Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden 3 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix:
1) Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren abgeschlossen wurden (Gewichtung 60 %).
Gewertet werden die besten 6 Referenzen, jede dieser Referenzen kann max. 10 Punkte wie folgt erreichen:
Bei dem Referenzprojekt handelt es sich entweder:
— um eine Konzepterstellung für die öffentliche Hand im Zusammenhang mit neuen Medien/Digitalisierung nebst Markenentwicklung und Umsetzung des Konzepts (Durchführung von Weiter-bildungsmaßnahmen, Workshop, Arbeitskreis, Seminar etc.) = 5 Punkte, oder
— um eine Konzepterstellung für die öffentliche Hand im Zusammenhang mit neuen Medien/Digitalisierung = 3 Punkte oder
— um eine Konzepterstellung im Zusammenhang mit neuen Medien/Digitalisierung = 2 Punkt oder
— um eine Konzepterstellung für die öffentliche Hand = 1 Punkt und
— die Referenz hatte einen Auftragswert von mehr als 250 000,00 EUR = 5 Punkte, oder
— die Referenz hatte einen Auftragswert von mehr als 150 000,00 EUR = 3 Punkte, oder
— die Referenz hatte einen Auftragswert von mehr als 50 000,00 EUR = 1 Punkt.
2) Kriterium: Personelle Kapazität des Bewerbers entsprechend der Dienstleistung –Konzepterstellung für Projekte der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit neuen Medien/Digitalisierung–(Gewichtung 20 %). Gewertet wird anhand der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Projekte der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit neuen Medien/Digitalisierung. Die Wertung erfolgt wie folgt:
— 20 Mitarbeiter = 20 Punkte,
— 10 Mitarbeiter = 10 Punkte,
— 8 Mitarbeiter = 8 Punkte,
— 5 Mitarbeiter = 3 Punkte,
— 2 Mitarbeiter = 1 Punkt.
3) Kriterium: Gesamtumsatzzahlen des Bewerbers (Gewichtung 20 %), Umfang des Referenzprojekts. Gewertet wird der durchschnittliche Nettogesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wie folgt:
— 5 000 000 EUR = 20 Punkte,
— 2 500 000 EUR = 10 Punkte,
— 1 250 000 EUR = 5 Punkte,
— 1 000 000 EUR = 3 Punkte,
— 500 000 EUR = 1 Punkt.