Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistungdurchden Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (z. B. die Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V.) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben als Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung mit dem Angebot beizubringen:
— Die vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124), ergänzt um die in den Abschnitten III.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise. Mit der Eigenerklärung zur Eignung sind (durch das Ausfüllen/Unterschreiben des Formblatts) beizubringen:
— Angaben Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -Angaben zu Arbeitskräften
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Es wird darauf hingewiesen, dass in Abweichung zu den Angaben in der „Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124)“ und den „Teilnahmebedingungen EU (Formular 212 EU)“ nachfolgende in der „Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124)“ benannte Angaben/Nachweise/Erklärungen nicht erst dann vorzulegen sind, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt und die Vergabestelle die Vorlage gesondert fordert, sondern bereits mit dem Angebot für jeden Bieter/jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen sind:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (siehe unten Abschnitt III.1.3)),
— Referenznachweise aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe unten Abschnitt III.1.3)).
Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.