Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss mit dem Angebot seine Eignung nachweisen, ggf. auch auf Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung. Der Nachweis ist gemäß § 6b EU VOB/A zu führen, entweder durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6a EU Absatz 3 VOB/A:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssysteme, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens;
f) Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.