— Nachweis der Qualifikation des Bauleiters (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Umgang mit Asbest, Ingenieurstudium oder gleichwertig, Angabe der persönlichen Referenzen),
— Nachweis eines Mitarbeiters für die Abrechnung und Aufmaßerstellung mit Berufserfahrung und Qualifikation,
— Nachweis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit,
— Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Fachverband.
Bei Bewerbern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der nachfolgend genannten Nachweise 1-4 verzichtet.
— 1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
— 2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr.
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr
Und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entspr. § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Leistung dem AEntG unterliegt.)
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle.