Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerberin/Der Bewerber hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Für beide Lose:
a) Der Bewerber/die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
Für Los 1 zusätzlich folgende Nachweise:
g) Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Anwendung quantitativer und qualitativer Methoden der Sozialforschung;
h) Nachweis von inhaltlichen und strukturellen Kenntnissen des Systems der Kindertagesbetreuung anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und Veröffentlichungen;
i) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von formativen Evaluationen und Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber);
j) Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der öffentlichen Hand (z. B. Länder, Kommunen, freie Träger der Kindertagesbetreuung).
Für Los 2 zusätzlich folgende Nachweise:
g) Nachweis von inhaltlichen und strukturellen Kenntnissen des Systems der Kindertagesbetreuung anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und Veröffentlichungen;
h) Nachweis von wissenschaftlicher Expertise in den Bereichen: Qualität der Kindertagesbetreuung, Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Angleichung der Lebensverhältnisse für Kinder insbes. in der Kindertagesbetreuung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie anhand von ausführlichen Referenzen und Veröffentlichungen;
i) Nachweis von Erfahrungen mit kausalen Wirkungsanalysen o. ä. und Erfahrungen mit der Auswertung von Sekundärdaten (z. B. amtliche Statistiken, repräsentative Befragungsdaten) und der Durchführung von Interviews anhand von Referenzen oder Veröffentlichungen;
j) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluationen, insbesondere Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber);
k) Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der öffentlichen Hand (z. B. Länder, Kommunen, freie Träger der Kindertagesbetreuung).