Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next GenerationAccess Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Pirna (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)
2019-05 Stadt Pirna”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next GenerationAccess Netz) i. S. v. § 6 der NGA-Rahmenregelung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.
Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ mit Förderbescheid vom 5.10.2018 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Eine Kofinanzierung des Landes Sachsen zum Bundesförderprogramm wurde beantragt und mit Förderbescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.12.2018 auch bewilligt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom...”
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter);
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
c) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (Anlage 008 Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 3,0 Mio. EUR. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (Anlage 007 Eigenerklärung Umsatz);
b) Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG);
d) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die vom Auftragnehmer zu erbringenden Investitionen gesichert sind;
e) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
f) Entsprechende Bankenerklärungen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 5 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 5 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kundenanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechende Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens.
(Mindestvoraussetzung sind 3 mit diesem Projekt vergleichbare Referenzen. Als vergleichbare Referenzen werden abgeschlossene (d. h. die Inbetriebnahme des Netzes ist bereits erfolgt) FTTB und/oder FTTB/C-Projekte gewertet, die den Anschluss von mindestens 1000 Teilnehmern aufweisen.);
b) Angabe der Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden;
c) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb;
d) Nachweis der personellen Ressourcen mit entsprechenden Fachkundenachweisen, um den technischen Ausbau und den Betrieb des Netzes in der geplanten Zeit durchzuführen;
e) Eigenerklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen (Bund/Land) (Anlage 003 Erklärung Kenntnisnahme ZW Bund_Betreiber und Anlage 003b Erklärung zur Kenntnisnahme ZW Land_Betreiber).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) der Auftragsbekanntmachung abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 006 Erklärung Bietergemeinschaft) abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 004 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmen eine Nachunternehmererklärung „Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 005 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYV2W
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachesen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 092-222684 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung des vergebenen Auftrages – Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Pirna (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)
2019-05...”
Titel
Bekanntmachung des vergebenen Auftrages – Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Pirna (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)
2019-05 Stadt Pirna
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7294050.02 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Erschließungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes – Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 092-222684
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-05 Stadt Pirna
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Pirna (Wirtschaftlichkeitslückenförderung)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vodafone GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7294050.02 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD9K9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 071-169127 (2020-04-06)