Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der tech. und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
(1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams (PT);
(2) Berufserfahrung des eingesetzten PT;
(3) Referenzprojekte;
(4) Ausschluss von Interessenkonflikten.
Zu (1) Qualifikation des eingesetzten PT (Mindestanforderung):
Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer geplanten Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des PT“ einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen (Mindestanforderung):
Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich:
— Medien- bzw. Grafikdesign,
— Kommunikationswissenschaften oder
— Sozial-/Politikwissenschaften oder Psychologie.
Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs aus den genannten Studienbereichen ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen.
Zu (2) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung):
Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der politischen Kommunikation verlangt. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen. Hierzu ist das Formblatt „Berufserfahrung des PT“ einzureichen.
Die Berufserfahrung ist für den Projektleiter oder die Stellvertretung durch eine persönliche Referenz nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Persönliche Referenz“ einzureichen. Die Referenz muss die Tätigkeit als Projektleitung oder als Stellvertretung in einem Projekt bestätigen, das die folgenden Leistungen beinhaltet:
— Konzeptionierung und Durchführung von überregional angelegten, crossmedialen Kampagnen,
— Erfahrung bei der Kommunikation in politisch sensiblen Themenbereichen und konfliktbehafteten Situationen (hierzu gehören insb. Situationen, welche die Interessen einer Vielzahl von Stakeholdern berühren).
Zu (3) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung):
Die Qualifikation des Bietenden ist durch Angabe von 2 Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ einzureichen.
Die beiden Referenzen müssen jeweils folgende erbrachte Leistungen beinhalten:
— Konzeptionierung und Durchführung von überregional angelegten, crossmedialen Kampagnen,
— Erfahrung bei der Kommunikation in politisch sensiblen Themenbereichen und konfliktbehafteten Situationen (hierzu gehören insbesondere Situationen, welche die Interessen einer Vielzahl von Stakeholdern berühren).
Um die notwendige Leistungsfähigkeit der Bieter sicherzustellen, muss eine der beiden Referenzen ein Umsatzvolumen von mindestens 1 000 000 EUR netto und eine der beiden Referenzen ein Umsatzvolumen von mindestens 1 500 000 EUR netto für den jeweiligen Zeitraum der Leistungserbringung aufweisen.
Zu (4) Ausschluss von Interessenskonflikten (Mindestanforderung):
Der Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn er feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und ihn nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.
Der AG geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BfE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder ein im Bereich der Kerntechnik tätigen Unternehmen für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Endlagersuche tätig ist.
Weitere Einzelheiten zur Eignungsprüfung und der Wertung der Referenzen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.