Der Bieter/die Bieterin hat für die Zielgruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe Qualifizierungsangebote zur Medienbildung mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien mit unterschiedlichen sozioökonomischen und kulturellen Hintergründen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist es, sozialpädagogischen Fachkräften aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe – aufgeteilt in 2 Lose – Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Sie sollen dadurch einen Kompetenzzuwachs hinsichtlich digitaler Medien (IKT), innovativer Lernformen, der Umsetzung didaktischer Konzepte und fachspezifischer Vermittlungsmethoden für ihre pädagogische Praxis erhalten und damit zugleich die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze erhöhen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Referenznummer: AZ 02.2019-04-01
Kurze Beschreibung:
Der Bieter/die Bieterin hat für die Zielgruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe Qualifizierungsangebote zur Medienbildung mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien mit unterschiedlichen sozioökonomischen und kulturellen Hintergründen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist es, sozialpädagogischen Fachkräften aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe – aufgeteilt in 2 Lose – Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Sie sollen dadurch einen Kompetenzzuwachs hinsichtlich digitaler Medien (IKT), innovativer Lernformen, der Umsetzung didaktischer Konzepte und fachspezifischer Vermittlungsmethoden für ihre pädagogische Praxis erhalten und damit zugleich die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze erhöhen.
Der Bieter/die Bieterin hat für die Zielgruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe Qualifizierungsangebote zur Medienbildung mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien mit unterschiedlichen sozioökonomischen und kulturellen Hintergründen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist es, sozialpädagogischen Fachkräften aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe – aufgeteilt in 2 Lose – Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Sie sollen dadurch einen Kompetenzzuwachs hinsichtlich digitaler Medien (IKT), innovativer Lernformen, der Umsetzung didaktischer Konzepte und fachspezifischer Vermittlungsmethoden für ihre pädagogische Praxis erhalten und damit zugleich die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze erhöhen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Datum des Beginns: 2019-07-15 📅
Datum des Endes: 2022-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-157204
ABl. S-Ausgabe: 67
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 880 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Frühkindliche Bildung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte in Kitas, Kindertagespflegestellen und Familienzentren.
Zusätzlich: Mitwirkung des/der AN an der Konzeptionierung und Durchführung der berlinweiten jährlichen Fachtagung „Medienkompetenz verbindet“. Konzeptionierung und Durchführung von mindestens 2 halbtägigen Workshops/Fachgesprächen pro Jahr für bis zu 20 TLN; Zielgruppe: Diese halbtägigen Workshops/Fachgespräche sollen das Ziel haben, Institutionen- und professionsübergreifende Angebote für sozialpädagogischen Fachkräfte und Honorarkräfte (Erzieher/innen und Sozialpädagog/en/innen) von freien und öffentlichen Trägern aus allen Arbeitsfeldern der Kinder und Jugendhilfe bereitzustellen.
Zusätzlich: Mitwirkung des/der AN an der Konzeptionierung und Durchführung der berlinweiten jährlichen Fachtagung „Medienkompetenz verbindet“. Konzeptionierung und Durchführung von mindestens 2 halbtägigen Workshops/Fachgesprächen pro Jahr für bis zu 20 TLN; Zielgruppe: Diese halbtägigen Workshops/Fachgespräche sollen das Ziel haben, Institutionen- und professionsübergreifende Angebote für sozialpädagogischen Fachkräfte und Honorarkräfte (Erzieher/innen und Sozialpädagog/en/innen) von freien und öffentlichen Trägern aus allen Arbeitsfeldern der Kinder und Jugendhilfe bereitzustellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 440 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistung soll in der Zeit vom 15.7.2019 bis 14.7.2022 erbracht werden. Die Dauer der Leistungserbringung beträgt 3 Jahre, vorbehaltlich einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 30.6.2023. Die Angebote sind bis 14.7.2022 zu kalkulieren. Sollte die Laufzeit des Vertrages verlängert werden, gilt der pro Jahr angebotene Preis auch für den Zeitraum der Vertragsverlängerung.
Die Leistung soll in der Zeit vom 15.7.2019 bis 14.7.2022 erbracht werden. Die Dauer der Leistungserbringung beträgt 3 Jahre, vorbehaltlich einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 30.6.2023. Die Angebote sind bis 14.7.2022 zu kalkulieren. Sollte die Laufzeit des Vertrages verlängert werden, gilt der pro Jahr angebotene Preis auch für den Zeitraum der Vertragsverlängerung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AZ 02.2019-04-01
Bezeichnung des Loses: Jugendmedienbildung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst die berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte in Jugendfreizeiteinrichtungen, Schülerclubs, Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, Einrichtungen der ambulanten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung, Einrichtungen der ambulanten Maßnahmen straffälliger gewordener junger Menschen, Gemeinschaftsunterkünfte, Straßensozialarbeit; Bezirksbibliotheken, Jugendkunstschulen, Gartenarbeitsschulen, Jugendverkehrsschulen, das nicht unterrichtende pädagogische Personal an Schulen (Schulsozialarbeiter/innen und Erzieher/innen), Junge Volkshochschule und der Landeszentrale für politische Bildung.
Los 2 umfasst die berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte in Jugendfreizeiteinrichtungen, Schülerclubs, Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, Einrichtungen der ambulanten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung, Einrichtungen der ambulanten Maßnahmen straffälliger gewordener junger Menschen, Gemeinschaftsunterkünfte, Straßensozialarbeit; Bezirksbibliotheken, Jugendkunstschulen, Gartenarbeitsschulen, Jugendverkehrsschulen, das nicht unterrichtende pädagogische Personal an Schulen (Schulsozialarbeiter/innen und Erzieher/innen), Junge Volkshochschule und der Landeszentrale für politische Bildung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 2
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901383-16📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 30901376-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.