Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten der VG Kranichfeld

Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße"), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach, unter Gewährung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-19 Auftragsbekanntmachung
2019-10-24 Vergabebekanntmachung
2020-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2018-10-FM-VGK
Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße"), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach, unter Gewährung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internetdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimarer Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Postanschrift: Alexanderstraße 7
Postleitzahl: 99448
Postort: Kranichfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-kranichfeld.de/ 🌏
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de 📧
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYXZC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYXZC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 058-134126
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der Fördermittel. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem GWB und der KonzVgV durch. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV wird das Verfahren an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße"), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach. Das Gebiet umfasst ca. 747 unterversorgte Haushalte und ca. 89 Unternehmen. Die Förderung durch die VG Kranichfeld soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten. Der Konzessionsgeber hat zudem, einen Änderungsantrag nach Ziffer 6.5b der Bundesförderrichtlinie Breitband (Umstellung auf Gigabit-Netze) gestellt. Eine Zusicherung hinsichtlich einer diesbezüglichen Aufstockung liegt allerdings noch nicht vor.
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Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der Fördermittel.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem GWB und der KonzVgV durch. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV wird das Verfahren an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter);
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
c) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular);
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e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (bereitgestelltes Formular);
f) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (bereitgestelltes Formular).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist (Kundenumsatz Privatkunden/Geschäftskunden, Bauumsatz), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;
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b) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. Creditreform), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist;
d) Nachweis für das Vorliegen einer aktuellen Betriebs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sachschäden;
e) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt -Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die vom Konzessionsnehmer zu erbringenden Investitionen gesichert sind;
f) entsprechende Bankenerklärungen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mindeststandards:
Mindestanforderung in Bezug auf lit. a) Umsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von kumulativ 8 000 000 EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb, Breitbandinternetzugangsangebot). Mindestanforderung in Bezug auf lit. d) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung über mind. 500 000 EUR für Personenschäden und über mind. 1 500 000 EUR für Sachschäden, bei einem in einem EU Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
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b) Erklärung über die geplante und personelle Besetzung des Projektteams mit Namen, Qualifikation, Berufsbezeichnung, Erfahrung in vergleichbaren Projekten;
c) Jährliches Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie über Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
d) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahme zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mindeststandards:
Mindestanforderung in Bezug auf lit. a): Nachweis von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme behält sich der Konzessionsgeber vor, entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein. Bei der Inanspruchnahme von Subunternehmen im Falle der Eignungsleihe oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Nachweise gem. Abschnitt III) beizubringen.
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Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben eine vertretungsberechtigte Person zu benennen, die allein zeichnungsberechtigt ist. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
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Beim Einsatz von Subunternehmern im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular) einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht, Herr Gerrit Woitag, LL.M., Bleichenbrücke 11, 20345 Hamburg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYXZC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über die Vergabeplattform einzureichen.
Die bereitgestellten Formulare sind unter dem Link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYXZC/documents abrufbar.
Die dort abrufbaren Formulare sind auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen in elektronischer Form auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYXZC/documents zur Verfügung. Lediglich die GIS-Daten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die auf Grundlage der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs genannten Anforderungen (Abschnitt III) ihre Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachgewiesen haben, werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
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Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Unternehmen von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten werden die Bieter aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten vorläufigen teilweise geschwärzten Förderbescheide des Bundes und des Landes Thüringen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstige Anforderungen einhalten werden. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und des Landes Thüringen stehen mit den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYXZC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Seprum-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Quelle: OJS 2019/S 058-134126 (2019-03-19)
Vergabebekanntmachung (2019-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-10-FM
Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße“), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach, unter Gewährung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Vergabebekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: Konzessionsvergabeverfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Sonstiges

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: c.baumann@wr-recht.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 208-508909
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 058-134126
ABl. S-Ausgabe: 208

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße“), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach. Das Gebiet umfasst ca. 747 unterversorgte Haushalte und ca. 89 Unternehmen. Die Förderung durch die VG Kranichfeld soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten. Der Konzessionsgeber hat zudem, einen Änderungsantrag nach Ziffer 6.5b der Bundesförderrichtlinie Breitband (Umstellung auf Gigabit-Netze) gestellt. Eine Zusicherung hinsichtlich einer diesbezüglichen Aufstockung liegt allerdings noch nicht vor.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht, z.H. Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Baumann, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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Quelle: OJS 2019/S 208-508909 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diensteanbieter 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042542
ABl. S-Ausgabe: 19

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße“), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach. Das Gebiet umfasst ca. 747 unterversorgte Haushalte und ca. 89 Unternehmen. Die Förderung durch die VG Kranichfeld soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten. Der Konzessionsgeber hat zudem, einen Änderungsantrag nach Ziffer 6.5b der Bundesförderrichtlinie Breitband (Umstellung auf Gigabit-Netze) gestellt. Eine Zusicherung hinsichtlich einer diesbezüglichen Aufstockung liegt allerdings noch nicht vor.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzausbau im Projektgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept mit Struktur und Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung im Sinne zukünftiger Breitbandentwicklung
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke – Gewichtung
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Höhe der Preise für Privatkunden (Produktpreise und Bereitstellungskosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Höhe der Preise für Geschäftskunden

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDB8S

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 019-042542 (2020-01-24)
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