Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Umsetzung (Los 1) und die Wirksamkeit (Los 2) des in Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) geregelten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – kurz: KiQuTG) zu untersuchen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirksamkeit der in Artikel 2 des Gute-KiTa-Gesetzes geregelten Änderung des § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Projekte sollen grundlegende Erkenntnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsbericht der Bundesregierung ermittelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: BMFSFJ_2019_016
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Umsetzung (Los 1) und die Wirksamkeit (Los 2) des in Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) geregelten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – kurz: KiQuTG) zu untersuchen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirksamkeit der in Artikel 2 des Gute-KiTa-Gesetzes geregelten Änderung des § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Projekte sollen grundlegende Erkenntnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsbericht der Bundesregierung ermittelt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Umsetzung (Los 1) und die Wirksamkeit (Los 2) des in Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) geregelten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – kurz: KiQuTG) zu untersuchen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirksamkeit der in Artikel 2 des Gute-KiTa-Gesetzes geregelten Änderung des § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Projekte sollen grundlegende Erkenntnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsbericht der Bundesregierung ermittelt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-23 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 183-446031
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
— die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
— es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) – III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Fragen sind bis zum 14.10.2019 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen/Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— die Bewerberinnen/Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind,
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin/den Bewerber bzw. die Bieterin/den Bieter führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen/Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
— die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
— es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) – III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Fragen sind bis zum 14.10.2019 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen/Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— die Bewerberinnen/Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind,
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin/den Bewerber bzw. die Bieterin/den Bieter führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen/Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Studie I – Umsetzung des Gesetzes
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das KiQuTG sieht eine Evaluation des Gesetzes vor. Sie dient gemäß § 6 Absatz 3 der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes.
Als rückblickende Erfolgskontrolle zu einer in Kraft getretenen Rechtsvorschrift handelt es sich damit um eine sogenannte retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung. Sie dient dazu, die Zielerreichung des Gesetzes zu untersuchen und Aussagen zu ggf. notwendigen Novellierungen der Regelungen zu treffen.
Als rückblickende Erfolgskontrolle zu einer in Kraft getretenen Rechtsvorschrift handelt es sich damit um eine sogenannte retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung. Sie dient dazu, die Zielerreichung des Gesetzes zu untersuchen und Aussagen zu ggf. notwendigen Novellierungen der Regelungen zu treffen.
Die Evaluation soll demnach zum einen die Umsetzung des KiQuTG untersuchen und dabei insbesondere auch Herausforderungen und Gelingensbedingungen beleuchten. Zum anderen soll vertiefend die Wirksamkeit, im Sinne der Erreichung der Ziele – Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie – analysiert werden.
Die Evaluation soll demnach zum einen die Umsetzung des KiQuTG untersuchen und dabei insbesondere auch Herausforderungen und Gelingensbedingungen beleuchten. Zum anderen soll vertiefend die Wirksamkeit, im Sinne der Erreichung der Ziele – Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie – analysiert werden.
Insbesondere folgende Hauptfragestellungen sollen durch die Evaluation untersucht werden:
— wie gelingt die bundesweite Umsetzung des Gesetzes?
— werden die Ziele des KiQuTG – Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und der Neuregelung des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII erreicht?
— werden die Ziele des KiQuTG – Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und der Neuregelung des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII erreicht?
— welcher Novellierungsbedarf besteht hinsichtlich der Regelungen? Welche Implikationen ergeben sich für ein mögliches Engagement des Bundes über 2022 hinaus?
Die Evaluation des Gesetzes soll den Fokus auf das Bundesgebiet legen. Es soll kein Länderranking erfolgen.
Für die empirische Grundlage des Evaluationsberichts der Bundesregierung sollen 2 Studien (2 Lose) ausgeschrieben werden. Studie I untersucht die Umsetzung des Gesetzes, Studie II soll die Wirksamkeit des Gesetzes im Sinne der Zielerreichung beleuchten.
Für die empirische Grundlage des Evaluationsberichts der Bundesregierung sollen 2 Studien (2 Lose) ausgeschrieben werden. Studie I untersucht die Umsetzung des Gesetzes, Studie II soll die Wirksamkeit des Gesetzes im Sinne der Zielerreichung beleuchten.
Bezeichnung des Loses: Studie II – Wirksamkeit des Gesetzes
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerberin/Der Bewerber hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich eine Bewerberin/ein Bewerber zum Nachweis ihrer/seiner Eignung auf die Kapazitäten einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers beruft, hat sie/er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich eine Bewerberin/ein Bewerber zum Nachweis ihrer/seiner Eignung auf die Kapazitäten einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers beruft, hat sie/er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Für beide Lose:
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden;
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden;
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerberin/Der Bewerber hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich eine Bewerberin/ein Bewerber zum Nachweis ihrer/seiner Eignung auf die Kapazitäten einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers beruft, hat sie/er die unter Punkt a) -b) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bewerberin/Der Bewerber hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich eine Bewerberin/ein Bewerber zum Nachweis ihrer/seiner Eignung auf die Kapazitäten einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers beruft, hat sie/er die unter Punkt a) -b) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Für beide Lose:
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerberin/Der Bewerber hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Für beide Lose:
a) Der Bewerber/die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
Für Los 1 zusätzlich folgende Nachweise:
g) Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Anwendung quantitativer und qualitativer Methoden der Sozialforschung;
h) Nachweis von inhaltlichen und strukturellen Kenntnissen des Systems der Kindertagesbetreuung anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und Veröffentlichungen;
i) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von formativen Evaluationen und Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber);
j) Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der öffentlichen Hand (z. B. Länder, Kommunen, freie Träger der Kindertagesbetreuung).
Für Los 2 zusätzlich folgende Nachweise:
g) Nachweis von inhaltlichen und strukturellen Kenntnissen des Systems der Kindertagesbetreuung anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und Veröffentlichungen;
h) Nachweis von wissenschaftlicher Expertise in den Bereichen: Qualität der Kindertagesbetreuung, Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Angleichung der Lebensverhältnisse für Kinder insbes. in der Kindertagesbetreuung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie anhand von ausführlichen Referenzen und Veröffentlichungen;
h) Nachweis von wissenschaftlicher Expertise in den Bereichen: Qualität der Kindertagesbetreuung, Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Angleichung der Lebensverhältnisse für Kinder insbes. in der Kindertagesbetreuung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie anhand von ausführlichen Referenzen und Veröffentlichungen;
i) Nachweis von Erfahrungen mit kausalen Wirkungsanalysen o. ä. und Erfahrungen mit der Auswertung von Sekundärdaten (z. B. amtliche Statistiken, repräsentative Befragungsdaten) und der Durchführung von Interviews anhand von Referenzen oder Veröffentlichungen;
i) Nachweis von Erfahrungen mit kausalen Wirkungsanalysen o. ä. und Erfahrungen mit der Auswertung von Sekundärdaten (z. B. amtliche Statistiken, repräsentative Befragungsdaten) und der Durchführung von Interviews anhand von Referenzen oder Veröffentlichungen;
j) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluationen, insbesondere Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber);
k) Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der öffentlichen Hand (z. B. Länder, Kommunen, freie Träger der Kindertagesbetreuung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Eignung der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerberinnen/Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Eignung der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerberinnen/Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
— die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
— es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) – III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Fragen sind bis zum 14.10.2019 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen/Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt,
— Fragen sind bis zum 14.10.2019 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen/Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— die Bewerberinnen/Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind,
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin/den Bewerber bzw. die Bieterin/den Bieter führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen/Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 183-446031 (2019-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Umsetzung (Los 1) und die Wirksamkeit (Los 2) des in Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) geregelten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz kurz: KiQuTG) zu untersuchen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirksamkeit der in Artikel 2 des Gute-KiTa-Gesetzes geregelten Änderung des § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Projekte sollen grundlegende Erkenntnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsbericht der Bundesregierung ermittelt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Umsetzung (Los 1) und die Wirksamkeit (Los 2) des in Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) geregelten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz kurz: KiQuTG) zu untersuchen. Zudem sollen Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirksamkeit der in Artikel 2 des Gute-KiTa-Gesetzes geregelten Änderung des § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Projekte sollen grundlegende Erkenntnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsbericht der Bundesregierung ermittelt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
Die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
Fragen sind bis zum 14.10.2019 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen / Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
Die Bewerberinnen / Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin / den Bewerber bzw. die Bieterin / den Bieter führen zum Ausschluss.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen / Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
Die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
Fragen sind bis zum 14.10.2019 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen / Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
Die Bewerberinnen / Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin / den Bewerber bzw. die Bieterin / den Bieter führen zum Ausschluss.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen / Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Studie I — Umsetzung des Gesetzes
Kurze Beschreibung:
Die Evaluation soll demnach zum einen die Umsetzung des KiQuTG untersuchen und dabei insbesondere auch Herausforderungen und Gelingensbedingungen beleuchten. Zum anderen soll vertiefend die Wirksamkeit, im Sinne der Erreichung der Ziele Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie analysiert werden.
Die Evaluation soll demnach zum einen die Umsetzung des KiQuTG untersuchen und dabei insbesondere auch Herausforderungen und Gelingensbedingungen beleuchten. Zum anderen soll vertiefend die Wirksamkeit, im Sinne der Erreichung der Ziele Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie analysiert werden.
Wie gelingt die bundesweite Umsetzung des Gesetzes?
Werden die Ziele des KiQuTG Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Neuregelung des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII erreicht?
Werden die Ziele des KiQuTG Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, Verbesserung der Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Neuregelung des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII erreicht?
Welcher Novellierungsbedarf besteht hinsichtlich der Regelungen? Welche Implikationen ergeben sich für ein mögliches Engagement des Bundes über 2022 hinaus?
Für die empirische Grundlage des Evaluationsberichts der Bundesregierung sollen 2 Studien, 2 Lose, ausgeschrieben werden. Studie I untersucht die Umsetzung des Gesetzes, Studie II soll die Wirksamkeit des Gesetzes im Sinne der Zielerreichung beleuchten.
Für die empirische Grundlage des Evaluationsberichts der Bundesregierung sollen 2 Studien, 2 Lose, ausgeschrieben werden. Studie I untersucht die Umsetzung des Gesetzes, Studie II soll die Wirksamkeit des Gesetzes im Sinne der Zielerreichung beleuchten.
Bezeichnung des Loses: Studie II — Wirksamkeit des Gesetzes
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅
Name: PädQUIS gGmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Name: Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation
Postort: Duisburg
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Pädagogische Hochschule Schwäisch Gmünd
Postort: Schwäbisch Gmünd
Land: Göppingen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-11 📅
Name: Forschungs- und Innovatrionsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e. V.
Postort: Freiburg
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Name: Otto-Fridrich-Universität Bamberg
Postort: Bamberg
Land: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
Die Auftraggeberin behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
Fragen sind bis zum 14.10.2019 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen / Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fragen sind bis zum 14.10.2019 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen / Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
Die Bewerberinnen / Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Bewerberin / den Bewerber bzw. die Bieterin / den Bieter führen zum Ausschluss.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerberinnen / Bewerber den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.